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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft II (Februar 1909)
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Preisausschreiben für ein Trinkgefäss
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0041

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29

für den Massenumtrunk. Ein Aufbewahrungs-
gefäss (Kanne, Krug oder Flasche) ist nur
dann als Beigabe statthaft, wenn es sich um
ganze Gefässsätze handelt, die ebenfalls zu-
gelassen sind und dann auch eine Unterlags-
platte haben können.
Die Wahl des Materials, der Technik und
des Dekors ist vollständig den Bewerbern
überlassen; es wird nur auf einwandfreie
Materialbehandlung, konstruktive Zweck-
mässigkeit, sowie auf richtige Schmuck-
behandlung gesehen. Bedingung ist ein s elb-
ständig er, künstlerischer Entwurf und
eine technisch einwandfreie Aus-
führung; alle Kopien oder äusserliche Ent-
lehnungen älterer Motive sind ausgeschlossen.
Gefordert werden ausnahmslos fertig aus-
geführte Objekte, keine Skizzen oder Mo-
delle, die zwar in der mit dem Wettbewerb
verbundenen Ausstellung vorgeführt werden
können, jedoch an der Preisverteilung nicht
teilnehmen.
Alle Preisarbeiten bleiben
Eigentum der Bewerber, doch
erhält das Landesgewerbemuseum
schon durch die Beteiligung das
Hecht zur illustrativen Wieder-
gabe in einer oder in mehreren
ihm geeignet erscheinenden Zeit-
schriften.
Es stehen folgende Preise
zur Verfügung:
I. Preis: 600 Mark, II. Preis:
300 Mark, III. Preis: 100 Mark.
Sollte die Beteiligung der Er-
wartung nicht entsprechen, sollte
namentlich keine eingesandte
Arbeit des ersten Preises für wert
befunden werden, steht es der
Jury frei, die Geldpreise anders
zu gruppieren. Äusser den Geld-
preisen werden noch „Lobende
Erwähnungen“ zugesprochen, wo-
rüber der ^Bewerber auf Wunsch
eine schriftliche Bestätigung erhalten kann.
Der Endtermin für alle Einsendungen
ist der 1. November 1909 (Poststempel 30. Ok-
tober 1909); alle Sendungen sind, sorgfältigst
verpackt, an das Kgl. Landesgewerbemuseum
in Stuttgart (Kanzleistrasse 19) franko mit
dem Vermerk „Zur Preisbewerbung“ ein-
zusenden; Bahn- oder Zollsendungen sind ent-
sprechend so abzufertigen, dass sie auch am
30. Oktober im Museum eintreffen.
Die Beteiligung steht allen deutschen
Künstlern und Kunsthandwerkern,
desgleichen Firmen und Heimarbei-
tern, auch ausserhalb der Grenzen des deut-
schen Reiches offen. Das gleiche Kennwort
oder Zeichen, das der Wettbewerbsgegenstand
gut befestigt trägt, wiederholt sich auch auf
dem verschlossenen Briefumschlag, der aussen
noch die Preisforderung für das Einzelobjekt
(einschliesslich oder ohne dasVervielf ältigungs-
recht), innen den Namen und die genaue
Adresse des Einsenders enthält, nebst der Ver-
sicherung, dass es sich um eine erst zu diesem
Bewerb ausgeführte Originalarbeit handelt.
Die Jury besteht unter dem Vorsitze des
Präsidenten der Kgl. Zentralstelle für Ge-

werbe und Handel Heinrich von Mosthaf
aus folgenden Persönlichkeiten: Professor
Ludwig Habich, Stuttgart; Professor Dr.
Konrad von Lange, Tübingen; Direktor
und Professor J. J. Scharvogel, Darmstadt;
Professor Karl Schmoll von E i s e n w e r t h,
Stuttgart, und dem Vorstand des Landes-
gewerbemuseums Dr. Gustav E. Pazaurek.
Die Entscheidung erfolgt mit absoluter
Stimmenmehrheit der anwesenden Personen.
Nach erfolgtem Urteilsspruch, gegen den
eine Berufung unzulässig ist, bleiben alle
künstlerisch gelungenen Wettbewerbsarbeiten
durch vier bis sechs Wochen im Kgl. Landes-
gewerbemuseum in Stuttgart öffentlich aus-
gestellt, worauf sie von den Einsendern
gegen Vorzeigung einer Legitimation wieder
abgeholt werden können, beziehungsweise
ihnen auf ihre Kosten und Gefahr wieder
zurückgesandt werden. Das Ergebniss des
Preisgerichts wird offiziell im „Gewerbeblatt
Abbildung- 7-

für Württemberg“, ferner gleichzeitig in ver-
schiedenen württembergischen Blättern ver-
öffentlicht, aber auch allen anderen
Blättern, speziell allen einschlägigen Fach-
blättern zum Adruck zur Verfügung gestellt
werden. Acht Tage nach der Verkündigung des
Urteils werden, sofern von den betreffenden Be-
teiligten kein Einspruch erhoben wird, auch die
Kuverts der nicht preisgekrönten Bewerber
geöffnet und die Namen in der Ausstellung
bekanntgegeben.
Umschau. Einrichtung und Schmuck
des Zeiehensaales. In dem Buch „Der Be-
trieb des Zeichenunterrichts“ von Hasslinger
u. Bender sind aus dem Zeichensaal im Se-
minar Eins in Karlsruhe drei Teilansichten
veröffentlicht, welche einige Anfragen über
die Kosten und Bezugsquellen der abgebildeten
Gegenstände zur Folge hatten. Dies veranlasst
mich, die Auskunft darüber auch hier in der
„Kunstund Jugend“ zu geben,weil ich annehme,
sie sei vielleicht manchem Amtsgenossen auch
willkommen. Heinr. Eyth, Karlsruhe.
Aus der „kirchlichen Ecke“. Fig. 1.
Christusbüste. Das etwas über Lebensgrösse
 
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