Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1905 — 1905

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.74187#0007

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Nr. 1

Heidelberger Akademische Mitteilungen

1905

Eine derartige Hebung widerspricht durchaus den be-
stehenden Bestimmungen wie den Akad. Vorschriften und
hat auch eine wesentliche Schädigung einer entsprechenden
Ausbildung der Studierenden zur Folge. Wir fordern die
Studierenden zur Abbestellung des fraglichen Missstandes
auf mit dem Hinweis darauf, dass die Prüfungsbehörden zur
strengsten Prüfung der Nachweise über das Studium der
Kandidaten veranlasst sind, und dass die Zurückweisung der
Kandidaten von der Prüfung erfolgen wird, sobald sich hier-
bei ergibt, dass die betr. Kandidaten nicht während der vor-
geschriebenen Studienzeit ihre Studien auch wirklich an der
Hochschule betrieben haben und an solcher anwesend waren.
Heidelberg, den 15. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.

Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Anlässlich der Prüfung der Gesuche der Rechtskandi-
daten um Zulassung zur I. juristischen Staatsprüfung hat
das Grossh. Ministerium die Wahrnehmung gemacht, dass
in Mannheim wohnhafte Rechtskandidaten, während sie an
der Universität immatrikuliert waren, bei dem in Mann-
heim garnisonierenden Teil des 2. Bad. Grenadier-
Regiments Nr. 110 ihrer Militärpflicht genügten
und dann bei der Meldung zur Prüfung die auf diese Weise
verbrachten Semester in Anrechnung brachten. Wenn es
nun auch bei der guten Eisenbahnverbindung und kurzen Ent-
fernung zwischen Mannheim und Heidelberg bisher nicht
beanstandet worden ist, dass in Mannheim wohnhafte Stu-
dierende, während sie an der Hochschule immatrikuliert sind,
ihren Wohnsitz in Mannheim beibehalten und von dort aus
die Hochschule besuchen, so ist doch, so lange solche Stu-
dierende ihrer Militärpflicht in Mannheim genügen, durch
die militärdienstlichen Vorschriften über das Verlassen der
Garnison mit oder ohne Urlaub, ein gleichzeitiges Studium
an der Hochschule auch dann ausgeschlossen, wenn dies der
Dienst als solcher erlaubt, und können deshalb die
beiden auf diese Weise verbrachten Semester
nicht angerechnet werden.
Die Studierenden werden hiervon in Kenntnis gesetzt.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Prorektor:
Curtius.

Philosophische Fakultät.
Die Honorarbefreiungsgesuche betr.
Denjenigen Herren Studierenden der Philosophischen
Fakultät, welche Eingaben um Honorarbefreiung einreichen
wollen, wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach Fakul-
tätsbeschluss die erforderlichen Fleisszeugnisse auf Formularen
ausgestellt werden müssen, welche auf dem Universitäts-
sekretariat zu entnehmen und persönlich den betreffenden
Herren Dozenten zu überbringen sind. Von letzteren wird
das ausgestellte Zeugnis direkt dem Dekan der Philosophi-
schen Fakultät zugestellt werden. — Ihren Gesuchen haben die
Bewerber das Anmeldebuch, oder ein Verzeichnis sämtlicher
im letztvergangenen und im laufenden Semester belegten Vor-
lesungen und Hebungen anzufügen, ausserdem aber in den
Gesuchen diejenigen Dozenten namentlich anzuführen, welche
sie um Ausstellung eines Fleisszeugnisses gebeten haben.
Für diejenigen Herren, welche bisher noch nicht Hono-
rarbefreiung genossen haben, wird bemerkt, dass Aussicht

auf Erfolg nur Gesuche solcher Bewerber haben, welche ihre
besondere Befähigung zum Studium durch entsprechende
Schulzeugnisse nachzuweisen vermögen. Bewerber, welche
im Maturitätszeugnis nicht die Noten „sehr gut" oder „gut"
(I oder II) erhalten haben, können zunächst Honorarbefreiung
überhaupt nicht erlangen; sie dürfen erst dann auf Befreiung
hoffen, wenn sie durch gute Leistungen in seminaristischen
Hebungen ihre besondere Befähigung zu dem von ihnen er-
wählten Studium dargethan haben werden. Einfache Fleiss-
zeugnisse genügen hierzu nicht.
Heidelberg, den 15. April 1905.
Der Dekan:
Marcks.

Bekanntmachung.
Alle Eingaben und Anfragen an den katholischen
Studienverein seitens der hiesigen Studierenden sind
an den Unterzeichneten zu richten.
Prof. Dr. Jurasz,
Kaiserstrasse 7.

Sprechstunden
des Prorektors: Täglich 11% —12% Uhr (Universitäts-
Gebäude).
des Dekans der:
Theologischen Fakultät: Montag, Dienstag,
Donnerstag und Freitag von 3—4 Uhr (Schlossberg 7)
Juristischen Fakultät: Montag, Dienstag, Freitag
von 12—123/4 Uhr, Mittwoch von 11% —12 Uhr
(Museum im jur. Fak.-Zimmer)
Medizinischen Fakultät: Montag, Mittwoch und
Freitag von 9—9% Uhr (Frauenklinik)
PhilosophischenFakultät: Montag bis Freitag von
9—10 Uhr (Scheffelstrasse 7)
Naturwissenschaftlich - mathematische Fa-
kultät: Täglich von 9—10 Uhr (Friedrichsbau).

Hochscliulnachrichten.
Ernennungen. Dem Exprorektor, Hofrat Professor
Dr. Wilhelm Braune, wurde vom Grossherzog der Titel
Geh. Hofrat verliehen. — Oberbibliothekar Professor Dr.
Wille wurde zum Ehrenmitglied der Royal Society of Lite-
ratur in London ernannt.

*
Städtische Sehillerfeier. Am Sonntag, den
7. Mai d. J., vormittags 11 Uhr findet im grossen
Saal der Stadthalle aus Anlass der hundertsten Wiederkehr
des Todestages von Friedrich Schiller (9. Mai) unter
Mitwirkung des hiesigen Sängerverbands, vertreten durch
den Liederkranz, und des städtischen Orchesters eine von
der Stadt veranstaltete Gedächtnisfeier zu Ehren des grossen
vaterländischen Dichters statt. Die Festrede hat Professor
Dr. Rösiger übernommen. Der Eintritt zu dieser Feier
steht Jedermann frei.
 
Annotationen