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Jahrbuch der Baukunst und Bauwissenschaft in Deutschland — 1.1844

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Neues Gesetzliches über Bauwesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.19236#0307
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NeucS GesetzlicheS

dachten Vergehen wird eben denjelligen Behörden übertragen, denen solche
in Ansehung der Vergehen gegen die Censurgesetze zusteht.

Bamberg, 6ten Januar. Vor eiiligen Tagen ist an die Königl.
Bauinspectien die Weisung ergangen, die Ncubauten in uuserer Resivenz,
sür welche bis setzt 60,060 st. verausgabt sind, zu inspiciren, dann niir
dcn Ergebnissen und den noch nothwendig erscheinenden Vorschlägen zur
weitern Verschönerung einen Baubeaiuten in Person nach Müncheu zu
senden.

Berlttt, den 25. Januar 1844. Cs ist kürzlich dcr Fall oorge-
koiuinen, daß durch unvorsichtiges Eintreiben eines erhitzten eisernen Bol-
zens in das Holzwerk eiuer neuen Brücke diese in Braud gerathen und
gänzlich zerstörl ist. Jch veranlasse deshalb die Königl. Rcgierung, bei
den auf Staatskosten auszuführenden Bauten das nur in cinigen Gegenden
ilbliche Verfahren, die eisernen Bolzen Behufs des Eintreibens in Holz-
werk vorher zu erhitzen, feruer nicbt zu gestatten und die säiumtlichen
Baubeainten Ihres Verwaltungs - Bezirkes hiernach mit ^lnweisung zu
eerseben.

Der Flnan;-Ministcr
(gez.) v. Bodelschwingh.

Berlin. Der Minister der geistl. llnterrichts - und Medicinal-
Angelegenheiten hat unter dem I2ten December 1843 befohlen w'ie folgt:
„Die Königliche Ober - Bau - Deputatiou bat bei Gelegenheit der Super-
revision eines neuen Bauplanes zur Hcrstellung eines alten Bauwerkes
bemerkt, daß es nie der Zweck einer Restauration sein könne, jeden kleinen
Beangel, der als die Spur vorübergegangeuer Iahrhunderte zur Eharae-
teristik des Bauwerkes beitrage, zu verwischen und deni Gebäude dadurcb
das 'Auschen eines neuen zu geben; cs dürste sich die Restaurarion nur
auf die wesentlichen, cutwcder jetzt oder in Zukunft Gesahr bereitenden
Schäden erstrecken, und diese so unscheinbar als niöglich, aber dabei
solid herzustellen suchen. Diefenige Rcstauratien wäre die vollkoninienste
zn nennen, welche bei Verbesserung aller N'cseutlicben Mangel gar nicht
zu bcmerken wäre. Am uiiangenehmsteii falle das starke Verstreichen der
Fugen und das Verzwicken in dem angeiragenen Kalkmörtel aus, ivomir
man häufig für dis Dauer des Diarierwerks viel gethan zu habcn glaubt,
im Grunde aber nichts Erhebliches thue und regelmäßig das Gebäude
vcrunstalte. Zuweileu werden dann auch durcb Absärben deS Ganzen,
u orurcb man dic ncucre Arbeit mit dem Alten verschmelzen wolle, die
Häßliebkeit dieseS febterhaften VerfahrenS nicht gcboben, sondern nur
 
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