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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1896/97 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25132#0037
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Akademische Mitteildngen

FUR DIE

STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBER6.

HERAUSGEOEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI

Feenspeeciiek 119 HEIDELBERGr Hauptsteasse 55 a.

Ersclieint wüchentlicli und wird wnentgeltlicli und frei allen Studierenden, Professoren und Alten Herren zugestellt.

Winter-Halbjahr 1896/97.

Nr. 9. Samstag, 19. Dezember 1896.

Bekanntmacliuiigeii der UniYersitäts-Beliörden.

Akadeinisclies Direktorium.

Die von den fünf Fakultäten aufgestellten Preisauf-
gaben werden hierdurch zur Kenntnis der Herren Stndieren-
den gebracht und zwar:

I. Yon der theologischen Fakultät:

„Die Bedeutung und Stellung des Dekalogs im christ-
lich-katechetischen Unterricht ist unter besonderer Be-
rücksichtigung der christlichen Hauptkatechismen zu be-
stimmen.“

II. Von der juristischen Fakultät:

„Die Verantwortlichkeit der Verwaltungsheamten nach
deutschem Reichs- uncl Landesstaätsrecht.“

III. Voii der medicinischen Fakultät:

„Es soll das morphologische Verhalten der Blutkörper
und des Fibrins bei der vitalen Gerinnung untersucht
werden.“

IV. Von der philosophischen Fakultät:

a) „Es soll auf Grund der bekannten arabischen Na-
tionalgrammatiker *) die Lehre von der Pausa (al-waq *)f)
dargestellt werden.“

h) „Ueber den Einfluss von Heliodor’s Aethiopica
bezw. von Amyot’s Uebersetzung derselben (Amours de
Theagene et Chariclee) auf die Entwicklung des französi-
schen Idealromans irn 17. Jahrhundert.“

c) „Die Reiclispolitik der beiden hohenzollernschen
Kurfürsten Joachim’s I. von Brandenburg und Albrecht’s
von Mainz in den Jahren 1518—1521 mit spezieller
Untersuchung ihrer Beziehungen zu der Kaiserwahl von
1519.“

V. Von der naturwissenschaftlich-mathema-
tischen Fakultät:

„Es ist die Variabilität einiger Desmidiaceen-Arten
in der Weise zu untersuchen, dass einzelne Zellen kulti-
viert und deren Teilungsprodukte mit einander verglichen
werden.“

Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz
sind: a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergahe seinSr
Ahhandlung nocli hiesiger akademischer Bürger sein; b) die
Abhandlungen sind längstens bis zum 15. Oktober 1897 in
dem Universitäts-Sekretariate abzugeben; c) der Name des
Verfassers muss in einem versiegelten Umschlag enthalten
sein, welcher gleich wie die Ahhandlung mit einem Motto

*) Wir stellen hiermit zwei in den friiheren Veröffentlichungen in
unserem Blatte sowie in dem Anhange der „Akademischen Rede“ ent-
haltene Fehler richtig. Schriftleitung.

überschriehen istd) die übergebene Abhandlung darf nicht
von der Hand des Verfassers geschrieben sein; wohl aber
wird deutliche und leserliche Schrift verlangt.
Heidelberg, den 21. November 1896.

D e r P r o r e k t o r:

H. Bassermann.

Bckanntinachnng'.

Das Hofrat Moos’sche Stipendium betr.

Die von der medicinischen Fakultät aufgestellte Pr eis-
a u fg a b e wird hierdurch zur Kenntnis der Studierenden ge-
bracht und zwar:

„ Anatomische üntersuchungen iiher den Sinus caro-
ticus.“

Bearbeitungen sind spätestens bis zurn 1. Mai 1898 auf
dem Universitäts-Sekretariat abzugeben.

D e r P r o r e k t o r:

H. Bassermann.

Dic öffentlicheii Sprechstnnden in der
Universitäts-Augenklinik

werden täglich, mit Ausnahme derSonn- undFeier-
tage, vormittags von Vs 10 bis 12 Uhr, abgehalten. Die
Einwolmer Heidelbergs werden ersucht, sich möglichst früh,
spätestens bis 11 Uhr einzufinden.

In den Sprechstunden finden Unbemittelte und solche
Personen, deren Leiden Interesse für den Unterricht hat,
unentgeltliche Behandlung, desgleichen auch Studierende der
hiesigen Universität. Andere Kranke können nur so-
weit die Zeit es gestattet Berücksichtigung fin-
den. Aerztliche Honorare werden in den Sprechstunden
nicht angenommen, es wird aber erwartet, dass bemittelte
Patienten, welche ausnahmsweise Beratung gefunden haben,
die Kasse der Anstalt mit entsprechenden Gaben bedenkeu,
welche zu wohlthätigen und Anstaltszwecken verwendet werden.

Am Nachmittag, sowie an Sonn- und Feiertagen, werden
nur Patienten angenommen, welche frische Verletzungen er-
litten haben, oder wegen anderer gefährlicher Erkrankungen
der Augen der sofortigen Behandlung bezw. Aufnahme in
die Anstalt bediirfen.

Sämtliche zur Sprechstunde kommende Patienten haben
sich zunächst an den dienstthuenden ersten Assistenzarzt zu
wenden.

Die Direktioii.

,u«(«(«■ Die nächste Nummer erscheint am 9. Januar 1897. *»)»»»'
 
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