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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1899 — Heidelberg, 1899

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Nr. 1 (29. April 1899)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25135#0006
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1899

Nr. 1

Heidelbebgeb Akademische Mitteiltjngen

Akademisclies Direktorium.

Nach § 15 der akademischen Yorschriften sind die Stu-
dierenden verpflichtet, der akademischen Behörde bei der Auf-
nahme ihre Wohnungen anzuzeigen und ihr über
einen Wechsel derselben jeweils binnen drei
Tagen Mitteilung zu machen.

Die Studierenden werden daher aufgefordert, ihren et-
waigen Wohnungswechsel binnen obiger Frist auf dem
Sekretariate anzuzeigen.

Die Unterlassung kann disziplinär geahndet werden und
ist ausserdem, wenn das Aufsuchen der Wohnung durch einen
Oberpedell nötig wird, an den hetreffenden Beamten die
Ganggebühr von 1 Mark zu entrichten.

Heidelberg, den 7. April 1899.

Der Prorektor:

Osthoir.

Akademisches Direktorium.

Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem niitzlicben Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und der Medizin, wird zur Be-
werbung ausgeschrieben.

Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.

Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugebenden
Bewerbungen sind beizufiigen:

1. Ein Führungs - Attest des Disziplinaramts für die
Dauer des hiesigen Aufenthalts,

2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,

3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.

Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 30. Mai, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Heidelberg, den 11. April 1899.

Der Prorektor:

Osthofl'.

Engerer Senat.

Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1899 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedaclite Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidplberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vprnunft und
Religion zu frommen Stiftungen.zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.

Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 1. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.

Heidelberg, den 15. April 1899.

Der Prorektor:
Osthoff.

Juristische Eakultiit.

Bckanntmaclinng;.

Das Obermayer’sche Stipendium ftir das Jahr 1899
wird hierdurch zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Verleihung erfolgt ohne Rücksicht auf konfessionelle
Verhältnisse an einen Studierenden der Rechtswissenschaft,
welcher die hiesige Universität wenigstens schon ein Semester
besucht hat und sich über Dürftigkeit, Fleiss und Sittlichkeit
auszuweisen vermag, sowie in der anzustellenden schriftlichen
Prüfung die besten Arbeiten liefert.

Der Meldung, welche spätestens bis 5. Mai auf
dem Sekretariate zu erfolgen hat, sind beizufügen:

1. Vermögenszeugnis,

2. Sittenzeugnis,

3. Fleisszeugnis über sämtliche in den früheren Semestern
gehörten Vorlesungen.

Dem Bewerber ist gestattet, hierbei diejenigen Fächer
zu bezeichnen, aus welchen er vorzugsweise geprüft zu werden
wünscht. Die Auswahl der Fächer bleibt jedoch der Fakultät
vorbehalten.

Heidelberg, den 12. April 1899.

Der derzeitige Dekan:

y. Lilientlial.

Pliilosophisclie Fakultät.

Für Damen besteht die Möglichkeit zu Vorlesungen
in der philosophisclien Fakultät zugelassen zu werden nur
dann, wenn sie ein ganzes Semester hören wollen und Zeug-
nisse über bestandene Prüfungen vorlegen können, die ge-
eignet sind, eine genügende Bildung zu belegen.

Heidelberg, den 4. November 1898.

Der Dekan:
l)r. Schäfer.

Philosophische Fakultät.

Die Honorarbefreiungsgesuche betr.

Denjenigen Herren Studierenden derPhilosophischen
F a k u 11 ä t, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Uebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
 
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