begeben und daraus nicht zu scheiden, bis mir mein Guthaben nebst Unkosten
und Schaden ersetzt ist. Widrigenfalls werde ich euch mit schändlichen Ge-
dichten und Gemälden noch ärger als die hierin verschlossenen öffentlich an
„tüchtige und untüchtige Oerter" anschlagen lassen. Am Tage Vincentii.
Levin de Wendt an Ludolf von Marenholtz: 9. März 1542:
Ich habe euch schon oft wegen eures Gelübdes, das ihr Claus Fry-
dag für Burkhard v. Salder und Mathias v. Velthem um eine Summe Gul-
den getan, zur Mleistung gefordert. Nun antwortet
ihr mir, ihr wisset nicht anders, als daß Burchard v. S.
und Mathias v. V. mich deshalb zu Hildesheim an-
gesprochen. Das ist nicht der Fall. Ich fordere euch
auf, ungesäumt mit 2 reisigen Pferden und einem
Knecht zur Leistung nach Hildesheim zu kommen, laut
der tzauptverschreibung. Widrigenfalls werde ich euch
mit schändlichen Gemälden und Schriften, ärger als die
hierin verschlossenen, öffentlich anschlagen lassen und
jedermann vor euch warnen. Donredagna Reminiscere.
Ludolf v. Marenholtz (Mairenholze to Bardorf) an
seinen Oheim Mathias v. Veltheim am 28. März 1542.
Er habe, schreibt er, ihm vordem schon einen
Mahnbrief von Levin dem Went um Burkhard von
Salder zugeschickt und sende ihm hiermit einen zweiten.
Nun: hedde ick milk vorseihen, daß er zu diesem: gehoffte
(Gelübde) so ich für dich und Borchard v. Salder ge-
tan, nicht sollte so schändlich gescholten und geschmäht
werden, wie geschehen ist. Denn ihr seid beide des
vormeigende, daß ihr eure Freunde, die ihr oergefettet,
benemen könnt, weshalb er ihn bittet, ihn seines ge-
lübdes zu benehmen. Vinstagh na Mica.
Diesen Brief des Ludolf v. Marenholtz sandte
Mathias v. Veltheim am 31. März dem durchlewchtigen
hochgeboren fürsten vnd Hern, Hern Heinrich dem süngern hertzogen
;u Brunswick vnd Luneburgk etc. mpnem gnedigen fürsten vnd
Herren, hpe vmme vndertenigst bitte, e. f. g. wolten sich ins handel! mjit gnaden errepgen
bewepsen vnd in den wegen trachten, dar mptte der befwerung ab gehülsten. Van so die
borgen epn reiten wurden, wolte mpr nicht allein befwerlich sepn bestendig in vnglawben
bringen, das mpr als epnem armen ganh onchristlich wer.
Seine berechtigte Hoffnung wurde enttäuscht. Der Kanzleivermerk auf
seinem Schreiben lautet: stlathias v. velthem wirbt von Ludolf v. stlarnholh Levin de
Wendt halber gefordert, bitt abschaffung. Darunter steht: ein abweisung gegeben.
Herzog Heinrich antwortete dem Mathias v. Veltheim am 20. April
1542 (Konzept):
51
Heinrich der junger
vnser grüß zuvor, erbar lieber getrewer. Vein schreiben, das du jungest
sampt etlichen schentlichen gemelten vnd manbriefen, die Leuin de wente soll aus-
gehen haben lassen, an vns gesant hast, haben wir seines innhalts verstanden
vnd hetten vns zu dir swiewol wir dir hiemit nichts wollen aufgerupfft haben),
den wir jhe vnd allwegen, dieweil du vns bekant gewesen bist, vor andern edel-
leuten geliebet, dir auch gnad vnd guets ru thun nie etwas gemangeln lassen,
genhlich nit versehen, das du in vnser eufjersten noch durch Verhetzung vnser
algunstigen vnd sonderlich Burgharts von Zalders, der auch, wie wir glaublich
bericht werden, die bürgen einruhalten selbst erforder vnd mane, allein vmb fünf-
hundert gülden willen vns also zu hon spot schaden vnd onermetzlichen Nachteil
vnsern bürgen und auch alten geliepten fornemsten rath Ludolf von stlarnholh
schelten vnd schmehen lassen sollest, welchs wir vmb dich vnd Burgharten nie
verursacht vnd vns billich ein große vntrewe eigente, wiewol wir mehr mit dir
friedlich sein als dem von Zalder, der dich oilleicht auch dazu gehetzet. wie es
aber jme seiner oermeinung nach rhümlich, geben wir menneglich ru erkennen,
und Schaden ersetzt ist. Widrigenfalls werde ich euch mit schändlichen Ge-
dichten und Gemälden noch ärger als die hierin verschlossenen öffentlich an
„tüchtige und untüchtige Oerter" anschlagen lassen. Am Tage Vincentii.
Levin de Wendt an Ludolf von Marenholtz: 9. März 1542:
Ich habe euch schon oft wegen eures Gelübdes, das ihr Claus Fry-
dag für Burkhard v. Salder und Mathias v. Velthem um eine Summe Gul-
den getan, zur Mleistung gefordert. Nun antwortet
ihr mir, ihr wisset nicht anders, als daß Burchard v. S.
und Mathias v. V. mich deshalb zu Hildesheim an-
gesprochen. Das ist nicht der Fall. Ich fordere euch
auf, ungesäumt mit 2 reisigen Pferden und einem
Knecht zur Leistung nach Hildesheim zu kommen, laut
der tzauptverschreibung. Widrigenfalls werde ich euch
mit schändlichen Gemälden und Schriften, ärger als die
hierin verschlossenen, öffentlich anschlagen lassen und
jedermann vor euch warnen. Donredagna Reminiscere.
Ludolf v. Marenholtz (Mairenholze to Bardorf) an
seinen Oheim Mathias v. Veltheim am 28. März 1542.
Er habe, schreibt er, ihm vordem schon einen
Mahnbrief von Levin dem Went um Burkhard von
Salder zugeschickt und sende ihm hiermit einen zweiten.
Nun: hedde ick milk vorseihen, daß er zu diesem: gehoffte
(Gelübde) so ich für dich und Borchard v. Salder ge-
tan, nicht sollte so schändlich gescholten und geschmäht
werden, wie geschehen ist. Denn ihr seid beide des
vormeigende, daß ihr eure Freunde, die ihr oergefettet,
benemen könnt, weshalb er ihn bittet, ihn seines ge-
lübdes zu benehmen. Vinstagh na Mica.
Diesen Brief des Ludolf v. Marenholtz sandte
Mathias v. Veltheim am 31. März dem durchlewchtigen
hochgeboren fürsten vnd Hern, Hern Heinrich dem süngern hertzogen
;u Brunswick vnd Luneburgk etc. mpnem gnedigen fürsten vnd
Herren, hpe vmme vndertenigst bitte, e. f. g. wolten sich ins handel! mjit gnaden errepgen
bewepsen vnd in den wegen trachten, dar mptte der befwerung ab gehülsten. Van so die
borgen epn reiten wurden, wolte mpr nicht allein befwerlich sepn bestendig in vnglawben
bringen, das mpr als epnem armen ganh onchristlich wer.
Seine berechtigte Hoffnung wurde enttäuscht. Der Kanzleivermerk auf
seinem Schreiben lautet: stlathias v. velthem wirbt von Ludolf v. stlarnholh Levin de
Wendt halber gefordert, bitt abschaffung. Darunter steht: ein abweisung gegeben.
Herzog Heinrich antwortete dem Mathias v. Veltheim am 20. April
1542 (Konzept):
51
Heinrich der junger
vnser grüß zuvor, erbar lieber getrewer. Vein schreiben, das du jungest
sampt etlichen schentlichen gemelten vnd manbriefen, die Leuin de wente soll aus-
gehen haben lassen, an vns gesant hast, haben wir seines innhalts verstanden
vnd hetten vns zu dir swiewol wir dir hiemit nichts wollen aufgerupfft haben),
den wir jhe vnd allwegen, dieweil du vns bekant gewesen bist, vor andern edel-
leuten geliebet, dir auch gnad vnd guets ru thun nie etwas gemangeln lassen,
genhlich nit versehen, das du in vnser eufjersten noch durch Verhetzung vnser
algunstigen vnd sonderlich Burgharts von Zalders, der auch, wie wir glaublich
bericht werden, die bürgen einruhalten selbst erforder vnd mane, allein vmb fünf-
hundert gülden willen vns also zu hon spot schaden vnd onermetzlichen Nachteil
vnsern bürgen und auch alten geliepten fornemsten rath Ludolf von stlarnholh
schelten vnd schmehen lassen sollest, welchs wir vmb dich vnd Burgharten nie
verursacht vnd vns billich ein große vntrewe eigente, wiewol wir mehr mit dir
friedlich sein als dem von Zalder, der dich oilleicht auch dazu gehetzet. wie es
aber jme seiner oermeinung nach rhümlich, geben wir menneglich ru erkennen,