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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1899 — Heidelberg, 1899

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Nr. 3 (13. Mai 1899)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25135#0021
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Akademische Mitteildngen

FÜR DIE

STÜDIERBNDEN DER KUPRECHT-KAßLS- ÜNIVERSITÄT HELDELBER6.

HEEÄUSGEGEBEK TON J. HÖKNING, UNIYERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feenspbecheb 119 HEIDELBERG Hauptstbasse 55 a.

Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.

Preis bei der Post — Postzeitungs-Preisliste Nr. 55 — vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Sommer-Halbjahr 1899. Nr. 3. Samstag, 13. Mai 1899.

Bekanntmachungen der UniYersitäts-Beliörden.

Immatrikulations-Kommission.

Zur Vornahme der II. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfährt auf

Samstag, den 13. Mni 1899, Nacbm. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 1. Mai 1899.

Der Prorektor:
Osthoff.

Die Herren Studierenden, die am 13. Mai zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H um 3 Uhr
II. , , J—Q , 3 3/4 Uhr und

III. , , , R-Z „ U/4 ,

Heidelberg, den 1. Mai 1899.

Der Prorektor:

Osthoff.

Der dritte und letzte Immatrikulationstermin ist auf

Donnorstag, den 18. Mai 1899, Nacliin. 3 Uhr

festgesetzt, und werden die noch nicht inscribierten Herren
Studierenden ersucht, an diesem Tage sich in der Aula
einzufinden.

Wir fügen dabei noch besonders an,

1. dass die Abgabe der Legitimationspapiere etc. zur
Erlangung des akademischen Bürgerrechts nicht ge-
nügt, letzteres vielmehr nur durch die eigenhändige
Inscription in das Matrikelbuch erworben wird und

2. dass gemäss § 3 der akademischen Vorschriften nach
dem obigen Termin sich Meldende nur dann noch

zur Immatrikulation zugelassen werden können, wenn
sie die Verspätung durch Hinderungsgninde zu ent-
schuldigen vermögen.

Die Herren Studierenden werden daher ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Griinde das
Erscheinen an den geordneten Termi nen unmög-
licli gemacht liaben.

Heidelborg, den 13. Mai 1899.

D e r P r o r e k t o r:
Osthoff.

Der mit dem Archäologischen Institut verbundene, von
Herrn E. Idler geleitete

Zeichenkurs

tindet statt Samstags von 2 1/2—4 Uhr. Beginn Samstag,
13. Mai 1899.

Die Direktion des archäol. Instituts:

v. Oulin.

Akiidemisclies Direktorium.

Nach § 15 der akademischen Vorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.

Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Sekretariate anzuzeigen.

Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden und
ist ausserdem, wenn das Aufsuchen der Wolmung durch einen
Oberpedell nötig wird, an den betreffenden Beamten die
Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.

Heidelberg, den 7. April 1899. ^

Der Prorektor:

Ostlioff.
 
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