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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0049
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRE CHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer-Halbjahr 1914 Nr. 7 Mittwoch, 10. Juni 1914

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr



Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Die Herren Studierenden wolien in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Engerer Senat.

Der Aufforderung zur Ausfüllung der
statistischen Zählkarte
ist eine Anzahl Studierender bis heute nicht nach-
gekommen.

Die Säumigen werden daher veranlasst, dies un-
gesäumt, längstens bis zum 15. Juni nach-
zuholen.

Sollte auch nach Ablauf dieser Frist der Auf-
forderung nicht entsprochen sein, so würden die in
den §§ 35 und 36 der akademischen Vorschriften
vorgesehenen Disziplinarstrafen wegen Ungehorsams
gegen die Anordnungen der akademischen Behörden
in Betracht kommen müssen.

Heidelberg, den 2. Juni 1914.

Der Prorektor:
_ Glothein.

Juristische Fakultät.

Bekanntmachung.

Betrifft Honorarnachlass.

Vom Wintersemester 1914/15 ab gilt folgendes:

Unter allen Umständen behält sich die Fakultät
vor, in Zweifelfällen die Studierenden, die sich um
Honorarbefreiung bewerben, einer Prüfung zu unter-
ziehen.

Auch haben Studierende, die sich um Honorarbe-
freiung bewerben, von ihrem zweiten Studiensemester
an neben den Zeugnissen über fleissigen Kollegienbe-
such ein weiteres Zeugnis darüber beizubringen, dass
sie im vergangenen Semester mindestens an einer juristi-
schen Uebung mit Erfolg teilgenommen haben. Sind
sie dazu nicht in der Lage, so haben sie in ihrem
Honorarbefreiungsgesuch das von ihnen im vergangenen
Semester in einer mindestens vierstündigen Vorlesung
gehörte Fach anzugeben, in dem sie sich einer münd-
lichen Prüfung zu unterziehen bereit, sind.

Heidelberg, den 2. Juni 1914.

Der zt. Dekan:
__ Uradenwitz.

Das Pcrsonal-üemicbnis der
RuprecM-Karls-ilHiwsität

für das jetzige Halbjahr ist soeben erschienen und
zu Mk. 1.20 erhältlich in den Buchhandlungen und in der

üntoersitäts-Bucbdruckerei % Hörning
Bauptstrasse ssä « Celeron w

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung1.

Die Friedrich - Luisen - Stipendien für 1914
werden hiermit zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Vergebung geschieht an die würdigsten unter den
an der hiesigen Universität Studierenden, die mindestens schon
im verflossenen Wintersemester hier als akademische Bürger
gewesen und der Unterstützung bedürftig sind, ohne Unter-
schied des Vaterlandes und des religiösen Bekenntnisses.

Die Bewerber haben ihre Gesuche, denen

1. Zeugnisse über Bedürftigkeit,

2. Zeugnisse der akademischen Lehrer über den fleissigen
Kollegienbesuch im Wintersemester 1913/1914 und
im laufenden Sommersemester

beizufügen sind, bis spätestens 15. Juni auf dem Se-
kretariat einzureichen.

Sämtliche unter Ziff. 2 gestellten Zeugnisse haben sich
die Bewerber durch persönliches Anmelden bei den betreffen-
den akademischen Lehrern eigens zu dem gedachten Zwecke
verschlossen zu erbitten.

Heidelberg, den 15. April 1914.

Der Prorektor:
- Grothein.

Akademisches Disziplinaramt.

Der Engere Senat hat unterm 20. ds. Mts. dem Verein
Jüdischer Studenten an der hiesigen Universität gestattet,
hei feierlichen studentischen Veranstaltungen schwarze
Cerevise nach dem vorgelegten Muster zu tragen.

Heidelberg, den 22. Mai 1914.

Dr. C a s t e n h o 1 z.

Hochschulnachrichten.

Die Besuchsziffer unserer Hochschule stellt sich für das

Sommer-Halbjahr 1914 wie folgt: Es gehören an

der theologischen Fakultät 204 S.-H, 1913 = 173

„ juristischen „ 478 „ ,, 521

„ medizinischen „ 1030 „ „ 869

„ philosophischen „ 652 „ „ 720

darunter 180 Kameral,

„ naturw.-mathem. „ 304 „ „ 334

Zusammen 2668 (darunter266Frauenu.zwar: theol.3 2617
hierzu kommen 179 i«. 7, med. 104, phii. m, nat. 35) m

Hörer (Hospitanten) (darunter 58 Frauen), so dass sich eine Ge-
samtzahl von 2847 Hörern gegen 2792 im Sommer 1913
ergibt.

Auszeichnung. Die Linnean Society in London hat
in ihrer diesjährigen Jahresversammlung am 23. Mai dem Prof,
an der Universität Heidelberg, Geheime Rat Bütschli, für
seine Verdienste auf dem Gebiete der Biologie ihre goldene
Medaille verliehen.

Zum Hinsclieiden von Professor Beser. Am Beginne
der Vorlesung über Volkswirtschaftslehre am 22. Mai 1914 hielt
der Prorektor, Geh. Hofrat Gothein, folgende Ansprache: Am
vergangenen Mittwoch ist der Senior der Professoren der Volks-
wirtschaftslehre an unserer Universität, Emanuel Leser, ge-
storben und bereits heute Morgen beerdigt worden. Es entsprach
dem Sinne und dem Wunsche des Geschiedenen, dass sich das
 
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