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0.5
1 cm
AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG
}Erscheint während des Semesters
^wöchentlich einmal und wird allen
'.Studierenden u. Hochschullehrern
Unentgeltlich ins Haus geliefert
SommeMtalbjahr 1914 Nr. 1 Mittwoch, 22. April 1914
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr
Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
IltlPufi Engerer Senat. Sprechstunden
BERLIN" Bekanntmachung. des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
Das Prorektorat der Universität für das Studienjahr tag von 11 x/2—121/2 Uhr.
Ostern 1914/1915 ist heute an des Dekans der:
Herrn Geh. Hofrat Professor Dr. Eberhard Gothein
übergegangen.
Die Studierenden setzen wir hievon in Kenntnis.
Heidelberg, den 24. März 1914.
Der Prorektor:
_ ß. Gottlieb.
Immatrikulations-Kommission.
B ekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier er sten Wo chentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Theologischen Fakultät: Montag und Donnerstag
von 10—11 Uhr im Dekanatszimmer (Neues Kollegien-
haus, Eingang Augustinergasse, 2 Tr.).
Juristischen Fakultät: Dienstag und Donnerstag
von 12x/4—123/4 Uhr im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).
Medizinischen Fakultät: Dienstag und Freitag
punkt 8 Uhr im Direktionszimmer der Chirurgischen
Klinik, Operationsbau (Akademisches Krankenhaus).
Philosophischen Fakultät: Dienstag von B1^—4*/2
Uhr und Freitag von 12—1 Uhr im Dekanatszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).
N a t u r w i s s e n s c h a '
kultät: Montag, AE_
Uhr im Botanischem 2
r.m
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariatin die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa schon
besuchten Hochschulen,
ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;
2. von Ausländern:
ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.
Heidelberg, den 15. April 1914.
Der Prorektor:
________ Gothein.
Nach § 16 der akai
dierenden verpflichtet, inE
akademischen Behörde b-
anznzeigen und ihr ü:
weils binnen drei Tz
Das Wohnen aussei:
ausnahmsweise vom Pro:
Die Unterlassung
Ausserdem ist, wenn dj
einen Bediensteten der Pi
eine Ganggebühr von 1
AkademisE
Be kt.
Die ohne näh erd
Sendungen für die
Mitteilung des Kaiserl. iE
versität bestellt, sonde:
Hauptpostamtes 1
halten werden.
Um die Zustellung
möglichen, werden die St:
nach ihrer Ankunft
Hauptpostamt mitzuteilej
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG
}Erscheint während des Semesters
^wöchentlich einmal und wird allen
'.Studierenden u. Hochschullehrern
Unentgeltlich ins Haus geliefert
SommeMtalbjahr 1914 Nr. 1 Mittwoch, 22. April 1914
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419
Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr
Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie Jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.
IltlPufi Engerer Senat. Sprechstunden
BERLIN" Bekanntmachung. des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
Das Prorektorat der Universität für das Studienjahr tag von 11 x/2—121/2 Uhr.
Ostern 1914/1915 ist heute an des Dekans der:
Herrn Geh. Hofrat Professor Dr. Eberhard Gothein
übergegangen.
Die Studierenden setzen wir hievon in Kenntnis.
Heidelberg, den 24. März 1914.
Der Prorektor:
_ ß. Gottlieb.
Immatrikulations-Kommission.
B ekanntmachung.
Die Immatrikulation findet in den ersten Wochen des
Semesters am Schlüsse jeder Woche statt.
Anmeldungen zur Immatrikulation werden nur an den
vier er sten Wo chentagen, Montag bis Donnerstag
angenommen. Sie sind unter Uebergabe der erforderlichen
Theologischen Fakultät: Montag und Donnerstag
von 10—11 Uhr im Dekanatszimmer (Neues Kollegien-
haus, Eingang Augustinergasse, 2 Tr.).
Juristischen Fakultät: Dienstag und Donnerstag
von 12x/4—123/4 Uhr im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).
Medizinischen Fakultät: Dienstag und Freitag
punkt 8 Uhr im Direktionszimmer der Chirurgischen
Klinik, Operationsbau (Akademisches Krankenhaus).
Philosophischen Fakultät: Dienstag von B1^—4*/2
Uhr und Freitag von 12—1 Uhr im Dekanatszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).
N a t u r w i s s e n s c h a '
kultät: Montag, AE_
Uhr im Botanischem 2
r.m
Zeugnisse in der Kanzlei während der Stunden von 8 bis
12 Uhr zu bewirken.
Jeden Freitag haben sich dann die an den vorher-
gegangenen Tagen Angemeldeten zu einer den Einzelnen bei
der Anmeldung bekannt gegebenen Stunde auf dem Sekre-
tariatin die Matrikel einzuzeichnen und sich sodann
am folgenden Samstag um 12 Uhr zu einer durch den
Prorektor abzuhaltenden Schlussfeierlichkeit in der Aula
einzufinden
Bei der Anmeldung sind vorzulegen:
1. von Inländern:
Abgangszeugnis von der Schule und von den etwa schon
besuchten Hochschulen,
ausserdem polizeiliches Führungsattest, wenn die Auf-
nahme hier nicht unmittelbar nach dem Abgang von
der Schule oder Hochschule stattfindet;
2. von Ausländern:
ausser diesen Zeugnissen Pass oder Heimatschein.
Ferner ist bei der Anmeldung die hiesige Miet-
wohnung anzugeben.
Heidelberg, den 15. April 1914.
Der Prorektor:
________ Gothein.
Nach § 16 der akai
dierenden verpflichtet, inE
akademischen Behörde b-
anznzeigen und ihr ü:
weils binnen drei Tz
Das Wohnen aussei:
ausnahmsweise vom Pro:
Die Unterlassung
Ausserdem ist, wenn dj
einen Bediensteten der Pi
eine Ganggebühr von 1
AkademisE
Be kt.
Die ohne näh erd
Sendungen für die
Mitteilung des Kaiserl. iE
versität bestellt, sonde:
Hauptpostamtes 1
halten werden.
Um die Zustellung
möglichen, werden die St:
nach ihrer Ankunft
Hauptpostamt mitzuteilej