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nienschiffe, das Recht, Traktaten zu schliessen und endlich das, freilich suspen-
sive, Veto hat. Die gerichtlichen Institutionen Amerikas, welche im fünften
Kapitel besprochen werden, werden im Allgemeinen gelobt, weil sie von Eng-
land stammen; aber einzelne Abweichnngen, wie z. B., dass die amerikani-
schen Richter absetzbar, temporär gewählt sind, getadelt. Endlich wird gar
den Amerikanern religiöser Sinn abgesprochen, was wenigstens einem Deut-
schen niemals einfallen würde zu behaupten. Freilich, ein so eingefleischter
Tory, wie der Verf., der an allen alten Einrichtungen so starr festhält, und
daher auch an den kirchlichen, wird die Gewissensfreiheit und den gänzlichen
Mangel einer kirchlichen Autorität in Nordamerika niemals gut heissen können.
Aber jeder Reisende in Nordamerika, der auch nur eine kurze Zeit daselbst
sich aufgehalten, wird sofort die Wahrnehmung machen müssen, dass religiöser
Sinn dort mehr vorhanden ist, als vielleicht in irgend einem andern Lande.
Im sechsten Capitel, wo der gesellschaftliche Einfluss der politischen Einrich-
tungen besprochen wird, tadelt der Verf. unter Anderem das Verhältniss zwi-
schen Herren und Dienstboten in Amerika, und weiss auch dagegen Bibel-
sprüche beizubringen. Aiken geht in diesem Buche von der durchaus falschen
Ansicht aus, dass die aristokratisch-monarchische die absolut beste Regierungs-
form sey, und dass die demokratische dieser in allen Dingen nachstehe. Die
Verfassungen sind aber mehr oder minder das Resultat von dem Volkscharakter
und der geschichtlichen Entwickelung der Nationen. Daher wird für das eine
Volk die Aristokratie, für das andere die Demokratie, für das dritte die abso-
lute Monarchie passen. Jede Verfassungsform hat aber ihre eigenthümlichen
Wirkungen, gute wie schlechte , und die eine wird vielleicht ohne die andere
nicht existiren können. Nur eine ruhige, vorurtheilslose, unparteiische Abwä-
gung der verschiedenen Wirkungen der einzelnen Verfassungsformen kann zum
wahren Ziele führen. Schliesslich wollen wir noch bemerken, dass der Bear-
beiter Clement in beigefügten Noten die falschen, unwahren oder ungereimten
Behauptungen des Verf. recht gut berichtigt hat.

Bock in e n. Geschichte, des Landes und seines Volkes ton der frühesten lis auf
die neueste Zeit von Dr. J. P. Jordan. Erster Band. Mit Stahlsticken.
Leipzig. Verlag von C. W. Naumburg. 431 S. in 12.
Dieses Werk scheint für ein grösseres, gebildetes, vielleicht auch zunächst
böhmisches Puubikum bestimmt, welchem in einer anziehenden und lebendigen
Darstellung die Geschicke des Czechen-Landes und seiner Bewohner von den
ältesten Zeiten an vorgeführt werden sollen. Insbesondere verweilt der Verf.
bei der älteren, zurri Theil mythischen Geschichte des Landes, selbst poetische
Stücke, Sagen und dergleichen mit einflechtend; er schildert in ähnlicher Weise
auch die Bewohner, ihre Sitten, ihre politischen Verhältnisse und dergleichen,
um so ein nicht ohne sichtbare Vorliebe ausgeführtes Bild czechischen Lebens
in der Urzeit seinen Lesern zu geben, die, wenn sie keine andere Forderungen
an eine solche Darstellung machen, sich auch befriedigt finden werden. Der
erste Theil reicht bis gegen Ende des zwölften Jahrhunderts, wo Böhmen als
erbliches Königthum unter den Premysliden neben Deutschland auftritt. Zur
schönen äussern Ausstattung kommen noch mehrere Stahlstiche hinzu.
(Schluss folgt.)
 
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