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Empirismus den allscitigen Standort des ächten Idealrealismus und speculativen
Theismus einzunehmen, und 'denselben in einem vollständig ausgeführten Sy-
steme geltend zu machen.“ Sicherlich werden sich Krause’s Lehren einen
grösseren Erfolg verschaffen, je mehr einzelne seiner Schüler dieselben fortzu-
bilden und auf die besonderen Fächer der Philosophie anzuwenden streben.
Dieses ist bereits durch das „droit naturel“ des an der freien Universität zu
Brüssel lehrenden Professor Dr. Ahrens, das schon in mehren Auflagen und
in spanischen und italienischen Uebersetzungen erschien, geschehen. Auch das
vorliegende Werk, mit dessen Inhalt wir hier die Freunde der Philosophie nä-
her bekannt machen wollen, wird dazu beitragen können.
Nach einer Einleitung (§. 12—28.), welche das Gesetz (der Thesis, An-
tithesis und Synthesis) entfaltet, nach welchem der Mensch zu betrachten ist,
und nach Aufstellung eines Schema (S. 18.), das die Grundthesen der ganzen
Anthropologie enthalten und veranschaulichen soll, wird im I. Hauptstück „der
Mensch in seiner Einheit oder das Ich“ betrachtet. Hier werden zuvörderst
mehre aus der Metaphysik entlehnte, aber auch, auf den Menschen anwendbare
Gesetze entwickelt, wie das Gesetz der Vollständigkeit, des Grundes, der Be-
dingung, der Gleichheit, Aehnlichkeit, der Seinart oder Modalität etc. Bei der
Seinart (§. 39 44.) wird dem Ewigen das Geschichtliche entgegengesetzt, das
Ew ge auf das Geistige und Natürliche bezogen, dabei die Ewigkeit jedes Ein-
zelgeistes und des Aethers und duren Verbindung im Aetherleibe behauptet.
Das Geschichtliche begreift innerlich die Grundformen alles Lebendigen; die
Zeit, den Raum und die Bewegung. Alles Leben geht nach §. 45. aus der in-
nigen Verbindung des Ewigen und Geschichtlichen hervor. „Nur was ewig
ist, kann daher lebendig seyn, und alles Lebendige ist auch ewig. Die Un-
sterblichkeit folgt daher aus dem Leben selbst, wie das Leben aus dem Ewi-
gen hervorgeht.“ Nachdem hierauf das Gesetz des"Werdens und der Lebens-
alter kurz angedeutet worden, wird in §. 48. der Mensch als Mitglied der
Menschheit des Weltalls dargestellt, als welches er unendlich vielmal in der
unendlichen Zeit und im unendlichen Raume sein Leben gestalte. Nach §. 53.
ist das Ich als ewiger Grund, seiner Aenderungen Vermögen, nach §. 54.
als geschichtlicher Grund derselben Thätigkeit und Kraft; nach §. 55. ent-
faltet sich die Thätigkeit in subjectiver und objectiver Beziehung, woraus sich
die Formverrichtungen (des Hinmerken, Erfassen und Weiterbestimmen) und
die Gehaltverrichtungen (wonach nämlich jeder Gegenstand zuerst an und für
sich selbst als dieser, dann auch im Verhältnisse zu den übrigen Dingen
zu betrachten ist) bei allen Thätigkeiten sich ergeben, die in §. 56—59. näher
beschrieben werden. Nach §. 60—72. gliedert sich das Vermögen in Sinn,
Trieb und Gemüth, als deren allgemeine Thätigkeiten das Inneseyn,
Streben, Fühlen und Handeln nachgewiesen werden. Die §§. 74—76.
handeln vom Schicksal, Glück und Unglück, vom Uebel und Bösen und dem
Verhältnisse Gottes zu dem Bösen; §. 78—80. von den Grundpersonen der
Menschheit und den Grundrechten, und endlich §. 81. und 82. von der Bestim-
mung des Menschen.

(Schluss folgt,)
 
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