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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0041
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT -KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 6 Mittwoch, 27. Mai 1914

Die Herren Studierenden weilen In Ihrem eigenen Interesse Ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Engerer Senat.

Bekanntmachung*

Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums des
Kultus und Unterrichts ist von den badischen Hoch-
schulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.

Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine

Zählkarte auszufüllen.

Die Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.

Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens

1. Juni 1. Js.

nachgekommen sein werden.

Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
Tagen gemahnt.

Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

Heidelberg, den 15. April 1914.

Der Prorektor:
--Gothein.

Universität Heidelberg.

Kommilitonen!

In der Universitäts-Kanzlei wird ein Fragebogen aus-
gegeben, der Erhebungen über die Wohnungen der Stu-
dierenden dienen soll. Es ist geplant, Umfragen dieser
Art jetzt an allen deutschen Hochschulen zu veranstalten.
Je vollständiger hierbei das Material eingeht, desto zu-
verlässiger und wertvoller wird das Ergebnis seiner sta-
tistischen Verarbeitung sein und desto höher der Nutzen
für die Erkenntnis dessen, was not tut.

Ich darf darauf vertrauen, dass auch die Studenten-
schaft unserer Universität der Arbeit, die hier in ihrem
Interesse unternommen wird, Verständnis entgegenbringt.
Ich bitte jeden einzelnen Kommilitonen, die kleine Mühe
nicht zu scheuen, den Fragebogen wahrheitsgetreu und
genau auszufüllen und dadurch an seinem Teil zu dem
Gelingen des Ganzen beizutragen.

Ich ersuche, den Fragebogen nach Ausfüllung
spätestens am 9. Juni lf. Js.
auf der Universitäts-Kanzlei abzugeben oder denselben
den Hausmeistern der Universitäts-Institute und -Kliniken
zur Weiterbeförderung zu übergeben. Dieselben geben
auf Verlangen Exemplare des Fragebogens ab.

Heidelberg, den 27. April 1914.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung'.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse —• Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:

" ■- U • Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Friedrieh - Luisen - Stipendien für 1914
werden hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an der hiesigen Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier als akademische Bürger
gewesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.

Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen

1. Zeugnisse über Bedürftigkeit,

2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch im Wintersemester 1913/1914 und
im laufenden Sommersemester

beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.

Sämtliche unter Ziff. 2 gestellten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.

Heidelberg, den 15. April 1914.

Der Prorektor:
- Gothein.

Medizinische Fakultät.

Bekanntmaclmng.

Bewilligung von Unterstützungen aus
der Walter Erb-Stiftung betr.

Der hälftige Zinsertrag der Walter Erb - Stiftung
kann zur Unterstützung und Förderung wissenschaftlicher
Arbeiten, wissenschaftlicher und Studien-Reisen mit Geld-
beiträgen bezw. zur Gewährung von Preisen für besonders
hervorragende wissenschaftliche Leistungen und zwar an
erster Stelle für Arbeiten, die an der Heidelberger medi-
zinischen Klinik und neurologischen Klinik gemacht wer-
den und für die Assistenten dieser beiden Institute, wei-
terhin aber auch an andere Arbeiter und Institute.

Die Entscheidung über diese Verwendungen steht der
medizinischen Fakultät Heidelberg zu nach Anträgen des
 
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