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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0089
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ITTEILDNCEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 12 Mittwoch, 15. Juli 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 10 Zeilen ein-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

AKADEMISCHE

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Abmeldung betr.

Es ist dringend notwendig, dass auch diejenigen imma-
trikulierten Studierenden, welche ohne Abgangszeugnis die
Hochschule endgültig verlassen wollen, hiervon der Uni-
versitäts-Kanzlei Anzeige erstatten.

Unterlassungen haben Unrichtigkeiten in den akademi-
schen Verzeichnissen und auch Unannehmlichkeiten für die
betreffenden Studierenden zur Folge.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:
- Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Exmatrikulation betr.

Diejenigen Studierenden, welche mit Semesterschluss die
Universität verlassen wollen, werden darauf aufmerksam ge-
macht, dass die Anmeldungen zur Exmatrikulation — unter
Vorlage der hiesigen Anmeldungsbücher und
einer Quittung der Universitätskasse über be-
zahlte Exmatrikulationsgebühr von 10 Mk. — jetzt
schon auf der Universitäts-Kanzlei erfolgen können.

Die Aushändigung der Abgangszeugnisse erfolgt vom

1. August ab gegen

1. Rückgabe der Legitimationskarte,

2. Vorlage der vorgeschriebenen Bibliotheks-Bescheinigung,

3. Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung von Seiten

der Praktikanten des ehern. Universitäts-Laboratoriums.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der-Prorektor:

___ Ootliein.

Engerer Senat.

Bekanntmachung1.

Honorarbefreiung im Winter-Semester 1914/15 betr.

Diejenigen Studierenden, die im kommenden Semester
erstmals oder wiederholt um Honorarbefreiung einkommen
wollen, werden aufgefordert, die erforderlichen P1 eiss-
zeugnisse schon jetzt bei ihren Dozenten zu er-
heben.

Die Formulare hierzu sind in der Universitäts-Kanzlei
erhältlich.

Heidelberg, den 3. Juli 1914.

Der Prorektor:

___ Gotliein.

Sprechstunden

des Prorektors: Montag, Dienstag, Donnerstag und Frei-
tag von lD/2—12x/2 Uhr.

des Dekans der:

Theologischen Fakultät: Montag und Donnerstag
von 10—11 Uhr im Dekanatszimmer (Neues Kollegien-
haus, Eingang Augustinergasse, 2 Tr.).

Juristischen Fakultät: Dienstag und Donnerstag

von 121/4—123/4 Uhr im Dekanatszimmer (Neues
Kollegienhaus).

Medizinischen Fakultät: Dienstag und Freitag

punkt 8 Uhr im Direktionszimmer der Chirurgischen
Klinik, Operationsbau (Akademisches Krankenhaus).

Philosophischen Fakultät: Dienstag von 31/2—41/2
Uhr und Freitag von 12—1 Uhr im Dekanatszimmer
(Seminarienhaus, Augustinergasse 15).

Naturwissenschaftlich - mathematischen Fa-
kultät: Montag, Mittwoch und Freitag von 10—lO1^
Uhr im Botanischen Institut (Eingang Plöck, links).

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung1.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:
_Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Frist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.
 
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