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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1899 — Heidelberg, 1899

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Nr. 1 (29. April 1899)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25135#0005
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Akademische Mitteildngen

FÜR DIE

STUDIEßENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.

HBEAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITATS.BUOHDKÜOKEKEI

Feenspkecheb 119 HEIDELBERG Hauptstkasse 55 a.

Erscheint wöchentlich und wird nnentgeltlicli und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.

Preis bei der Post — Postzeitungs-Preisliste Nr. 55 — vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.

Sommer-Halbjahr 1899. Nr. 1. Samstag, 29. April 1899.

Bekanntmaclmngen der UniYersitäts-Beliörden.

Immatrikulations-Kommission.

I)ie neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett bekaunt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Von Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besuchten Univergitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nacli dem Abgang von der.Sclmle oder Uni-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Sclmlzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persönliclien
Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. April 1899.

Der Prorektor:

Osthoff.

Zur Vornahme der I. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfahrt auf

Samstag, <len 29. April 1899, Nachni, 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfiigen einladen, dass die Gebühr fiir
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welcbe das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,

unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 15. April 1899.

Der Prorektor:

Osthoff.

Die Herren Studierenden, die am 29. April zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H um 3 Uhr

II. „ „ J—P „ 4 „ mid

III. „ „ „ K-Z „ 5 „

Heidelberg, den 15. April 1899.

D e r P r o r e k t o r:

Osthoff.

Akademisches Direktorium.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 9. Mai festgesetzt.

Wir hringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. das Keifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und

3. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, liat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchen ist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.

Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin niclit eingekommen sind,
werden unnachsichtlich zurückgewiesen.

Heidelberg, den 15. April 1899.

Der Prorektor:

Osthoff.
 
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