Nr. 2
Heidelbeegee Akademische Mitteilungen
1901
Akademisches Direktorium.
Das Succow’sche Stipendium für 1901, bestehend
in einem nützlichen Bnche für einen Studierenden der Theo-
logie und der Medizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, der wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Führungsattest des Disziplinaramts für die Dauer des
hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen Besuch der während der-
selben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Bewerbungsfrist schliesst mit dem 25. Mai 1901,
spätere Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Engerer Senat.
Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1901 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei ’ Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Religion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.
Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.
Friedrich-Luisen-Stipendien-Kominission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
v erschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Disziplinaramt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.
Heidelbeegee Akademische Mitteilungen
1901
Akademisches Direktorium.
Das Succow’sche Stipendium für 1901, bestehend
in einem nützlichen Bnche für einen Studierenden der Theo-
logie und der Medizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, der wenigstens ein volles Se-
mester der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakul-
tät angehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Sti-
pendium der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über
Fleiss, Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Führungsattest des Disziplinaramts für die Dauer des
hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen Besuch der während der-
selben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Bewerbungsfrist schliesst mit dem 25. Mai 1901,
spätere Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Engerer Senat.
Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1901 drei Stipendien an die drei
bedürftigsten, würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei ’ Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Religion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.
Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht
auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut“ oder „gut“
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1901.
Der Prodekan:
Crusius.
Friedrich-Luisen-Stipendien-Kominission.
Die Friedrich-Luisen-Stipendien für 1901 werden hier-
mit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an hiesiger Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier akademische Bürger ge-
wesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.
Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen
1. Zeugnisse der Dürftigkeit,
2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch in dem Wintersemester 1900/1901
und im laufenden Sommersemester
beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.
Sämtliche unter Ziff. 2 geforderten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
v erschlossen zu erbitten.
Heidelberg, den 10. April 1901.
Der Prorektor:
Hausrath.
Disziplinaramt.
Die Herren Kommilitonen mache ich darauf aufmerksam,
dass sie nach § 4 der akad. Vorschriften verpflichtet sind,
die ihnen bei der Immatrikulation behändigten Legitimations-
karte stets bei sich zu tragen und den Organen der öffent-
lichen Sicherheit — Schutzmänner und Gendarmen — auf
deren Verlangen vorzuzeigen.
Da es in letzter Zeit wiederholt vorgekommen ist, dass
Studierende, welche von Schutzmännern zur Vorzeigung der
Legitimationskarte aufgefordert wurden, dies mit der Begrün-
dung ablehnten, dass sie der Begehung einer strafbaren Hand-
lung sich nicht bewusst seien, bezw. dass sie sich zur Vor-
zeigung der Karte nicht für verpflichtet hielten, bemerke ich
ausdrücklich, dass die Herren Kommilitonen unter allen
Umständen auf Verlangen den Polizeipersonen die Karte
vorzuzeigen haben und eine Befugnis derselben, die Vorzeig-
ung oder Abgabe der Karte zu verweigern, nicht besteht.
Zuwiderhandelnde werden künftig unnachsichtlich auf
disziplinärem Wege strenge bestraft.
I. A.: Hess.