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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1896/97 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25132#0013
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Akademische Mitteilüngen

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FUR DIE

8TUDIKRENDEN DER RUPRECHT -KARLS > UNIVE RSITÄT HEIDELBERG.

HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.

Ersclicint wöchentlich und wird unentgeltlicli und t'rei allen Studiercnden, Professoren und Alten Herren zugestellt.

Winter-Halbjahr 1896 97. Nr. 3. Samstag, 7. November 1896.

Bekanntmachungen der Universitäts-Beliörden.

Iiiimatrikulations-Kominissioii.

Die neti angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu öbergeben.

Die Immatrikülationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am schwarzen Brett hekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Von Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
früher besuchten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Sehule oder Uni-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis iiber ihre persönlichen
Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

D e r P r o r e k t o r :

H. Bassermann.

Zur Vornahme der III. Immatrikulation neu angekommener
Studierender haben wir Tagfahrt auf
Mittwocli, den 18. November 1896, Naclim. 3 Uhr
anberaumt, wozu wir die betrelfenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebühr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. fiir diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welcbe das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hochschule vorlegen,
unmittelbar vor der Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 7. November 1896.

D e r P r o r e k t o r:

H. Bassermann.

Engerer Senat.

Aus der P f a r r e r Herrmann’schen S t i p e n d i e n-
Stiftung sollen für das Jahr 1896 drei Stipendien an die
drei bedürftigsten, talentvollsten, fleissigsten und in jeder
Beziehung würdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evaug.-prot. Kon-
fession sind und obengedacbte Eigenschaften besitzen, mit

diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt iiber ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll in der evangelischen
Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt halten, die znm Zweck
hat, aus Griinden der Vernunft und Keligion zu frommen
Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt ist noch eine be-
sondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.

Bewerber haben ihre Gesuche samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. November auf dem
Sekretariat abzugeben.

Heidelberg, den 24. Oktober 1896.

Der Prorektor:

H. Bassermann.

Akatlemisclies Direktorimn.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 14. November festgesetzt.

Wir hringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. das Reifezeugnis und bezw. Fleisszeugnisse und

8. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung dariiber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchen ist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.

Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
'sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung betr.“ sowie
Pormularo zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin nicht eingekommen sind,
werden unnachsiclitlich zurückgewiesen.

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

Der Prorektor:

H. Bassermaim.
 
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