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Kunsthistorische Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses <Wien> [Hrsg.]
Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses (ab 1919 Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen in Wien) — 1.1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.5609#0311

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erhielten, und auf die Verarbeitung derselben %u Kleidern
u. s. w. bezieht. Gan^verein^elt wurden auch Urkunden auf-
genommen, welche %ur Erklärung von in andern Stücken
vorkommenden Bezeichnungen beitragen, damit mit der
alten Be^eichnungnicht auchder alte Begriff verloren gehe.
Der Zweck dieser Sammlung, hauptsächlich den
Kunsthistorikern Material zu bieten, war ebenso wie
für die Auswahl der aufzunehmenden Stücke auch für
die Form massgebend, in welche dieselben für den Be-
nutzer gebracht wurden. Es erschien nämlich von vorne-
herein geboten, bei Haus- und Erbverträgen, welche Ver-
fügungen über das gestimmte unbewegliche und bewegliche
Vermögen des oder der Aussteller enthalten, nurjene Punkte
^u berücksichtigen, welche speciell Kunstgegenstände be-
trafen ; ebenso ist es im Interesse der leichteren und
schnelleren Benützbarkeit für kunsthistorische Zwecke
gewiss erwünscht, auch bei Stücken, welche als Ganzes
aufzunehmen waren, alles dasjenige, was als rein formel-
haft erschien oder nur diplomatisch wichtig ist, entweder
ganz wegzulassen oder doch möglichst zu kürzen. Mit
Rücksicht darauf empfahl sich am meisten die Form
des mehr oder weniger ausführlichen Urkundenextractes,
in welchem blos das textlich Interessante einerseits wört-
lich und mit grösstmöglicher diplomatischer Treue wieder-
gegeben, andererseits, um die allzuhäufige Anwendung
von Anführungszeichen zu vermeiden, rur bessern Her-
vorhebung auch noch durch Antiquadruck von dem übrigen
Regeste, das wie überhaupt alles vom Herausgeber Her-
rührende in Cursivdruck erscheint, ausgezeichnet wurde.
Jedem solchen Urkundenextract geht neben der fett ge-
druckten fortlaufenden Nummer das aufgelöste Datum
voran, während am Schlüsse zur Erleichterung der Con-
trole das Datum genau so, wie es in der Urkunde er-
scheint, angefügt wurde. Es schien ferner geboten, auch
von den wörtlich angeführten Stellen einen möglichst
lesbaren Text herzustellen, daher hier alle jene Ver-
änderungen eintraten, welche in der neuen Ausgabe
der Diplomata der Monumenta Germaniae Historica
für die lateinischen und der Deutschen Reichstags-
acten für die deutschen Urkunden festgestellt worden
sind und von neueren Forschern als allgemein geltend
anerkannt werden. In Beziehung auf die deutschen
Urkunden erlaubte sich der Herausseber nur die kleine
Abweichung, dass die Originale bis 1440 ohne Unterschied
— die gleichmässige Anwendung von v undjfür die Con-
sonanten und u und i für die Vocale ausgenommen —
unverändert blieben und erst von 1440 an ebenfalls jenen

Vereinfachungen unterzogen wurden, die in den Copien
sowohlvor wie nach jener Zeit gleichmässig vorgenommen
wurden. Französische und italienische Texte wurden ähn-
lich wie die lateinischen behandelt und in ersteren Accente
nur dort hinzugefügt, wo es zum leichteren Verständnisse
des Textes und zur Vermeidung von Missverständnissen
nöthig schien. Die Ergänzung von Lücken wurde durch
eckige Klammern angedeutet, runde Klammern dagegen
dort angewendet, wo der Herausgeber zur Vervollstän-
digung des Sinnes ein oder mehrere Worte einschalten zu
müssen glaubte. Am Schlüsse jedes Extractes endlichfolgt
die Angabe der Quelle, sowie allenfalls nöthige Verweise
und Bemerkungen. Dagegen glaubte man von der An-
gabe etwa schon vorhandener Drucke einzelner Stücke
absehen zu können, und zwar aus mehreren Gründen.
Viele derselben, ja die meisten aus der Zeit vor Maxi-
milian sind bereits in älteren Sammlungen wie in denen
von Hergott und Pez oder in neueren wie Chmels Ge-
schichtsforscher, Regesten, Materialien, Monumenta
Habsburgica, im Anhang zu Lichnowskys Geschichts-
werk und an andern Orten zerstreut mehr oder weniger
vollständig gedruckt. Allein hier sollte noch einmal das
gesammte Material, ohne Rücksicht, ob bereits gedruckt
oder nicht, nach einem neuen Gesichtspunkte, dem kunst-
historischen, ausgewählt und nach Archivsbeständen ge-
ordnet geboten werden, es wurde daher überall auf die
möglichst ursprünglichen Quellen zurückgegriffen; auch
wäre das Interesse, welches die Anführung aller bereits vor-
handenen Drucke für den Kunsthistoriker bieten konnte,
kaum im Verhältniss gestanden zu dem grossen Aufwand
von Mühe und Zeit, welchen dieselbe erfordert hätte.
Deshalb wurden frühere Drucke nur dort ausdrücklich
erwähnt, wo sie zur Ergänzung von Lücken herangezogen
werden mussten oder über die Beziehung des betreffenden
Stückes zu anderen hier nicht auf genommenen Aufschluss
Zu geben geeignet waren. Für alle Fälle sei hier noch
bemerkt, dass die älteren Drucke, soweit sie dem Heraus-
geber bekannt wurden, zumeist leicht aus den grossen
Regestenwerken von Lichnowsky und Chmel, deren cor-
respondirende Nummern überall citirt sind, und für die
aus den Manuscripten des k. k. Haus-, Hof- und Staats-
archives entnommenen Stücke aus Constantin Edlen von
Böhms Kataloge der Handschriften dieses Archivs, nach
dessen Nummern die betreffenden Manuscripte — die
im Anhang dieses Kataloges enthaltenen mit Hinzu-
fügung von a — auch überall angeführt sind, entnommen
werden können.

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