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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0009
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Akädemische Mitteilüngen

FUR DIE

STUDIERENDEN DER RUPRECHT -KARLS - ÜNIYERSITÄT HEIDELBERG.

HERAUSGEGEBEN YON J. HÖRNING, UNIYERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feenspeechee 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.

Brsclieint wöcheiitlick und wird unentgeltlich und frei allen Stndierenden, Professoren und Alten Herren zugestellt.

Sommer-Halbjahr 1897.

Nr. 2.

Samstag, 8. Mai 1897.

Bekanntmackungen der UniYersitäts-Beliörden.

Immatrikulations-Kommission.

Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgehäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Yon Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besuchten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn dio Aufnahmo hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Uni-
versität stattflndet.

2. Yon Ausländern:

Pass oder Heimatsehein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persönlichen
Yerhältnisse.

Heidelherg, den 15. April 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

Zur Vornahme der II. Immatrikulation neu angekommener
Studierender liaben wir Tagfahrt auf

Samstag, den 8. Mai 1897, Naclini. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 3. Mai 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

Die Herren Studierenden, die am 8. Mai zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H um 3 Uhr
II- „ „ » J—P ji 3 3/4 „ und

III- , „ , R-Z . 4 l/4 ,

Heidelberg, den 3. Mai 1897.

Der Prorektor:
Georg Meyer.

Akademisclies Direktorium.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 15. Mai festgesetzt.

Wir bringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. das Reifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und

3. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sicli um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret üher die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchen ist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.

Die hetreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formularo zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin nicht eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.

Heidelberg, den 15. April 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.
 
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