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Nr. I

HEIDELBERGER

1844.

JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Die Lex Salica und die Text-Glossen in der Salischen Gesetzsammlung,
germanisch nicht keltisch, mit Beziehung auf die Schrift von Dr. H.
Leo. Die Malbergische Glosse, ein Rest altkeltischer
Sprache und Rechtsauffassung. Ein Versuch von Knut
Junghohn Clement aus Nordfriesland, Dr. phil. und Privatdo-
cent der Geschichte zu Kiel in Holstein. Mannheim. Fr. Basser-
mann. 79 S. 8.
Der Verf. dieser Schrift hat seine Studien zum Tbei! in Hei-
delberg gemacht, und ist dort als Gelehrter und als tüchtiger und
kräftiger Friese, der aufrichtig Wahrheit suchte, und das, was er
für Wahrheit hielt, aufs eifrigste vertheidigte, so vorteilhaft be-
kannt gewesen, dass es schon aus dieser Ursache Pflicht ist, seine
erste gelehrte Arbeit in den Heidelberger Jahrbüchern zu erwäh-
nen, wenn auch in dem Augenblicke keinem Sachkenner, der zu-
gleich Sprachforscher ist, die Anzeige derselben übertragen wer-
den kann. Nur ein Kenner des alten Rechts, der zugleich die
Geschichte desselben und die älteste deutsche und keltische Sprache
gründlich studirt hat, ist im Stande, in dem Streit zweier Gelehr-
ten über den Sinn der Worte eines alten Rechtsbuchs ein ent-
scheidendes Urtheil zu fällen; R.ef. kann sich weder einer tiefen
Kenntnis» des germanischen Rechts, noch der alten germanischen
Sprache rühmen; er wird sich daher ganz streng innerhalb der
Schranken einer blossen Anzeige halten. Im Allgemeinen muss
er jedoch bemerken, dass Herr Clement ihm einer von den we-
nigen Männern zu seyn scheint, welche Beruf, Fähigkeit und
Kenntnisse zu Untersuchungen der Art haben, wie sie in dieser
Schrift enthalten sind. Er ist Friese von Geburt, und also der
friesischen Sprache, als seiner Muttersprache, mächtig; er bat, wie
Ref. aus eigener Erfahrung bezeugen kann, schon seit langer Zeit
alte deutsche Sprache und nordische Alterthuraer überhaupt, oder
vielmehr die origines nordischer Stämme, zu seinem ganz beson-
dern Studium erwählt, und hat endlich neulich, von seiner Regie-
rung unterstützt, England, Schottland, Irland und die Küsten des
Coutinents des Studiums Galischer, Wallisiscber, Celtiseher Alter-
XXXYIi. Jnhfg. 1. Doppelheft. |
 
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