Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Schnee-Altares geknüpft waren,176 jener damals also noch unverändert bestanden
haben muß. Erst im Jahre 1605 scheint das Maria-Schnee-Patrozinium endgültig
durch den Dreikönigstitel abgelöst worden zu sein,177 aber selbst danach ging das
Wissen um den ursprünglichen Namen nicht verloren. So wurden zum Beispiel die
Ausgaben der Unteren Baukasse zur Feier des Jahrgedächtnisses Heinrich Reitz-
manns zumindest bis ins Jahr 1630 regelmäßig unter der Rubrik „infesto gloriosae
virginis Mariae ad Nives" verbucht,178 und sogar noch 1772 ist in den Stiftsproto-
kollen die Rede von der „ Capell Beate Virginis ad nives."179

Damit gibt es aber keinen Grund mehr, die Herausnahme des ursprünglichen,
von Matthias Grünewald gemalten Mittelbildes vor den größeren Veränderungen
am Retabel zu Beginn des 17. Jahrhunderts anzusetzen, als das von dem Speyerer
Maler Isaac Kiening schon früher gefertigte Dreikönigsbild an das Retabel ange-
paßt und eingebaut180 sowie der linke Klappflügel von einem anonymen Meister
durch das Bild „Madonna in der Landschaft zwischen Heiligen" ersetzt wurde.
Über den unmittelbaren Verbleib des Grünewaldschen Originals und des linken
Flügels ist nichts bekannt. Kienings Bild blieb bis 1953 an seinem Platz, bis es der
Kopie der Stuppacher Madonna von Christian Schad weichen mußte,181 die heute
noch in der Maria-Schnee-Kapelle aufgestellt ist.

176 In der Vikariatsliste heißt es ausdrücklich: „Redditus vicarie trium regum altaris beate
Marie virginis"\vg\. QA-I.22.

177 Vgl. A. Grimm I, S. 377.

178 Zahlungen der Unteren Baukasse zur Jahrtagsfeier Reitzmanns lassen sich zwischen
1565 und 1630 regelmäßig nachweisen. Der späteste Eintrag lautet: „[1630] In festo
gloriosae virginis Mariae ad Nives ex parte anniversarii Domini Henrici Reitzmans
custodis celebrantibus cuique 2ß"\ vgl. QA-I.23.

179 Uber die zum Neubau des Hochaltares notwendig gewordene Versetzung des Bronze-
baldachins mit dem Margaretenschrein aus der Mitte des Langhauses beschließt das
Kapitel am 04. September 1772: „ Eodem resolvebatur propositionem P:R: — Decani,
daß die Tumba S: Margaretha (...) in die Capell B:V: ad nives um deswillen transferirt
werden solle, weilen dieses Monument von Churfürsten Alberto Brandenburgensis so
wie besagte Capell ad nives gestiftet wurd"; vgl. QA-I.24. Die hier beschlossene Verset-
zung der Margarethentumba wurde dann aber doch nicht ausgeführt; vgl. A. Grimm I,
S.345,Anm. 13.

180 Das Bild ist bezeichnet und auf 1577 datiert. Vgl. dazu Kap. 2.2.4.2.

181 Vgl. Kap. 2.2.5.

56
 
Annotationen