— 127 —
Norddeutſchlang walteten noch vor Kurzem unter der
Bevölkerung gute Geiſter: „Volksfrömmigkeit, kirchliche
Sitte, ächt wiſſenſchaftliche Theologie“. Aber dieſe „ideellen
Grundlagen des Katholicismus“ traf der Bann der po-
litiſchen Centralgewalt des Papſtthums, in deſſen Dienſte
die Propaganda durch die Orden und der ſeiner Selb-
ſtändigkeit beraubte Weltklerus wirken. So wird die
fromme Gemeinde durch eine einheitlich fanatiſirte Preſſe
und durch ein Betrugsſyſtem des Wunderglaubens in
eine blindwüthige Schaar von Hörigen umgewandelt.
Mehr unbewußt arbeiten dieſer finſteren Gewalt in die
Hand „conſervative Verſtimmung, liberale Phraſeologie
und radicale Utopien“. Bei den einzelnen Gegenſtänden
ſeiner kirchlich politiſchen Darſtellungen führt der Ver-
faſſer der Prüfung der Leſer auch die Urtheile Anderer
an. Zu gleichem Zwecke gibt er eine reiche Ausleſe aus
der niederländiſchen Literatur aller Gattungen und Rich-
tungen, welche leider dem ſprach- und geiſtesverwandten
Volke Deutſchlands noch allzuwenig bekannt geworden
iſt. „Tout comme chez nous“ — wird der deutſche
Leſer ſich ſagen, wenn er die römiſch-kirchlichen Verhält-
niſſe im Königreich der Niederlande des Genaueren kennen
lernt. Der Verfaſſer folgt dem Gange der Geſchichte
und ſchildert die Zeit des Freiheitskampfes, die franzö-
ſiſche Herrſchaft, die Vereinigung mit Belgien, die Thron-
beſteigung Wilhelm's II., die Verfaſſungsreviſion vom
Jahre 1848, die Einführung der Hierarchie, die April-
bewegung und die Folgezeit auf der Grundlage eines
ungeheuren Quellenmaterials, das mit unglaublicher Mühe
und wahrem Bienenfleiße zuſammengebracht wurde. Man
ſieht, die Syllabus⸗Partei arbeitet überall in derſelben
Weiſe: Unterdrückung des Laien⸗Elements, Unterwerfung
des nationalen Epiſkopats, Knechtung der Pfarrer durch
Anſtellung auf willkürliche Abberufung; Aneignung der
Schule, Gründung von allerlei Vereinen, Bürgercaſino's,
Geſellenvereinen, kaufmänniſchen und ſtudentiſchen Con-
gregationen, Gründung von Klöſtern, Anſammlung von
Grundbeſitz und Kapital, Organiſirung nicht der Arbeit,
ſondern des Bettelns, Unterwerfung der Preſſe, Grün-
dung einer Fluth von Zeitſchriften im Dienſte des Jeſuitis-
mus, Herſtellung von zahlloſen billigen Broſchüren,
Sonntagsblätter, Miſſionsblättchen u. dgl., die bei großer
Billigkeit in jede Hütte gelangen; Einwirkung durch
Kanzel und Beichtſtuhl, insbeſondere auf die Frauen —
das ſind die Kanäle, durch welche die unfehlbaren Lehren
des Syllabus dem gläubigen Volke zuſtrömen. Beför-
derung der Unwiſſenheit, Verbreitung des craſſeſten Aber-
glaubens, Mirakelweſen, Teufelsſpuk, Alban Stolz'ſche
„Fingergottes“⸗Manie, Scapuliere, Herzjeſu-Süßeleien;
Umgeſtaltung der Katechismen und Schulbücher im
jeſuitiſchen Sinne, Proceſſionen und Wallfahrten zur
Schauſtellung ihres Einfluſſes; Verfehmung und Ver-
leumdung der Gegner, Iſolirung derſelben durch Ent-
ziehungsdes Broderwerbs, ja Verfolgung über das Grab
hinaus; Umgehung und Verhöhnung der Staatsgeſetze,
das ſind die Mittel, die wir auch in Holland wirkſam
ſehen. Wer denkt bei den actenmäßigen Mittheilungen
über das Katwyker Jeſuiten⸗Gymnaſium (S. 363 u. 364)
nicht unwillkürlich an die ganz gleichen Vorkommniſſe bei
uns zu Lande? Die Jeſuiten, ohne Grund bis dahin
ſteuerfrei, waren zu einer mäßigen communalen Umlage
herangezogen, zahlten aber 1876 ihre Steuer nicht und
erklärten, Nichts zu beſitzen, welche Erklärung von 12
Geiſtlichen und Officianten officiell abgegeben wurde.
Der „Nieuwe Rotterdamer Courant“ wies darauf hin,
daß dies Verfahren hinſichilich der Steuerumgehung ganz
den Grundſätzen entſpräche, die in Gury's bekanntem
Compendium hinſichtlich des Schmuggelhandels und der
notariellen Urkunden, die falſche Angaben über den Werth
der Waaren machen, um ſich der Uebergangsſteuer zu
entziehen, aufgeſtellt ſind. Das Witzblatt „Uilenſpiegel“
(15. Jan. 1876) brachte einen rührenden Aufruf an den
Katwyker Gemeinderath, doch mit den armen „Beſitzloſen“
Mitleid zu haben und von ihnen keine Steuern zu for-
dern. Als aber trotzdem die Gemeindebehörde durch ge-
richtliche Entſcheidung zur Pfändung ermächtigt wurde —
da wurde den dazu abgeordneten Executiv-Beamten eine
notarielle Urkunde präſentirt, wonach ſämmtliche beweg-
liche und unbewegliche Güter des Inſtituts durch Kauf
in den Beſitz der Firma Villefort u. Cie. übergegangen
waren. Der Raum geſtattet uns nicht, weiter auf den
Inhalt des Werkes einzugehen, aber das verſichern wir,
daß wir lange keine Schrift geleſen haben, welche von
Anfang bis zu Ende unſer Intereſſe in gleichem Maße
wach hielt. Wir können das Buch daher Jedem empfehlen,
beſonders dem Herrn Lasker, damit er die Ueberzeugung
gewinne, daß mit dieſer Syllabus⸗Partei nur durch feſte
und energiſch gehandhabte Geſetze fertig zu werden iſt,
und daß dieſe Geſetze nur vom Staate feſtgeſtellt werden
können, die Syllabus⸗Partei aber abſolut gar nichts darein
zu reden hat, — ſie würde nur Unkraut unter den
Weizen ſäen. F. H
Eine ſpaſthafte Seene,
zu der der unſchuldige Vorname „Auguſt“ die Veran-
laſſung gab, ſpielte ſich kürzlich in dem Sitzungsſaale
des Berliner Kreisgerichts ab. „Aujuſt“ iſt bekanntlich
der Typus einer ganz eigenthümlich ſaftreichen Sorte
Berlinerthums und bildet derart das Gegentheil von dem,
was man unter einem ernſten, geſetzten Menſchen ver-
ſteht, daß ein unberechtigt ſo Benannter ſich mit Recht
beleidigt fühlen kann. — In einer ſchönen Nacht gehen
drei Barbiere auf der Straße ſpazieren und vergnüg en
ſich auf ihre Art. Die Art mußte aber wohl eine gar
zu lärmende geweſen ſein, denn der Schutzmann Urſchatzky
nahm Veranlaſſung, den einen der Barbiere zur Wache
zu führen. Zu ſeinen wartenden Kumpanen wieder zurück-
gekehrt, lachte und ſcherzte der Barbier wieder überlaut,
denn der Beamte mußte ihn noch einmal mit den Loka-
litäten des Revier⸗Bureaus bekannt machen. Auf dem
Gange dahin äußerte er: „Aujuſt, nu muß ick all wieder
rin!“ Wegen dieſer Worte erhob auf den Antrag des
Schutzmanns die Staatsanwaltſchaft Anklage. Präſi-
dent: Angeklagter, iſt das richtig, daß Sie den Schutz-
mann „Aujuſt“ genannt haben? — JIs mir jar nicht
ingefallen, Herr Rath. Der p. Schutzmann arreürte mir
zum zweeten Male, un da ſagte ick zu meinem Principal,
der mit mir war, und den ick och als Beweismittel mit-
gebracht habe: „Siehſte, Aujuſt, nun muß ick all wieder
rin.“ Den Schutzmann habe ick nich gemeent. — Prä-
ſident: Heißt denn Ihr Principal Auguſt? — Ange-
klagter: Jawoll: Theodor Aujuſt Schenk. — Präſident:
Dutzen Sie ſich denn mit Ihrem Principal? — An-
geklagter: Jawoll. Wir waren früher Collegen und von
darer rührt unſere Freundſchaft. — Der Staatsanwalt
findet die Angaben des Angeklagten unglaubwürdig, zu-
mal da der Zeuge beſtimmt erklärt, derſelbe könne nur
ihn gemeint haben, und beantragt eine geringe Geldſtrafe
gegen den Angeklagten. — Angekl.: Ja, meine Herren,
ich muß bitten, daß erſt jetzt mein Beweismittel erhoben
wird. — Der Zeuge Reiche wird aufgerufen. — Wie
heißen Sie? Theodor Aujuſt Reiche. — Präſ.: Iſt Ihr
Taufname Auguſt? — Ja. — Erzählen Sie den Vor-
fall. — Der Zeuge berichtet im Sinne der Angaben des
Angeklagten und beſchwört ſeine Ausſagen. — Der Ge-
Norddeutſchlang walteten noch vor Kurzem unter der
Bevölkerung gute Geiſter: „Volksfrömmigkeit, kirchliche
Sitte, ächt wiſſenſchaftliche Theologie“. Aber dieſe „ideellen
Grundlagen des Katholicismus“ traf der Bann der po-
litiſchen Centralgewalt des Papſtthums, in deſſen Dienſte
die Propaganda durch die Orden und der ſeiner Selb-
ſtändigkeit beraubte Weltklerus wirken. So wird die
fromme Gemeinde durch eine einheitlich fanatiſirte Preſſe
und durch ein Betrugsſyſtem des Wunderglaubens in
eine blindwüthige Schaar von Hörigen umgewandelt.
Mehr unbewußt arbeiten dieſer finſteren Gewalt in die
Hand „conſervative Verſtimmung, liberale Phraſeologie
und radicale Utopien“. Bei den einzelnen Gegenſtänden
ſeiner kirchlich politiſchen Darſtellungen führt der Ver-
faſſer der Prüfung der Leſer auch die Urtheile Anderer
an. Zu gleichem Zwecke gibt er eine reiche Ausleſe aus
der niederländiſchen Literatur aller Gattungen und Rich-
tungen, welche leider dem ſprach- und geiſtesverwandten
Volke Deutſchlands noch allzuwenig bekannt geworden
iſt. „Tout comme chez nous“ — wird der deutſche
Leſer ſich ſagen, wenn er die römiſch-kirchlichen Verhält-
niſſe im Königreich der Niederlande des Genaueren kennen
lernt. Der Verfaſſer folgt dem Gange der Geſchichte
und ſchildert die Zeit des Freiheitskampfes, die franzö-
ſiſche Herrſchaft, die Vereinigung mit Belgien, die Thron-
beſteigung Wilhelm's II., die Verfaſſungsreviſion vom
Jahre 1848, die Einführung der Hierarchie, die April-
bewegung und die Folgezeit auf der Grundlage eines
ungeheuren Quellenmaterials, das mit unglaublicher Mühe
und wahrem Bienenfleiße zuſammengebracht wurde. Man
ſieht, die Syllabus⸗Partei arbeitet überall in derſelben
Weiſe: Unterdrückung des Laien⸗Elements, Unterwerfung
des nationalen Epiſkopats, Knechtung der Pfarrer durch
Anſtellung auf willkürliche Abberufung; Aneignung der
Schule, Gründung von allerlei Vereinen, Bürgercaſino's,
Geſellenvereinen, kaufmänniſchen und ſtudentiſchen Con-
gregationen, Gründung von Klöſtern, Anſammlung von
Grundbeſitz und Kapital, Organiſirung nicht der Arbeit,
ſondern des Bettelns, Unterwerfung der Preſſe, Grün-
dung einer Fluth von Zeitſchriften im Dienſte des Jeſuitis-
mus, Herſtellung von zahlloſen billigen Broſchüren,
Sonntagsblätter, Miſſionsblättchen u. dgl., die bei großer
Billigkeit in jede Hütte gelangen; Einwirkung durch
Kanzel und Beichtſtuhl, insbeſondere auf die Frauen —
das ſind die Kanäle, durch welche die unfehlbaren Lehren
des Syllabus dem gläubigen Volke zuſtrömen. Beför-
derung der Unwiſſenheit, Verbreitung des craſſeſten Aber-
glaubens, Mirakelweſen, Teufelsſpuk, Alban Stolz'ſche
„Fingergottes“⸗Manie, Scapuliere, Herzjeſu-Süßeleien;
Umgeſtaltung der Katechismen und Schulbücher im
jeſuitiſchen Sinne, Proceſſionen und Wallfahrten zur
Schauſtellung ihres Einfluſſes; Verfehmung und Ver-
leumdung der Gegner, Iſolirung derſelben durch Ent-
ziehungsdes Broderwerbs, ja Verfolgung über das Grab
hinaus; Umgehung und Verhöhnung der Staatsgeſetze,
das ſind die Mittel, die wir auch in Holland wirkſam
ſehen. Wer denkt bei den actenmäßigen Mittheilungen
über das Katwyker Jeſuiten⸗Gymnaſium (S. 363 u. 364)
nicht unwillkürlich an die ganz gleichen Vorkommniſſe bei
uns zu Lande? Die Jeſuiten, ohne Grund bis dahin
ſteuerfrei, waren zu einer mäßigen communalen Umlage
herangezogen, zahlten aber 1876 ihre Steuer nicht und
erklärten, Nichts zu beſitzen, welche Erklärung von 12
Geiſtlichen und Officianten officiell abgegeben wurde.
Der „Nieuwe Rotterdamer Courant“ wies darauf hin,
daß dies Verfahren hinſichilich der Steuerumgehung ganz
den Grundſätzen entſpräche, die in Gury's bekanntem
Compendium hinſichtlich des Schmuggelhandels und der
notariellen Urkunden, die falſche Angaben über den Werth
der Waaren machen, um ſich der Uebergangsſteuer zu
entziehen, aufgeſtellt ſind. Das Witzblatt „Uilenſpiegel“
(15. Jan. 1876) brachte einen rührenden Aufruf an den
Katwyker Gemeinderath, doch mit den armen „Beſitzloſen“
Mitleid zu haben und von ihnen keine Steuern zu for-
dern. Als aber trotzdem die Gemeindebehörde durch ge-
richtliche Entſcheidung zur Pfändung ermächtigt wurde —
da wurde den dazu abgeordneten Executiv-Beamten eine
notarielle Urkunde präſentirt, wonach ſämmtliche beweg-
liche und unbewegliche Güter des Inſtituts durch Kauf
in den Beſitz der Firma Villefort u. Cie. übergegangen
waren. Der Raum geſtattet uns nicht, weiter auf den
Inhalt des Werkes einzugehen, aber das verſichern wir,
daß wir lange keine Schrift geleſen haben, welche von
Anfang bis zu Ende unſer Intereſſe in gleichem Maße
wach hielt. Wir können das Buch daher Jedem empfehlen,
beſonders dem Herrn Lasker, damit er die Ueberzeugung
gewinne, daß mit dieſer Syllabus⸗Partei nur durch feſte
und energiſch gehandhabte Geſetze fertig zu werden iſt,
und daß dieſe Geſetze nur vom Staate feſtgeſtellt werden
können, die Syllabus⸗Partei aber abſolut gar nichts darein
zu reden hat, — ſie würde nur Unkraut unter den
Weizen ſäen. F. H
Eine ſpaſthafte Seene,
zu der der unſchuldige Vorname „Auguſt“ die Veran-
laſſung gab, ſpielte ſich kürzlich in dem Sitzungsſaale
des Berliner Kreisgerichts ab. „Aujuſt“ iſt bekanntlich
der Typus einer ganz eigenthümlich ſaftreichen Sorte
Berlinerthums und bildet derart das Gegentheil von dem,
was man unter einem ernſten, geſetzten Menſchen ver-
ſteht, daß ein unberechtigt ſo Benannter ſich mit Recht
beleidigt fühlen kann. — In einer ſchönen Nacht gehen
drei Barbiere auf der Straße ſpazieren und vergnüg en
ſich auf ihre Art. Die Art mußte aber wohl eine gar
zu lärmende geweſen ſein, denn der Schutzmann Urſchatzky
nahm Veranlaſſung, den einen der Barbiere zur Wache
zu führen. Zu ſeinen wartenden Kumpanen wieder zurück-
gekehrt, lachte und ſcherzte der Barbier wieder überlaut,
denn der Beamte mußte ihn noch einmal mit den Loka-
litäten des Revier⸗Bureaus bekannt machen. Auf dem
Gange dahin äußerte er: „Aujuſt, nu muß ick all wieder
rin!“ Wegen dieſer Worte erhob auf den Antrag des
Schutzmanns die Staatsanwaltſchaft Anklage. Präſi-
dent: Angeklagter, iſt das richtig, daß Sie den Schutz-
mann „Aujuſt“ genannt haben? — JIs mir jar nicht
ingefallen, Herr Rath. Der p. Schutzmann arreürte mir
zum zweeten Male, un da ſagte ick zu meinem Principal,
der mit mir war, und den ick och als Beweismittel mit-
gebracht habe: „Siehſte, Aujuſt, nun muß ick all wieder
rin.“ Den Schutzmann habe ick nich gemeent. — Prä-
ſident: Heißt denn Ihr Principal Auguſt? — Ange-
klagter: Jawoll: Theodor Aujuſt Schenk. — Präſident:
Dutzen Sie ſich denn mit Ihrem Principal? — An-
geklagter: Jawoll. Wir waren früher Collegen und von
darer rührt unſere Freundſchaft. — Der Staatsanwalt
findet die Angaben des Angeklagten unglaubwürdig, zu-
mal da der Zeuge beſtimmt erklärt, derſelbe könne nur
ihn gemeint haben, und beantragt eine geringe Geldſtrafe
gegen den Angeklagten. — Angekl.: Ja, meine Herren,
ich muß bitten, daß erſt jetzt mein Beweismittel erhoben
wird. — Der Zeuge Reiche wird aufgerufen. — Wie
heißen Sie? Theodor Aujuſt Reiche. — Präſ.: Iſt Ihr
Taufname Auguſt? — Ja. — Erzählen Sie den Vor-
fall. — Der Zeuge berichtet im Sinne der Angaben des
Angeklagten und beſchwört ſeine Ausſagen. — Der Ge-