Akademische Mitteildngen
FÜR Dltf
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS- UNIYERSITÄT HEIDELBERÖ.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Febnspeechee 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlicli und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post — Postzeitungs-Preisliste Nr. 55 — vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1899.
Nr. 5.
Samstag, 27. Mai 1899.
Bekanntmacliungen der XJniYersitäts-Belxördeii.
Akademisclies Direktorium.
Nachdem die letzte regeimässige Immatrikulation statt-
gefunden hat, werden die Herren Studierenden darauf auf-
merksam gemacht, dass die Vorlesungen innerhalb der
nächsten 8 Tage, d. i. bis spätestens 27. ds. Mts.,
belegt sein müssen.
Die Erlaubnis zum Belegen von Vorlesungen nach
diesem Zeitpunkt kann nur ausnahmsweise vom Prorektor
erteilt werden.
Studierende, die nach Ablauf der regelmässigen Imma-
trikulationstermine nachträglich immatrikuliert werden, haben
die Vorlesungen innerhalb 8 Tagen nach ihrer Immatrikulation
zu belegen. Wer die bestimmte Frist nicht einhält, kann
disciplinär bestraft werden.
Heidelberg, den 19. Mai 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.
Akademisclies Direktorimn.
Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der T h e o 1 o g i e und der M e d i z i n, wird zur Be-
werbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugebenden
Bewerbungen sind beizufiigen:
1. Ein Fiihrungs - Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Voriesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 30. Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioff.
Eriedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1899 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1898/99 und
im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse hahen sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.
Promotionen
an der Universität Heidelberg vom 9. bis 18. Mai 1899.
1. Juristische Fakultät.
Mai 12. Johann Bartning aus Chemnitz.
„ 12. Emil Brück aus Wiesbaden.
„ 12. Friedrich Wilhelm Möbius aus Grünberg.
„ 16. Paul Leo Nordmann aus Lörrach.
„ 16. Hermann Richter aus Berlin.
„ 17. Walter Kloss aus Hainichen.
„ 17. Georg Svoronos aus Argostoli.
„ 18. Max Ferdinand Castenholz aus Metz.
„ 18. Walter Kirsch aus Arnstadt.
•*/
2. Medizinische Faknltiit.
Mai 15. Karl 0. v. Eicken aus-Hamburg. (
(Dissertation: „Experimentelle Prüfung der Desinfectiou inficierter
Wunden“.)
Mai 15. Heinrich Vogt aus Niirnberg.
(Dissertation: „Die Paralyse des Nervus facialis nach Otitis media acuta“.)
FÜR Dltf
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS- UNIYERSITÄT HEIDELBERÖ.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Febnspeechee 119 HEIDELBERG Hauptsteasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlicli und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post — Postzeitungs-Preisliste Nr. 55 — vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1899.
Nr. 5.
Samstag, 27. Mai 1899.
Bekanntmacliungen der XJniYersitäts-Belxördeii.
Akademisclies Direktorium.
Nachdem die letzte regeimässige Immatrikulation statt-
gefunden hat, werden die Herren Studierenden darauf auf-
merksam gemacht, dass die Vorlesungen innerhalb der
nächsten 8 Tage, d. i. bis spätestens 27. ds. Mts.,
belegt sein müssen.
Die Erlaubnis zum Belegen von Vorlesungen nach
diesem Zeitpunkt kann nur ausnahmsweise vom Prorektor
erteilt werden.
Studierende, die nach Ablauf der regelmässigen Imma-
trikulationstermine nachträglich immatrikuliert werden, haben
die Vorlesungen innerhalb 8 Tagen nach ihrer Immatrikulation
zu belegen. Wer die bestimmte Frist nicht einhält, kann
disciplinär bestraft werden.
Heidelberg, den 19. Mai 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.
Akademisclies Direktorimn.
Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem nützlichen Buche für einen Stu-
dierenden der T h e o 1 o g i e und der M e d i z i n, wird zur Be-
werbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugebenden
Bewerbungen sind beizufiigen:
1. Ein Fiihrungs - Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Voriesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 30. Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Ostlioff.
Eriedrich-Luisen-Stipendien-Kommission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1899 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1898/99 und
im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 genannten Zeugnisse hahen sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 11. April 1899.
Der Prorektor:
Osthoff.
Promotionen
an der Universität Heidelberg vom 9. bis 18. Mai 1899.
1. Juristische Fakultät.
Mai 12. Johann Bartning aus Chemnitz.
„ 12. Emil Brück aus Wiesbaden.
„ 12. Friedrich Wilhelm Möbius aus Grünberg.
„ 16. Paul Leo Nordmann aus Lörrach.
„ 16. Hermann Richter aus Berlin.
„ 17. Walter Kloss aus Hainichen.
„ 17. Georg Svoronos aus Argostoli.
„ 18. Max Ferdinand Castenholz aus Metz.
„ 18. Walter Kirsch aus Arnstadt.
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2. Medizinische Faknltiit.
Mai 15. Karl 0. v. Eicken aus-Hamburg. (
(Dissertation: „Experimentelle Prüfung der Desinfectiou inficierter
Wunden“.)
Mai 15. Heinrich Vogt aus Niirnberg.
(Dissertation: „Die Paralyse des Nervus facialis nach Otitis media acuta“.)