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Deutsches Archäologisches Institut [Hrsg.]; Archäologisches Institut des Deutschen Reiches [Hrsg.]
Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts: JdI — 10.1895

DOI Artikel:
Judeich, Walther: Der Grabherr des "Alexandersarkophags"
DOI Artikel:
Hauser, Friedrich: Zur Tübinger Bronze, 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.39190#0210
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Hauser, Zur Tübinger Bronze. II.

182·'

oder Papyrusfund beschert wird, fiir immer unmöglich sein. Um so gewisser dürfen
wir den »Alexandersarkophag« für Laomedon in Anspruch nehmen: die Fundtat-
sachen passen zu ihm sehr gut, die allgemeinen Voraussetzungen für den Grab-
inhaber treffen für ihn schlagend zu, die Deutung der einzelnen Sarkophagreliefs
auf ihn ist nicht nur ohne Schwierigkeit möglich und in der Sache wahrscheinlich,
sondern vertieft zum Teil geradezu unsere Kenntnifs der Diadochenzeit. Die An
fertigung des »Alexandersarkophags« oder wie wir ihn jetzt eher nennen dürfen des
Laomedonsarkophags wird in das vorletzte Jahrzehnt des vierten Jahrhunderts, viel-
leicht in die Jahre 319 und 318 fallen.
Marburg i. H. Walther Judeich.

ZUR TÜBINGER BRONZE
11.
Im Jahrbuch 1887 glaubte ich nachgewiesen zu haben, dafs die Tux’sche
Bronze ursprünglich am linken Arm einen Schild getragen hat, dafs sie somit einen
Hoplitodromen darstellt in einer auch aus andern Monumenten bekannten charak-
teristischen Übung dieses Laufs; nicht übersehen habe ich dagegen, dafs diese
Übung selbst noch nicht mit Sicherheit erklärt ist. Während meine Folgerungen
im Allgemeinen Zustimmung fanden, hat Schwabe, im Tübinger Doctorenverzeichnifs
von 1891 S. 23, gegen dieselben Einspruch erhoben und zwar sagt er, dafs die in
der Bronze »dargestellte Handlung als Moment in dem Waffenlaufe bisher mit
irgend genügender Deutlichkeit und Sicherheit nicht erwiesen worden ist«. Wenn
dieser Einwand diskutirt werden soll, so hätte Schwabe zunächst den Nachweis zu
führen, dafs die a. a. O. S. 99 ff. abgebildeten Monumente nicht, wie ich erwiesen
zu haben glaube, Hoplitodromen darstellen. Im folgenden werden noch einige wei-
tere Darstellungen aufgezählt, von denen uns dann Schwabe sagen wird, was sie
anderes darstellen wenn nicht Waffenläufer. Schwabe bringt aufserdem auch den
von mir bereits S. 98 berücksichtigten Einwand wiederum vor, dafs von Vorrich-
tungen zur Befestigung des Schilds keine Spur vorhanden sei. Über diesen Punkt
mufste ich mich allerdings kurz fassen, denn ich hatte eingesehen, dafs nur Unter-
suchungen an Originalen, wozu ich damals noch keine Gelegenheit gehabt hatte,
mich berechtigen würden, in dieser Frage mitzureden. Derartige Beobachtungen
theilt Schwabe nicht mit, sagt uns aber wie sich nach seiner Ansicht der Schild
 
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