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Nr. 17 HEIDELBERGER £844.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Cicero de Off'iciis ed. Stuerenberg.
CBeschluss.)
Das Richtige, die rechte Analogie, hat Beier noch gegen
Schütz in Schutz genommen. Dass aber, wie unser Herausgeber
sagt, beneficientia geschrieben werden müsse, „ubi majore qua-
dam vi dicendum est“, das ist doch schwerlich mehr, als ein Ein-
fall. Beneficientia folgt nothwendig der nemlichen Analogie, wie
magniflcentia und munificentia, von beneflcus, magnifieus, munifi-
cus. Demnach müssten wir in Zukunft auch eine grossartige
Magnificenz magnific i e n tia , und eine grossartige Munificenz
muniflcientia nennen: wären beide etwas kleinlich und bettelbaft,
so müssten sie sich magniflcentia und munificentia nennen las
sen. — I., 7, 21: — quod cuique obtigit, id quisque teneat: e
quo si qui sibi appetet, violabit ius humanae societatis. So die
meisten und besten Codd. (die Ausgabe eo si qui sibi plus ap-
petet, viol. j. h. soc. aus wenigen, ohne Zweifel corrigirten, MSS.
Beier, nach Görenz’s Vermuthung, lässt eo weg). Egregie, sagt
der Herausgeber. Denn nicht das ist Verletzung des Rechts der
menschlichen Gesellschaft, wenn man mehr wünscht, als man hat,
sondern wenn man Andern das nicht lassen will, was ihnen ge-
hört. Gut. Ref. findet an dem eo — plus doch kein sonderliches
Wohlgefallen. Denn erstlich sieht es der Correctur eines den
Text nicht Verstehenden gleich; sodann sagt Zumpt mit Recht,
gegen das Trachten nach grösserem Besitz sey Nichts einznwen-
den, wohl aber dagegen, wenn man nach des Andern Eigenthum
trachte. Hat man nun aber so den rechten Sinn, so genügt es
nicht, aliquid zu suppliren, wie uns angesonnen wird: denn so
Etwas lässt] Cicero nicht aus. Hat er nun aber pro Tüll. §. 17.
geschrieben: si quis quem imprudens occiderit, so kann und wird
er auch wohl an unserer Stelle geschrieben haben: e quo si qui
quid sibi appetet —. Und das halten wir für die ächte Lesart.
Die Entstehung der Corruptel erklärt sich leicht. — I., 9, 26:
nam alterum iustitiae genus assequuntur, in inferenda ne cui
XXXVH Jahr*. 1 Doppelheft. 17
 
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