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806 Credner: Die Berechtigung der protestantischen Kirche.
Schrift bewogen sey. Er vertheidigt darin die heiligste Angelegenheit
jedes denkenden Protestanten, mit historischen, juristischen, theologischen
Gründen ganz unwiderleglich. Möchte doch Gott die Herzen aller pro-
testantischen Fürsten mit dem Geiste seiner ewigen Wahrheit erleuchten,
der einst ihre Vorfahren beseelt hat! Möchte er, wenn wirklich kalte,
egoistische und servile Diplomaten und Juristen sie durch ihre Sophistik
bestricken, ihre Seelen mit seiner Wärme erfüllen!
Was würde die Folge seyn, wenn die Regierungen die Religions-
freiheit beschränkten? Es bliebe uns Allen, die wir den Geist der Lehre
Christi aber nicht den Buchstaben innig verehren, Nichts übrig, als uns zu den
Ungläubigen zu gesellen, die leider schon stark genug sind. Herr Credner
ist vor allen geeignet, um den Leuten, die nur eine politische Religion haben,
und die man an ihren Früchten erkennt, mit Milde und Mässigung und
Schonung, mit ächt biblischem Glauben und mit Kenntniss des geistlichen
Rechts entgegen zu arbeiten, er könnte den protestantischen Fürsten,
wenn sie dergleichen läsen, die Augen öffnen. Man kann viel leichter
Ritterschlösser des Mittelalters spielend wieder erbauen, Klöster einrichten
und Mönche und Nonnen zusammentreiben und im Miissiggange ernähren,
als Feudalismus und Hierarchie in uns er n Zeiten neu gründen. Das
möglich zu glauben, ist Tollheit und absichtliche Verblendung! Man
verbindet sich die Augen, man will absichtlich nicht sehen, dass man die
Schlösser und die Klöster auf einem Boden baut, der unten hohl ist,
und dass die folgende Generation (]denn reif ist freilich das Verderben
noch nicht]) in die Grube stürzen wird, die ihr die vorhergehende ge-
graben. Gesetzt aber, man könnte Alles mit dem Bajonett durchsetzen,
kann irgend ein Fürst wünschen, dass in Deutschland auf die Weise wie
in Spanien, Italien, Polen Gehorsam erzwungen und Verzweiflung und
Knirschen allgemein gemacht werde?
Eine Kritik der Schrift wird kein Leser der Jahrbücher bedürfen,
es gilt einer Allen bekannten Sache, darum eilt Ref., sie schnell anzu-
zeigen. Um in den der guten Sache Verderben drohenden Zeiten eine
so wichtige Defensionsschrift, eine Darlegung des Rechtes der Protestan-
ten, von einem Manne wie Herr C r e d n er verfasst, schnell zur Kenntniss
der Leser der Jahrbücher zu bringen, beeilt sich Ref., dieselbe hier
anzuzeigen. Eine Beurtheilung ist auch darum ganz überflüssig, weil es
auf Actenstücke und Beweisstellen ankommt, auf welche Herr Credner
 
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