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Journal der Goldschmiedekunst: ill. Fachzeitschr. für Juweliere, Gold- u. Silberschmiede u. d. Bijouterie-Industrie ; Zentralorgan für d. Interessen dt. Juweliere, Gold- u. Silberschmiede .. — 8.1888

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Die Gewinnung des Aluminiums und des Magnesiums durch die Elektrolyse
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Der Rubin
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Sack, Otto: Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60987#0012

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Aus ihnen geht hervor, dass ein Kilogramm bandförmigen Magnesiums,
welches auf den Meter Länge ungefähr 1 Gramm wiegt, durch
30 Stunden hindurch ein regelmässiges Licht, ohne Rauch und
ohne zu verlöschen, liefert von einer Stärke von 150 Kerzen. Es
ist für Jedermann leicht, den Preis des Magnesiums als bekannt
vorausgesetzt, zu bestimmen, welchen Gewinn man dabei erzielt,
besonders wenn man in Rücksicht zieht, dass die Kosten der
Einrichtung nahezu Null sind, da sie sich fast darauf beschränken,
die Lampe an eine Decke oder auf einer Stütze zu befestigen.
Die Chemiker befinden sich also heute einem grossen Verbrauch
diesQ8|M^talles gegenüber. Man hat gesagt: Das Licht ist das
Leben! Es ist nun an ihnen, das Problem des Lebens billig zu
lösen.
Ein ganz anderes Reduktionsverfahren, das gleichmässig für
Aluminium wie für Magnesium, Calcium und Silicium gilt, findet
sich in den Comptes rendus der französischen Akademie; es rührt
von Faurie her.
Man nehme zwei Theile sehr reine und fein pulverisirte
Thonerde, und mache daraus mit einem Theile Petroleums einen
Teig; diesem, nachdem er gut geknetet worden ist, wird ein Theil
Schwefelsäure hinzugefügt. Wenn die gelbe Färbung eine gleich-
mässige und die Masse homogen ist und sich schweflige Säure
zu entwickeln beginnt, so giesse man den Teig in einen Papier-
trichter und lasse das Ganze in einen bis zur Rothglut erhitzten
Schmelztiegel laufen, so dass sich das Petroleum zersetzt. Dann
lässt man die Flamme ausgehen und den Schmelztiegel erkalten.
Man nimmt die erhaltene kompakte Masse heraus, man pulvert sie
sorgfältig und man vermischt sie mit einer ihr an Gewicht gleichen
Menge eines Metalles in Pulverform. Dieses Gemisch wird in einen
mit Blei gefütterten Schmelztiegel gebracht, der Tiegel gut ver-
schlossen und dann mit einem Gebläse bis zur Weissglut erhitzt.
Abermals lässt man dann den Tiegel erkalten und öffnet ihn.
Man findet dann inmitten eines schwarzen metallischen Pulvers in
mehr oder minder grosser Zahl Körner von Aluminiumlegirung.
Dieses Verfahren, in dem die Awendung der Schwefelsäure
nicht ganz verständlich ist, zeigt, dass die Herstellung der Erd-
metalle direkt wie die des Eisens, selbst ohne Hilfe der Elektrizität
möglich ist. L.
Der Rubin.
Der Rubin hat dieselbe chemische Zusammensetzung wie der
Saphir: reine Thonerde mit einem kleinen Unterschied des Farb-
stoffes und er steht ihm an Härte am nächsten. Er besitzt
doppelte Lichtbrechung, zeigt elektrische Eigenschaften und wie
der Saphir zeigen seine Kristalle doppelt sechsseitige Prismen.
Die Farbe variirt von Rosa bis zum tiefsten Carmoisin, die ge-
schätzteste Farbe aber ist die wie Traubenblut; zuweilen zeigt
dasselbe Stück verschiedene Farben. Es gibt nur einen einzigen
echten Rubinen, den orientalischen, von der Spezies des Korunds,
aber der Name ist auch für andere Edelsteine angewendet worden,
so dass wir brasilianische Rubinen, den Balais-Rubin haben, die
überhaupt keine Rubinen sind. Der orientalische Karneol, von
bräunlich-rother Farbe, ist Rubin genannt worden, während mehrere
der früheren Mineralogen unter diesen Namen ein Dutzend und
mehr andere Edelsteine von verschiedener Zusammensetzung und
verschiedenen Eigenschaften begriffen haben, was keine geringe
Verwirrung in die Klassifikation der Edelsteine gebracht hat.
Ein Rubin der feinsten Farbe ist einer der schönsten und

werthvollsten Edelsteine und sein Preis ist im Vergleich zu seiner
Grösse höher als der irgend eines anderen, den Diamant inbe-
griffen, und es gibt keinen anderen, dessen Handelswerth so sehr
im Verhältnis zu seinem Gewichte zunimmt. Man findet den
Rubin in Ceylon, dem Kaiserreich Birma, in Britisch-Birma, in
Siam, der Tartarei, Böhmen, Frankreich und auf dem westlichen
Kontinent, aber die besten und zahlreichsten Exemplare erhält
man an einem Orte, der 60—70 Meilen von Mandaleh, der Haupt-
stadt von Birma, liegt, dessen König „Lord der Rubinen?1 betitelt
wird. (Jetzt britische Besitzung.) Diese Minen waren königliches
Monopol und es bestanden strenge Gesetze, die verhinderten, dass
irgend ein feines Exemplar äusser Landes käme; diesem Umstande
ist es wol auch zuzuschreiben, dass grosse Rubinen in Europa
äusserst selten sind. Fremde dürfen die Gegend nicht besuchen,
nur sehr wenig Europäer sind je in die Minen gekommen, folglich
stammt alle Kenntnis über dieselben lediglich aus den offiziellen
Berichten, welche die Minen als den königlichen Wünschen voll-
ständig entsprechend, darstellen. Wenn ein werthvoller Rubin ent-
deckt worden ist, begleitet man die Besitzergreifung mit viel Pomp
und Cermonie, man veranstaltet ein glänzendes Schauspiel, das
in einer Prozession von Grossen besteht, die von Soldaten und
Elephanten begleitet sind, und die den Edelstein zu Hofe bringen,
ganz mit denselben Ehren, wie den Gesandten oder Fürsten eines
fremden Reiches. (De Diamant.)

Allgemeinnützige Aufklärungen über Patentwesen.
Vom Patentanwalt Otto Sack, Leipzig.*)
I. Recht der Patentnachsuchung des Arbeitgebers,
wenn es sich um die Erfindung eines Arbeit-
nehmers handelt.
Scheinbar eigenartig liegen die Verhältnisse, wenn ein Angestellter
in seiner Eigenschaft eine Erfindung macht, indem letzterer in diesem
Falle keine Erfinderrechte besitzt, sondern das Recht der Patentirung,
sowie der Besitz des Patentes fällt dem betr. Arbeitgeber zu.
Um diese Verhältnisse klar zu erkennen, muss vor allem festge-
halten werden, dass dem Dienstherrn nur dann das Eigenthumsrecht an
einer Erfindung zufällt, wenn der Beamte oder Arbeiter dieselbe im
Laufe seiner dienstlichen Verrichtung und im Auftrage seines Dienst-
herrn, oder eines Beamten des letzteren macht.
Durch ein Beispiel möge diese Sachlage näher bezeichnet werden.
In einer Fabrik ist man seit längerer Zeit bemüht, irgend eine
Maschine oder ein gewerbliches Erzeugnis nach einer bestimmten Richtung
hin zu verbessern.
Man macht die verschiedenartigsten Versuche, die aber zu keinem
Resultate führen, bis schliesslich der Beamte oder Arbeiter, welcher die
bisherigen Versuche leitete, oder daran theilnalim eine Idee findet, die
zwar wesentlich verschieden ist, von den vorher durchprobirten Kon-
struktionen aber dem angestrebten Zwecke in befriedigender Weise ent-
spricht. Der betreffende Erfinder war durch Führung der Versuche oder
durch Theilnahme an denselben, dienstlich mit der zu lösenden Aufgabe
betraut und dieser Umstand ist dafür maassgebend, dass der Arbeitgeber
das Eigenthumsrecht der Erfindung beanspruchen kann.
Dem betreffenden Angestellten war dienstlich die Aufgabe gestellt,
eine Verbesserung zu finden; er wurde dafür vom Arbeitgeber bezahlt,
gleichviel ob die Versuche nutzlos waren oder nicht und gehört deshalb
das geistige Arbeitsprodukt nicht dem eigentlichen Erfinder, sondern dem
ihn bezahlenden Arbeitgeber.
Anders liegen die Verhältnisse, wenn ein Beamter oder Arbeiter
eine Erfindung macht, die seinen dienstlichen Verrichtungen völlig fern
liegt. In solchem Falle gehört ihm die Erfindung voll und ganz.
Beispielsweise sei ein Techniker in einer Fabrik für landwirth-
schaftliche Maschinen angestellt und erfindet eine neue Karousselkon-
struktion, so kann ihm eine solche Erfindung von seinem Arbeitgeber
nicht streitig gemacht werden, ausserdem es läge der besondere Fall vor,
dass der betreffende Fabrikant ihm besonderen Auftrag ertheilt hätte,
sich neben seinen sonstigen Dienstpflichten mit der Aufsuchung einer
eigenartigen Karousselkonstruktion zu befassen.
*) Der Verfasser ist auch gern bereit, den pp. Abonnenten dieses
Blattes über etwa entstehende Fragen auf dem Gebiete des Patentschutzes
kostenlos Auskunft zu ertheilen.

Druck und Verlag von Herrn. Schlag in Leipzig. — Verantwortlich für die Redaktion: Herrn. Schlag.
Das Inhaltsverzeichnis zum Jahrgang 1887 folgt mit Nr. 2 des „Central-Anzeiger“ 1888, da uns durch Beilage in diese
Nr. 1 bedeutende Mehrkosten durch erhöhtes Porto entstehen würden.
 
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