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E. HÜLTZSCH,

(Mit dem Worte) “Sichbewegen” liefert er die Definition der Bewegung. (Mit den
Worten) “der Grund” u. s. w. gibt er den Unterschied der Wirkungen des Emporwerfens
u. s. w. an. Krümmen ist das, was Krummsein bewirkt, (und) Ausstrecken das, was Ge-
radesein bewirkt.
§ LXXVII. Das Genus.
Das Genus ist ewig (und) nur eines, begleitet Mehreres (und) sitzt in Sub-
stanzen, Qualitäten und Bewegungen. Es ist zweifach: höheres und niederes1).
Das höhere ist das Sein, das niedere das Genus ‘Substanz’ u.s.w.
(Mit den Worten) “ewig” u.s.w. definiert er das Genus. (Er sagt) “ewig”, um eine
zu weite (Definition) in Bezug auf die Verbindung2) u.s.w. zu vermeiden, (und) “begleitet
Mehreres”, um eine solche in Bezug auf die Dimension der Atome u. s. w. zu vermeiden.
“Begleiten” (bedeutet) ‘Inhärieren’; durch dieses (Wort) vermeidet er eine zu weite (Defini-
tion) in Bezug auf die Negation u. s. w. 3)
§ LXXVIIL Die Besonderheiten.
Die Besonderheiten sitzen in den ewigen Substanzen4) (und sind) das (sie)
Unterscheidende.
Im Obigen definiert er die Besonderheit.
§ LXXIX. Die Inhärenz.
Inhärenz ist eine ewige Beziehung (und) sitzt in getrennt undenkbaren
(Dingen). Getrennt undenkbar (ayutasiddha) sind zwei (Dinge), von denen das
eine, so lange es nicht zu Grunde geht, stets in dem anderen befindlich bleibt.
Dies sind Teil und Ganzes, Qualität und Träger derselben, Bewegung und Be-
sitzer derselben, Genus und Individuum, Besonderheit und ewige Substanz.
(Mit den Worten) “ewige Beziehung” definiert er die Inhärenz. (Er sagt) “ewig”, um
eine zu weite (Definition) in Bezug auf die Verbindung 5) zu vermeiden, (und) “Beziehung”,
um eine solche in Bezug auf den Äther u. s. w. zu vermeiden.
(Mit den Worten) “zwei (Dinge)” u.s.w. liefert er die Definition von ‘getrennt un-
denkbar’. Die Inhärenz ergibt sich (aus folgendem Schlüsse): Die qualifizierte Wahr-
nehmung: ‘der schwarze Topf’ hat zum Objekt die Beziehung des Gegenstandes und der
Qualifikation, da sie eine qualifizierte Wahrnehmung ist, wie die Wahrnehmung: ‘der Stock-
träger’ 6).
Teil (avayava) ist die inhärente Ursache der Substanz. Ganzes (avayavin) ist die da-
durch hervorgebrachte Substanz.

1) Vgl. § VI.
3) Vgl. Athalye, p. 90.
5) S. Anm. 2.

2) S. § XXVII.
4) Vgl. § VII.
6) Vgl. den Kommentar zu § XLII.
 
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