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Buch- und Kunstantiquariat Harry Hirsch <Hamburg> [Hrsg.]
Bücher aus verschiedenem Besitz: Versteigerung am 24. und 25. Januar 1933 (Katalog Nr. 6) — Hamburg, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.12944#0058
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN:

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung, die Gefahr sofort nach
erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Für die Aufbewahrung versteigerter
Nummern kann in keiner Weise Garantie übernommen werden.

Die Abnahme und Zahlung ersteigeter Nummern hat bei hi esigen Käufern
innerhalb drei Tagen nach der Auktion zu erfolgen. Versendung gekaufter
Nummern nach ausserhalb geschieht ausschliesslich auf Kosten und Gefahr
des Käufers und der Zeit entsprechend nur unter Nachnahme. Nicht abge-
nommene in der Auktion ersteigerte Nummern können freihändig oder durch
Auktion weiter veräussert werden. Am Mehrerlös hat der säumige Käufer
keinen Anspruch, während er für den Mindererlös in voller Höhe haftet.
Die Bücher etc. werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlages befinden. Da durch die Besichtigung jeder-
mann Gelegenheit geboten ist, sich von der Beschaffenheit des ihn Interessie-
renden zu überzeugen, so können Beanstandungen nach erfolgtem Zuschlage
nicht berücksichtigt werden. — Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen
werden. Gesteigert wird:

bis 100 Reichsmark um 1 Reichsmark
bis 500 „ „5
bis 1000 „ „ 20

über 1000 „ „ 50

Auf den Zuschlagspreis wird vom Käufer ein Aufgeld von 15% erhoben.

Der Leiter der Versteigerung ist berechtigt, Nummern zu vereinigen, zu tren-
nen, auszulassen, oder ausser der Reihe aufzurufen, sowie ohne Angabe von
Gründen den Zuschlag zu verweigern und bei Zuschlagserteilung eine ent-
sprechende Anzahlung zu verlangen. Erfolgt die erbetene Anzahlung nicht,
so wird die ausgebotene Nummer sofort noch einmal aufgenommen.

Bei Streitigkeiten über den Znjjrhlag wird die Nummer nochmals aus-
geboten. Wird von zwei oder mehreren Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgegeben und bleibt die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebots erfolglos, so entscheidet das Los. (Gesetz v. 10. Juli 1902.)

Anfragen, die die Versteigerung betreffen, werden schnellstens beantwortet.
Telegrafische oder telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: Hamburg.

Buch- und Kunst- Antiquariat

Inh,: Harry Hirsch.
 
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