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2. ) Das jenseits der Grenze liegende Gebiet darf zur Auf-
klärung vorübergehend betreten werden; die Truppen selbst sol-
len jedoch ohne meine Genehmigung die Grenze nicht über-
schreiten. Sollte, was jedoch unwahrscheinlich ist, eine erdriik-
kend starke Übermacht ein Zurückgehen notwendig machen,
so besetzen beide Kompagnien T s i m o und halten dieses.
Innerhalb des besetzten Gebiets stehen keine chine-
sischen Truppen, ausserhalb desselben sollen sich die nächs-
ten bei Ping-tu befinden. Ihre Stärke wird verschieden
angegeben, sie beträgt wahrscheinlich mehrere 1000 Mann.
3. ) Das Nachrichtenwesen ist äusser durch militärische
Aufklärungen durch Anwerben von Kundschaftern einzurich-
ten. Die von letzteren gemachten Aussagen sind bei der
bekannten Unzuverlässigkeit der Chinesen, besonders sorg-
fältig auf ihre Glaubwürdigkeit abzuwägen.
4. ) Verhalten der Bevölkerung und den Behörden ge-
genüber:
Die Bevölkerung soll in ihrem flandel und Wandel
nicht gestört oder beunruhigt werden. Es ist mit Ruhe und
Wohlwollen, immerhin aber mit Festigkeit aufzutreten. Die
chinesischen Sitten und Gebräuche sind zu achten. Na-
mentlich die Empfindlickeit des chinesischen Gefühls in dem
Verkehr mit denr weiblichen Geschlecht muss berücksichtigt
werden. Alle Dienstleistungen oder Naturallieferungen und
das Mieten von Räumlichkeiten sind ihrem Werte entspre-
chend zu bezahlen; übertriebene Forderungen müssen zu-
rückgewiesen und auf ein richtiges Mass herabsgesetzt
werden. Die Spitze der Behörden ist in Kiautschou der
Distriktsvorsteher Lo (Mandarin 4. Ranges); in Tsimo der Dis-
triktsvorsteher Chu I ti s i e n (ein Beamter von keinem höh-
eren Range). Beide Beamte haben sich bisher in sehr ver-
ständiger Weise mit den neuen Zuständen abzufinden
gewusst.
5. ) Quartiere.
Für die Auswahl der Quartiere kann zunächst nur die
militärische Sicherheit massgebend sein. Die von dem früh-
eren Detachement benutzten Räume entsprechen dieser An-
forderung wahrscheinlich nicht. Werden Räume benutzt, die
Privaten oder zu einem Tempel gehören, so sind sie zu
mieten und für bauliche Veränderungen, die vorgenommen
werden müssen, sind die Besitzer zu entschädigen.
 
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