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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1896/97 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25132#0005
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Akademische Mitteildngen

F(JR DIB

8TUDIERENDBN DBR RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBER6.

HERAUSGESEBEN VON J. HÖRNINO, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feknsprecher 119 HEIDELBERG Haüptstrasse 55 a.

Ersclieint wöclientlicli und wird uneutgeltlich und frei allen Studierenden, Professoren und .Alten Herren zugestellt.

Winter-Halbjahr 1896/97. Nr. 1. Samstag, 24. Oktober 1896.

Bekanntmacliungeii der UniYersitäts-BelLörden.

Iininatrikulations-Kommission.

Die neu angekommenen Herren Studierenden werden auf-
gefordert, innerhalb zwei Tagen nach ihrer An-
kunft sich zum Zweck der Immatrikulation auf der Uni-
versitäts-Kanzlei (Universitätsgebäude, I. Stock) anzumelden
und ihre sämtlichen Legitimationspapiere zu übergeben.

Die Immatrikulationstagfahrten werden jeweils durch
besonderen Anschlag am.schwarzen Brett bekannt gemacht
werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

1. Von Inländern:

Abgangszeugnisse von der Schule, eventuell von den
friiher besuchten Universitäten; polizeiliches Führungs-
attest wird erfordert, wenn die. Aufnahme hier nicht un-
mittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Uni-
versität stattfindet.

2. Von Ausländern:

Pass oder Heimatschein, bei Mangel an Schulzeug-
nissen geeigneter anderer Ausweis über ihre persönlichen
Verhältnisse.

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

D e r P r o r e k t o r:

H. Bassermann.

Zur Vornahme der I. Immatrikulation neu angekommener
Stiulierender haben wir Tagfahrt auf

Samstag, den 31. öktober 1896, Nachm. 3 Uhr

anberaumt, wozu wir die betreffenden Herren Studierenden
in die Aula mit dem Anfügen einladen, dass die Gebiihr für
die Immatrikulation und zwar:

20 Mk. für diejenigen Herren, welche noch auf
keiner deutschen Hochschule immatrikuliert waren,

12 Mk. für diejenigen Herren, welche das Abgangs-
zeugnis einer deutschen Hoclischule vorlegen,

unmittelbar vor der. Immatrikulation in der Universitäts-
Kanzlei (I. Stock) zu entrichten ist.

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

Die Herren Studierenden, die arn 31. d. M. zur Imma-
trikulation kommen, werden benachrichtigt, dass in drei
Abteilungen immatrikuliert wird und zwar:

I. Abt. Namen von A—H um 3 Uhr
U- » » „ J—P » 33/4 , und

III. , , , R-Z , 41/* ,

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

Der Prorektor:

H. Bassermann.

Akadernisclies Direktorium.

Zur Einreichung der Gesuche um Befreiung von
Zahlung der Kollegiengelder haben wir als letzten
Termin den 14. November festgesetzt.

Wir hringen dies zur Kenntnis der Herren Studierenden
mit dem Anfügen, dass den Gesuchen, die auf dem Sekre-
tariate abzugeben sind, beigefügt werden müssen:

1. ein Vermögenszeugnis,

2. das Eeifezeugnis und hezw. Fleisszeugnisse und

3. das Anmeldungsbuch.

Wenn es sich um Verlängerung der bisher gewährten
Honorarbefreiung handelt, hat der betreffende Studierende
mit dem Gesuch das Dekret über die bisherige Honorar-
freiheit, Frequenz- und Sittenzeugnisse, das Anmeldungsbuch,
sowie eine amtliche Beurkundung darüber vorzulegen, dass
in den Vermögensverhältnissen der Eltern oder in seinen
eigenen eine Verbesserung nicht eingetreten ist.

In den Gesuchenrist anzugeben, ob Petent Stipendien
irgend welcher Art und in welchem Betrage bezieht.

Die betreffenden Studierenden werden darauf aufmerk-
sam gemacht, dass die Verordnung des Grossh. Ministeriums
vom 21. August 1840, „Die Honorarbefreiung hetr.“ sowie
Formulare zu Vermögenszeugnissen auf dem Sekretariat un-
entgeltlich zu haben sind, und dass von der vollständigen
Beifügung der in dieser Verordnung bezeichneten Zeugnisse
die Erledigung der Gesuche abhängt. Alle Gesuche, die
bis zu obigem Termin nicht eingekommen sind,
werden unna'chsichtlich zurückgewiesen.

Heidelberg, den 15. Oktober 1896.

Der Prorektor:

H. Basserinaiiii.
 
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