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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1914 — Heidelberg, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25144#0073
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELRERG

Herausgegeben von J, Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a- Fernspr. 419

Sommer^Halbjahr 1914 Nr. 10 MittwoGh, 1. Juli 1914

Die Herren Studierenden woilen in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Inseratenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Dienstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
wöchentlich einmal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Akademisches Direktorium.

Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1913/1914 betr.

Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr
1913/1914 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend
zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:

Von der theologischen Fakultät:

„Der kulturelle Hintergrund der Patriarchen-
sagen in der Genesis soll beschrieben und auf seine
Verwendbarkeit für die Zeichnung der Vorgeschichte
Israels geprüft werden.“

Von der juristischen Fakultät:

„Enthielt die formula Publiciana das Erfordernis
der bona fides ?

Von der medizinischen Fakultät:

„Studien über Einheilung von Paraffin und
Fettgewebe eventuell anderer Substanzen zur Kom-
pression der tuberkulösen Lunge“.

Von der philosophischen Fakultät:

I. Aus dem Gebiete der Volkswirtschaftslehre:

„Es sollen die Fehler der vergleichenden Finanz-
statistik dargelegt, die Fehlerquellen untersucht
und die Möglichkeiten, zu einer Finanzstatistik zu
gelangen, die volkswirtschaftliche Schlüsse erlaubt,
erwogen werden.“

II. Aus dem Gebiete der orientalischen Philologie:

„Die den babylonisch-assyrischen Gottheiten in
den astrologischen Inschriften zugeschriebenen Eigen-
schaften und Handlungen sind eng begrenzt. Die
Fakultät wünscht eine Untersuchung darüber, wie
weit sich der Umkreis der hier ausgedrückten Vor-
stellungen mit denen der religiösen in den Keil-
inschriften niedergelegten Literatur berührt oder
deckt, und wieviel davon eventuell sumerisches
Erbgut sein kann.“

III. Aus dem Gebiete der englischen Philologie:

„Die Reste des heidnischen Mythus und Aber-
glaubens bei den Angelsachsen“.

Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
Fakultät:

„Untersuchungen über den Bau der Statocysten
einiger dekapoder Crustaceen“.

Die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs sind:

a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein und
darf noch keinen akademischen Grad besitzen;

b) die Abhandlungen sind längstens am 15. Oktober
1914 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;

c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;

d) die übergebene Abhandlung muss in gut leserlicher
Schrift gefertigt sein;

e) Die preisgekrönten oder mit einem „accessit“ ver-
sehenen Arbeiten verbleiben im Universitäts-Archiv, dürfen
aber unter den gleichen Bedingungen wie die Inaugüral-
Dissertationen gedruckt werden.

Heidelberg, den 22. November 1913.

Der Prorektor:

R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, dass von Stu-
dierenden und Privaten keinerlei Anschläge am
schwarzenBrettohnevorherigeVidimierung
durch den Prorektor angeheftet werden dürfen.
Solche Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung
des Prorektors auf dem Sekretariat abzugeben; die An-
heftung besorgt der Hausmeister.

Unvidimierte Anschläge werden sofort entfernt.

Der Prorektor:
_R. Gottlieb.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:
_ Gothein.

Medizinische Fakultät.

Bekanntmachung.

Bewilligung von Unterstützungen aus
der Walter Erb-Stiftung betr.

Aus Mitteln der Walter E rb-Stiftung können unbe-
mittelte Kranke und Rekonvaleszenten unterstützt werden.

Anspruch auf Unterstützung haben in erster Linie
kranke Studierende der Medizin, die einen Er-
holungsaufenthalt, eine Luftkur und dergleichen machen
müssen; demnächst die etwa in gleicher Lage befindli-
chen Assistenten der Heidelberger medizinischen Klinik
(inkl. der Nervenklinik); nach diesen auch Studierende
anderer Fakultäten und Assistenten anderer Kliniken,
 
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