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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0105
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 14 Mittwoch, 29. Juli 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

{Erscheint während des Semesters
/wöchentlich einmal und wird allen
jStudierenden u. Hochschullehrern
'unentgeltlich ins Haus geliefert

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Das Vorlesungs-Verzeichnis für das Winter-
Semester 1914/15 ist erschienen und kann von den im-
matrikulierten Studierenden gegen Vorzeigung der
Legitimationskarte auf der Universitäts-Kanzlei in
Empfang genommen werden.

Heidelberg, den 20. Juli 1914.

Der Prorektor:
Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom
1. August ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten

der Praktikanten des ehern. Universitäts-Laboratoriums.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

• Der Prorektor:

-- Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Folge.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:
- Gothein.

Akademisches Disziplinaramt.

Den Studentischen Luftflottenverein
— Ortsgruppe Heidelberg — betr.

Der Engere Senat hat die unterm 16. ds. Mts. vor-
gelegten Satzungen einer hier zu gründenden Ortsgruppe
des Studentischen Luftflottenvereins genehmigt.

Heidelberg, den 27. Iuli 1914.

Dr. C asten holz.

Engerer Senat.

Bekanntmachung.

Honorarbefreiung im Winter-Semester 1914/15 betr.

Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt nm Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden anfgefordert, die erforderlichen Fl eiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu er-,
heben.

Die Formulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Der im laufenden Semester ausgegebene Fragebogen
„Statistische Erhebungen über Studenten-
wohnungen“

ist von vielen Studierenden noch nicht abgegeben worden.
Das Ergebnis seiner statistischen Verarbeitung gewinnt
selbstverständlich an Zuverlässigkeit und Wert, je voll-
ständiger das Material eingeht.

Da die statistischen Erhebungen im Interesse der
Studentenschaft erfolgen, werden diejenigen Studieren-
den, welche mit der Ausfüllung und Abgabe des Frage-
bogens noch im Rückstände sind, dringend ersucht,
denselben baldigst in der Universitäts-Kanzlei ab-
zugeben, woselbst event. weitere Formulare erhältlich
sind.

Heidelberg, den 15. Juli 1914.

Der Prorektor:
_, Gothein.

Universitäts-Bibliothek.

In der Zeit vom 27. Juli bis 1. August sind der In-
struktion gemäss sämtliche aus der Universitäts-Bibliothek
entliehenen Bücher zurückzuliefern. An diesen Tagen findet
kein Ausleihen statt, dagegen ist der Lesesaal wie gewöhnlich
zur Benützung geöffnet.

Das Ausleihezimmer ist während dieser Woche zur Zu-
rückgabe der entliehenen. Bücher täglich von 10 bis 1 Uhr
und, mit Ausnahme Samstags, nachmittags auch von 3 bis
5 Uhr geöffnet.

Die Wiederausgabe von Büchern beginnt Donnerstag,
den 6. August.

Heidelberg, den 20. Juli 1914.

Gros sh. Direktion:

__ Wille.
 
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