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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 64.1913-1914

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Chronik des Bayerischen Kunstgewerbevereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.8767#0298

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in Industrie und Handel eingeführt sind. Präsident Figge,
der mit dem Syndikus Sommerhäuser erschienen war, wünschte
als Vertreter der Handwerkskammer Köln der Tagung
reichen Erfolg.

Zur Leitung des Delegiertentags wurden durch Zuruf die
Herren Geheimrat Muthesius, Berlin, Baumeister
Kaaf, Köln, Professor Dr. Lehnert und Bibliothekar
Wittmann, Köln, gewählt. Vertreten waren von 42
dem verbände angeschlossenen Vereinen mit 56 Stimmen
volle 4 8 Stimmen.

Nachdem sodann der Vorsitzende den Bericht des
Verbandsvorstandes und Professor L e h n e r t den
Kassenbericht erstattet hatten, folgten die Berichte
der Verbandsausschüsse. Der Ausschuß für die
Gebührenordnung beantragte, die bereits im Vor-
jahre angenommene Gebührenordnung mit den inzwischen
ausgearbeiteten Beispielen endgültig zu genehmigen, was
mit Einstimmigkeit erfolgte. Bezüglich der Wettbewerbs-
0 r d n u n g wurde auf Antrag des zuständigen Verbands-
ausschusses beschlossen, den bereits hierfür ausgearbeiteten
Entwurf nochmals im Zusammenhang mit den in jüngster
Zeit erschienenen und zum Teil von Behörden genehmigten
Wettbewerbsbestimmungen für die Architekten und Bild-
hauer nochmals durchzuarbeiten, so daß der nächstjährige
Vertretertag die Sache endgültig zu erledigen habe. Ge-
mäß Antrag des Verbandsausschusses für die Schieds-
gerichtsordnung wurde beschlossen, dem neuge-
gründeten deutschen Verband für Schiedsgerichtswesen beizu-
treten.

Aus Antrag des Ausschusses für die Frage der Privat-
schulen wurden die vom Aachener Gewerbeschultag an-
genommenen Leitsätze unter Streichung der Absätze 3 a und
3 c, sowie der Worte „oder kunstgewerbliche" in Absatz 5 b
genehmigt; es wurde herbeigewünscht, daß die deutschen
Gewerbeschulmänner mit den Kunstgewerbevereinen in dieser
Frage Zusammengehen.

Ferner wurde aus Antrag Weiß, Berlin, noch folgender
Antrag des Verbandsausschusses angenommen: „Die Kunst-
gewerbevereine zu ersuchen, die Lehrerschaft und die Be-
ratungsstellen für die Berufswahl zur Aufklärung der
Jugend zu interessieren, sie ans die städtischen und staat-
lichen Schulen für ihre weitere Berufsbildung hinzuweisen
und sie vor der irreführenden Reklame von privaten
Schulen mit unzureichenden Leistungen zu warnen. Eine
kurz gefaßte Flugschrift soll diesen Akt der Selbsthilfe
unterstützen."

Die Frage der Ausbildung weiblicher Lehrlinge
wurde bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt.
Folgender Antrag des zuständigen Ausschusses gelangte noch
zur einstimmigen Annahme: „Der Verband möge seinen
Ausschuß ersuchen, die Notwendigkeit einer erhöhten All-
gemeinbildung für kunstgewerbliche Berufe in nähere Be-
ratung zu ziehen."

Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Beitritt des Werk-
bundes zum Verbände und auf Beitritt des Verbandes zum
Werkbunde gelangte nach längerer Aussprache mit erdrücken-
der Mehrheit gegen t Stimme zur Annahme. Der Antrag
des Elsaß-Lothringischen Kunstgewerbevereins zu Straßburg,
der vom Referenten A. H e r b 0 t h vertreten wurde,
auf Errichtung einer Zentral st elle zur Förderung
der Volkskunstbestrebungen wurde dem Verbands-
ausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen.

Zur Frage der Honorierung künstlerischer
Forderungen, über die Professor Karl Groß be-
richtete, wurde folgender Antrag des Dresdener Kunst-
gewerbevereins gutgeheißen: „Der Verbandsausschuß möge
beauftragt werden, die Frage zu klären, inwieweit die Ver-
pflichtung der Künstler, für Veröffentlichungen Honorar zu
fordern, die kunstgewerbliche Praxis beeinflussen wird.
Professor Dr. Lehnert erstattete dann das ausführliche
Referat des Vereins für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin
über „Praktische Beispiele aus dem Rechts-
leben des Kunstgewerblers" unter besonderer
Hervorhebung der Schwierigkeiten, welche sich der gesetz-
lichen Verfolgung von Diebstahl an geistigem Eigentum, von
Fälschungen usw. entgegenstellen. Redner kam zu folgenden
Schlußsätzen:

(. An sich entsprechen Geschmacksmustergesetz und Kunst-
schutzgesetz den Anforderungen, die das Kunstgewerbe an
den gesetzlichen Schutz des geistigen Eigentums stellen muß.
Aber die Kenntnis der Gesetze und ihrer Anwendungs-
möglichkeiten läßt noch zu wünschen übrig; sie zu fördern,
wäre Aufgabe der Kunstgewerbevereine.

2. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bietet in
Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuchs jede not-
wendige Handhabe zum Vorgehen gegen unstatthafte
Konkurrenzmanöver. Aber die Anwendungsmöglichkeiten des
Gesetzes sollten die Kunstgewerbetreibenden mehr beachten
als es bisher geschehen ist.

3. Der Kampf des Kunstgewerbes gegen die Fälschungen
verspricht wenig Erfolg, wenn die als falsch erkannten
Stücke nach wie vor im Verkehr bleiben; es muß daher
mit allen Mitteln dahin gewirkt werden, daß anerkannte Fäl-
schungen eingezogen werden.

Uber die Anregungen des Württembergischen Kunstgewerbe-
vereins zu Stuttgart: Wie läßt sich der wachsen-
den Zunahme von Fälschungen begegnen:
verbreitete sich Syndikus Dr Marquard in anschaulicher
Weise. Über die Aufklärungsarbeit durch Presse und Museen
empfahl er, daß der Verbandsausschuß sich mit dem Reichs-
tage in Verbindung setzen soll zur besseren Ausgestaltung
des Patent- und Warenzeichengesetzes.

In der regen Aussprache über diese beiden wichtigen Re-
ferate empfahl Professor Hofsacker, Karlsruhe, besonders
die bessere Erziehung der Käuferschaft zum guten Geschmack.
Geheimrat M u t h e s i u s befürwortete die Herausgabe
einer Broschüre, deren Vorbereitung Dr. Marquard
übertragen wurde.

Der nächstjährige Delegiertentag findet zu Karlsruhe
mit Ausflug nach Straßburg statt.

Unser Verein war auf dem heurigen Verbandstag in Köln
durch unseren V Vorsitzenden, Herrn Professor Lugen Hönig,
durch ein Mitglied des Ausschusses, Herrn von Mayerhofer,
und durch den Redakteur von „Kunst und Handwerk",
A. Heilmeyer, vertreten. Unsere Delegierten nahmen an den
Ausschußsihungen und an der Delegiertentagung tätigen An-
teil. Herr Professor Hönig äußerte sich insbesondere zum
Antrag Groß, erhöhte Allgemeinbildung für kunstgewerb-
liche Berufe im Sinne der praktischen Ausbildung, Unter-
stützung und Förderung tüchtiger Meister und Lehrwerk-
stätten. Herr von Mayerhofer fungierte als Revisor der
Rechnungsablage. Unsere Delegierten widmeten sich neben
ihrer Arbeit auf dem Verbandstage eingehend dem Studium
der Werkbundansstellung.

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verantw. Redakteur (ausgenommen Anzeigeteil): Alexander Heilmeyer. — herausgegeten vom Boxer. Aunstgewerbevcrein. — Druck und Verlag

von R. Dldenbourg, München.
 
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