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Dr. David Schönherr. Die Kunstbestrebungen Erzherzogs Sigmund von Tyrol.
von Ulme, burger zu Augspurg, vns in nachgeschribner
masse tun sol vnd von seiner kunst wegen, damit er
mit gezeugen zum rennen vnd stechen zuzurichten ge-
schickt ist, als wir das haben erkundet vnd gesehen,
demselben maister Thoman haben zugesagt in kraft
ditz briefs für vns vnd vnser erben, im sein lebtag jeden
jars zu sand Jacobstag des heyligen zwelfpoten zu sold
vnd dinstgelt zu bezalen fünfzig guidein rh., ain fuder
weins vnd alle jar ain hofklaid, wie wir ander vnser
diener claiden. Dagegen sol der genant maister Thoman
sein lebtag vns von haus aus dinsts gewertig vnd ver-
punden sein, ob vnd wenn wir in zum rennen vnd
stechen brauchen wollen vnd wann wir in also vns zu
dinst werden schreiben, so sol er von seiner hauswonung
vnd wider darein in vnsern costen mit fueter vnd mal,
nagel vnd eysen werden gehalten. Darzu sollen vnd
wellen, als dick wir in vns oder vnserm hofgesinde zum
rennen vnd stechen brauchen, alle mal auch geben
zehen guidein ane abschlag des obgemelten dinstgelts,
in massen wir es bisher gegen im gehalten haben. Ob
im auch in vnserm dinste schad an pferden, oder sunst
wie der schad wer vnd sich redlich erfunde, den sollen
vnd wellen wir oder vnser erben im bekern vnd ab-
legen. Vnd was er vns machet von rennzeugen, stech-
zeugen oder anderm, das sollen wir im bezalen nach
pillichen dingen. Vnd heraufhat der obgenannt maister
Thoman mit trewen an aydes stat gelobt vnd ver-
sprochen vns sein lebtag gewertig vnd verbunden zu
sein, auch die weil er lebt die köstlichen fürstenstuck
zum rennen vnd stechen gehörig vnd anders nyemand
zu lernen vnd zu offenbarn an vnsern oder vnsers
lieben swagers margrauen Karole zu Baden etc. wissen
vnd erlaubung. Alles vngeuerlich. Mit vrkund ditz
briefs, geben zu Neurnberg an freytag nach sand Ja-
cobstag, anno dorn. 1467.
(Cop. B. II, Pfandsch. u. Verschrb. f. XLII.)
Dr. David Schönherr. Die Kunstbestrebungen Erzherzogs Sigmund von Tyrol.
von Ulme, burger zu Augspurg, vns in nachgeschribner
masse tun sol vnd von seiner kunst wegen, damit er
mit gezeugen zum rennen vnd stechen zuzurichten ge-
schickt ist, als wir das haben erkundet vnd gesehen,
demselben maister Thoman haben zugesagt in kraft
ditz briefs für vns vnd vnser erben, im sein lebtag jeden
jars zu sand Jacobstag des heyligen zwelfpoten zu sold
vnd dinstgelt zu bezalen fünfzig guidein rh., ain fuder
weins vnd alle jar ain hofklaid, wie wir ander vnser
diener claiden. Dagegen sol der genant maister Thoman
sein lebtag vns von haus aus dinsts gewertig vnd ver-
punden sein, ob vnd wenn wir in zum rennen vnd
stechen brauchen wollen vnd wann wir in also vns zu
dinst werden schreiben, so sol er von seiner hauswonung
vnd wider darein in vnsern costen mit fueter vnd mal,
nagel vnd eysen werden gehalten. Darzu sollen vnd
wellen, als dick wir in vns oder vnserm hofgesinde zum
rennen vnd stechen brauchen, alle mal auch geben
zehen guidein ane abschlag des obgemelten dinstgelts,
in massen wir es bisher gegen im gehalten haben. Ob
im auch in vnserm dinste schad an pferden, oder sunst
wie der schad wer vnd sich redlich erfunde, den sollen
vnd wellen wir oder vnser erben im bekern vnd ab-
legen. Vnd was er vns machet von rennzeugen, stech-
zeugen oder anderm, das sollen wir im bezalen nach
pillichen dingen. Vnd heraufhat der obgenannt maister
Thoman mit trewen an aydes stat gelobt vnd ver-
sprochen vns sein lebtag gewertig vnd verbunden zu
sein, auch die weil er lebt die köstlichen fürstenstuck
zum rennen vnd stechen gehörig vnd anders nyemand
zu lernen vnd zu offenbarn an vnsern oder vnsers
lieben swagers margrauen Karole zu Baden etc. wissen
vnd erlaubung. Alles vngeuerlich. Mit vrkund ditz
briefs, geben zu Neurnberg an freytag nach sand Ja-
cobstag, anno dorn. 1467.
(Cop. B. II, Pfandsch. u. Verschrb. f. XLII.)