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Neues Gesetzliches über Bauwesen.

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Gewerbe betreiben wollen, hinsichtlich der Berechtigung zum Gewerbsbetrie-
be den Jnländern gleich gestellt werden, und soweit es nus den Betrieb
des Großhandels ankommt, keinen zünftigen Beschränkungen unterliegen.
Berlin, den 23. Dezember 1845.

Der Finanzmimster. Für den Minister des Jnnern.

(gez.) Flottwell. Im Auftrage

v. Manteuffel.

Bauwesen und Baupolizei.

46) Circular-Verfügung an sämmtliche Konigl. Regierun-
gen, sowie an das Konigl. Polizeipräsidium hierselbst,
dieMittel zurVertilgung desHausschwammes betref-
fend, vom 5. Febr. 1846. (Ministerial-Blatt Nr. 2.)

In Erwiederung auf den Bericht vom 12. Sept. v. I. wird der
Königl. Regierung eine Abschrift des von der Königl. wissenschaftlichen De-
putation für das Medizinalwesen abgegebenen Gutachtens vom 17. Ja-
nuar e. in Betreff der Gefäbrlichkeit der Anwendung des Q.uecksilber-Subli-
mats zur Vertilgung des Hausschwammes anliegend (n.) zugefertigt.

Da nach Jnhalt desselben durch Anwendung dieses Mittels auf
vielerlei, nicht vorherzubestimmende Weise Nachtheile für die Gesundheit
der Menschen entstehen können, und der Gebrauch desselben durch andere,
dem Zweck entspechende und gefahrlose Surrogate entbehrlich wird, so er-
scheint es vollkommen gerechtfertigt, den Gebrauch des Quecksilber-Subli-
mats zur Vertilgung des Hausschwammes zu verbieten.

Der Königl. Regierung bleibt überlassen, hiernach das Weitere zu
verfügen.

Berlin, den 5. Febr. 1846.

(gez.) Ministerium des Innern. Zweite Abtheilung.

v. Manteuffel.
u.

Ein Königl. rc. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medi-
zinal-Angelegenheiten forderte die wissenschaftliche Deputation unter dem
4. November vorigen Jahres auf, sich gutachtlich zu äußern, ob der Ge-
brauch des Quecksilber-Sublimats bei Königl. Bauten zu untersagen, bei
Privatbauten aber wenigstens davor zu warnen.

Sehr viele Mittel si'nd gegen den Hausschwamm angewandt worden;
Arsenik, Quecksilber-Sublimat, konzentrirte Auflösung von Eisenvitriol
und von essigsaurem Eisenoxydul mit Kreosot, erhalten durch Auflösen von
Eisen in rohem Holzessig, haben si'ch als die wirksamsten bewährt. Der
Menzel, Jahrb. d. Bauk. IV. Bd. 18
 
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