1901
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 1
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Universität Heidelberg.
Frauenstudium betr.
Frauen, welche gemäss § 6 der akademischen Vorschriften
das Reifezeugnis eines deutschen, staatlich aner-
kannten Gymnasiums, bezw. in den hiefür bestimmten
besonderen Fällen eines derartigen Realgymnasiums
(beim Studium der Mathematik, Naturwissenschaften oder
fremder neuerer Sprachen) oder einer derartigen Ober-
realschule (beim Studium der Mathematik und Natur-
wissenschaften) vorlegen und im Uebrigen die erforderlichen
Nachweise für die Immatrikulation erbringen, werden — zu-
nächst jedoch nur Versuchs- und probeweise — zur Imma-
trikulation zugelassen. Die betreffenden Gesuche sind an die
Immatrikulationskommission zu richten.
Ausserdem lassen die theologische, philosophische und
naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät solche Damen,
welche das obige Reifezeugnis nicht besitzen, deren Vor-
bildung und Studienzwecke ihnen aber genügende Gewähr
zu bieten scheinen, als sog. Hörerinnen zum Besuche der Vor-
lesungen innerhalb der Fakultät zu. Die Zulassung erfolgt
aber nur im Einverständnis mit den akademischen Lehrern,
bei denen Vorlesungen gehört werden wollen, und nur ver-
günstigungsweise und jederzeit widerruflich. Die betreffenden
Hörerinnen werden nicht immatrikuliert, erhalten auch keinen
Hospitantenschein, sonach auch nicht die Berechtigung zum
ständigen Besuche der Vorlesungen, sondern von Semester
zu Semester von der betreffenden Fakultät einen Erlaubnis-
schein. Gesuche um Zulassung zum Besuche der Vorlesungen
als Hörerinnen sind unter Vorlage der Zeugnisse über Vor-
bildung und Studien an den betreffenden Fakultätsdekan ein-
zureichen.
Die Erwerbung des Doktorgrades in der philosophischen
und naturwissenschaftlich-mathematischen Fakultät unterliegt
denselben Bedingungen, wie sie die Promotionsordnung für
männliche Studierende vorschreibt; ausserdem wird unter
allen Umständen ein vorgängiges Studium an der Universität
Heidelberg verlangt.
Disziplinaramt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 26. April 1901.
Ferienschau.
* Todesfall. Am Schlüsse des Winterhalbjahres hat
unsere Hochschule einen neuen schweren Verlust er-
litten. Am Nachmittag des 1. März ist der Professor
der Geschichte, Geh. Hofrat Erdmannsdörffer plötz-
lich infolge eines Herzschlages verschieden. Der so jäh
aus seiner wissenschaftlichen und seiner Lehrthätigkeit
Gerissene hat ein Alter von 68 Jahren erreicht. Geh.
Hofrat Erdmannsdörffer kam, nachdem er seit 1858 an
verschiedenen deutschen Universitäten gewirkt hatte, im
Jahre 1874 als ordentlicher Professor der Geschichte
hierher. Ueber ein Vierteljahrhundert hat er hier als
Lehrer und Forscher, hoch angesehen, mit den schönsten
Erfolgen gewirkt. Am Montag, den 4. März, nachmittags,
fand in der Aula die Trauerfeier für den Dahingeschie-
denen statt. Professor Dietrich Schäfer, als nächs-
ter Fachgenosse Erdmannsdörffers, hielt die akademische
Gedächtnisrede. Nachdem sich die Trauerversammlung,
bei der sich als Vertreter Sr. Kgl. Hoheit des Gross-
herzogs Geh. Legationsrat, Kammerherr von Babo-befand,
zum Friedhof begeben hatte, legten am Sarge des Ent-
schlafenen Kränze nieder: Geh. Legationsrat von Babo
im Namen des Grossherzogs und der Grossherzogin, der
Prorektor Geh. Bergrat Rosenbusch für die Universi-
tät, Professor v. Domaszewski im Namen der philo-
sophischen Fakultät, der Vorsitzende des studentischen
Ausschusses im Namen der Studentenschaft, Archiv-
direktor v. Weech aus Karlsruhe für die badische histo-
rische Kommission, Professor Schäfer für die deutsche
historische Kommission in München, Geh. Rat Schröder
im Namen alter Burschenschafter, verschiedene studen-
tische Verbindungen, sowie im Auftrage der national-
liberalen Partei der Vorsitzende Professor Schäfer.
Der Grossherzog, die Grossherzogin und der Erbgross-
herzog hatten der Familie des Geh. Hofrats Erdmanns-
dörffer telegraphisch ihr Beileid ausgesprochen. Auch
der Universität liess der Grossherzog sein Bedauern über
den Heimgang Erdmannsdörffers und sein aufrichtiges
Beileid übermitteln.
* *
*
* Habilitation. Bei der naturwissenschaft-
lich-mathematischen Fakultät habilitiert sich
Dr. Curt Herbst. Die öffentliche Probevorlesung wird
Samstag, den 27. April, mittags 12 Uhr im Hörsaal des
zoologischen Instituts abgehalten und behandelt: „Ein-
führung in eine Auslösungstheorie der tierischen Em-
bryonalentwickelung.“ Die bei der Fakultät eingereichte
Habilitationsschrift betitelt sich: „Ueber die zur Ent-
wickelung der Seeigellarven notwendigen anorganischen
Stoffe, ihre Rolle und ihre Vertretbarkeit. II. Teil: Die
Vertretbarkeit der notwendigen Stoffe durch andere ähn-
licher chemischer Natur.“
Heidelberger Akademische Mitteilungen
Nr. 1
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Universität Heidelberg.
Frauenstudium betr.
Frauen, welche gemäss § 6 der akademischen Vorschriften
das Reifezeugnis eines deutschen, staatlich aner-
kannten Gymnasiums, bezw. in den hiefür bestimmten
besonderen Fällen eines derartigen Realgymnasiums
(beim Studium der Mathematik, Naturwissenschaften oder
fremder neuerer Sprachen) oder einer derartigen Ober-
realschule (beim Studium der Mathematik und Natur-
wissenschaften) vorlegen und im Uebrigen die erforderlichen
Nachweise für die Immatrikulation erbringen, werden — zu-
nächst jedoch nur Versuchs- und probeweise — zur Imma-
trikulation zugelassen. Die betreffenden Gesuche sind an die
Immatrikulationskommission zu richten.
Ausserdem lassen die theologische, philosophische und
naturwissenschaftlich-mathematische Fakultät solche Damen,
welche das obige Reifezeugnis nicht besitzen, deren Vor-
bildung und Studienzwecke ihnen aber genügende Gewähr
zu bieten scheinen, als sog. Hörerinnen zum Besuche der Vor-
lesungen innerhalb der Fakultät zu. Die Zulassung erfolgt
aber nur im Einverständnis mit den akademischen Lehrern,
bei denen Vorlesungen gehört werden wollen, und nur ver-
günstigungsweise und jederzeit widerruflich. Die betreffenden
Hörerinnen werden nicht immatrikuliert, erhalten auch keinen
Hospitantenschein, sonach auch nicht die Berechtigung zum
ständigen Besuche der Vorlesungen, sondern von Semester
zu Semester von der betreffenden Fakultät einen Erlaubnis-
schein. Gesuche um Zulassung zum Besuche der Vorlesungen
als Hörerinnen sind unter Vorlage der Zeugnisse über Vor-
bildung und Studien an den betreffenden Fakultätsdekan ein-
zureichen.
Die Erwerbung des Doktorgrades in der philosophischen
und naturwissenschaftlich-mathematischen Fakultät unterliegt
denselben Bedingungen, wie sie die Promotionsordnung für
männliche Studierende vorschreibt; ausserdem wird unter
allen Umständen ein vorgängiges Studium an der Universität
Heidelberg verlangt.
Disziplinaramt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.
Hochschulnachrichten.
Heidelberg, 26. April 1901.
Ferienschau.
* Todesfall. Am Schlüsse des Winterhalbjahres hat
unsere Hochschule einen neuen schweren Verlust er-
litten. Am Nachmittag des 1. März ist der Professor
der Geschichte, Geh. Hofrat Erdmannsdörffer plötz-
lich infolge eines Herzschlages verschieden. Der so jäh
aus seiner wissenschaftlichen und seiner Lehrthätigkeit
Gerissene hat ein Alter von 68 Jahren erreicht. Geh.
Hofrat Erdmannsdörffer kam, nachdem er seit 1858 an
verschiedenen deutschen Universitäten gewirkt hatte, im
Jahre 1874 als ordentlicher Professor der Geschichte
hierher. Ueber ein Vierteljahrhundert hat er hier als
Lehrer und Forscher, hoch angesehen, mit den schönsten
Erfolgen gewirkt. Am Montag, den 4. März, nachmittags,
fand in der Aula die Trauerfeier für den Dahingeschie-
denen statt. Professor Dietrich Schäfer, als nächs-
ter Fachgenosse Erdmannsdörffers, hielt die akademische
Gedächtnisrede. Nachdem sich die Trauerversammlung,
bei der sich als Vertreter Sr. Kgl. Hoheit des Gross-
herzogs Geh. Legationsrat, Kammerherr von Babo-befand,
zum Friedhof begeben hatte, legten am Sarge des Ent-
schlafenen Kränze nieder: Geh. Legationsrat von Babo
im Namen des Grossherzogs und der Grossherzogin, der
Prorektor Geh. Bergrat Rosenbusch für die Universi-
tät, Professor v. Domaszewski im Namen der philo-
sophischen Fakultät, der Vorsitzende des studentischen
Ausschusses im Namen der Studentenschaft, Archiv-
direktor v. Weech aus Karlsruhe für die badische histo-
rische Kommission, Professor Schäfer für die deutsche
historische Kommission in München, Geh. Rat Schröder
im Namen alter Burschenschafter, verschiedene studen-
tische Verbindungen, sowie im Auftrage der national-
liberalen Partei der Vorsitzende Professor Schäfer.
Der Grossherzog, die Grossherzogin und der Erbgross-
herzog hatten der Familie des Geh. Hofrats Erdmanns-
dörffer telegraphisch ihr Beileid ausgesprochen. Auch
der Universität liess der Grossherzog sein Bedauern über
den Heimgang Erdmannsdörffers und sein aufrichtiges
Beileid übermitteln.
* *
*
* Habilitation. Bei der naturwissenschaft-
lich-mathematischen Fakultät habilitiert sich
Dr. Curt Herbst. Die öffentliche Probevorlesung wird
Samstag, den 27. April, mittags 12 Uhr im Hörsaal des
zoologischen Instituts abgehalten und behandelt: „Ein-
führung in eine Auslösungstheorie der tierischen Em-
bryonalentwickelung.“ Die bei der Fakultät eingereichte
Habilitationsschrift betitelt sich: „Ueber die zur Ent-
wickelung der Seeigellarven notwendigen anorganischen
Stoffe, ihre Rolle und ihre Vertretbarkeit. II. Teil: Die
Vertretbarkeit der notwendigen Stoffe durch andere ähn-
licher chemischer Natur.“