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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0065
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS -UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 9 Mittwoah, 24. Juni 1914

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pt.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die ohne nähere Adresse eingehenden Brief-
sendungen für die Studierenden werden nach einer
Mitteilung des Kaiserl. Postamtes nicht mehr in die Uni-
versität bestellt, sondern am Ausgabeschalter des
Hauptpostamtes 14 Tage lang postlagernd ge-
halten werden.

Um die Zustellung in der angegebenen Frist zu er-
möglichen, werden die Studierenden dringend ersucht, sofort
nach ihrer Ankunft in Heidelberg ihre Adresse dem
Hauptpostamt mitzuteilen.

Akademisches Direktorium.

Die Preisaufgabe der Corps Suevia-Stiftung
für 1915 betr.

Die Preisaufgabe der Corps Suevia-Stiftung, für deren
Lösung der zweijährige Zinsertrag der Stiftung von rund
1000 Mk. als Preis in Aussicht steht, wird hierdurch zur
Kenntnis der Studierenden gebracht:

„Der Anteil der Universitäten an den Befreiungs-
kriegen von 1813/15, mit besonderer Berücksichtigung
Heidelbergs und der süddeutschen Universitäten.“

Die Arbeit wird einerseits auf den Akten der beteiligten
Universitäten, andererseits auf einer Fülle von gedrucktem
Material (Memoiren, Biographien, Briefen) beruhen müssen
und auch an der Heranziehung der militärischen Quellen
wohl nicht vorbei gehen können. Mit Rücksicht auf das
vermutlich ungleichartige, schwer übersehbare und verzettelte
Material soll dem Bearbeiter die möglichste Freiheit in der
Art und in dem Umfange der Durchführung gelassen werden.
Die Universität Heidelberg wird Sorge tragen, durch ein Um-
schreiben an die beteiligten Universitätsverwaltungen den
Bewerbern den Zugang zu den verschiedenen Universitätsakten
zu erleichtern, um auch zu ihrem Teile die Lösung einer Preis-
aufgabe zu fördern, die mit besonderer Rücksicht auf die
erhebenden Erinnerungen der Säkularjahre gestellt wird.

Die preisgekrönte Arbeit muss innerhalb des auf die
Preisverteilung folgenden Jahres gedruckt werden, und zwar
als selbständiges Heft innerhalb der im Verlage von Carl
Winter’s Universitätsbuchbandlung erscheinenden: „Heidel-
berger Abhandlungen zur mittelalterlichen und neueren Ge-
schichte, herausgegeben von Karl Hampe und Hermann
Oncken.“

Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein;

b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 31. August
1915 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leserlicher
Schrift gefertigt sein.

Heidelberg, den 22. November 1913.

Der Prorektor:

__ R. Gottlieb.

Juristische Fakultät.

Bekanntmachung1.

Betrifft Honorarnachlass.

Vom Wintersemester 1914/15 ab gilt folgendes:

Unter allen Umständen behält sich die Fakultät
vor, in Zweifelfällen die Studierenden, die sich um
Honorarbefreiung' bewerben, einer Prüfung zu unter-
ziehen.

Auch haben Studierende, die sich um Honorarbe-
freiung bewerben, von ihrem zweiten Studiensemester
an neben den Zeugnissen über fleissigen Kollegienbe-
such ein weiteres Zeugnis darüber beizubringen, dass
sie im vergangenen Semester mindestens an einer juristi-
schen Uebung mit Erfolg teilgenommen haben. Sind
sie dazu nicht in der Lage, so haben sie in ihrem
Honorarbefreiungsgesuch das von ihnen im vergangenen
Semester in einer mindestens vierstündigen Vorlesung
gehörte Fach anzugeben, in dem sie sich einer münd-
lichen Prüfung zu unterziehen bereit sind.

Heidelberg, den 2. Juni 1914.

Der zt. Dekan:
___ Grademvitz.

Akademischer Krankenverein.

Bekanntmachung;.

Mit Bezug auf Art. 4 der Statuten des akademischen
Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht, dass naeh-
verzeichnete Aerzte bis auf weiteres kranken Studierenden
ärztlichen Rat erteilen, dessen Kosten von der Kasse des
Krankenvereins getragen werden, und zwar:
 
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