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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 11.1900

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Kleine Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.4360#0110

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KLEINE MITTEILUNGEN

liehe Unterricht ausschliesslich Regeln für die deko-
rative Anordnung, während die mit ihm verknüpften
praktischen Unterweisungen zu sehr für Anfänger ein-
gerichtet sind. Der neue, auf drei Jahre berechnete
Lehrgang wird sich abwechselnd mit den sämtlichen
Sondergebieten des Kunstgewerbes beschäftigen, die
Erfordernisse und Vorteile jeder Technik einer Be-
trachtung unterziehen und die auf diese Weise fest-
gestellten Grundregeln durch Beispiele aus der Kunst-
übung aller Zeiten belegen. Für diesen Anschauungs-
unterricht wird durch photographische Abbildungen
ein wesentliches Hülfsmittel geboten werden; mehr
aber noch werden die Zeichnungen des Lehrers an
der Wandtafel und die auf der Grundlage dieser Zeich-
nungen durch die Schüler ausgeführten Arbeiten diese
eingehend über die Unterschiede in der Behandlung
der verschiedenen Werkstoffe unterrichten. Diese Ar-
beiten sind bestimmt, mit der Zeit eine Art von prak-
tischem Museum zu bilden. Hiernach giebt der sehr
ausführlich gehaltene Artikel einen Abriss der Vor-
träge, welche zur Einführung in diesen Lehrgang ge-
halten worden sind. Eine vollständige Wiedergabe
würde hier zu weit führen, es seien deshalb nur die
einleitenden Sätze gegeben, welche den Geist und die
Richtung kennzeichnen, in denen der Unterricht ge-
führt werden soll. Sie lauten: Eine sogenannte Ein-
teilung der Kunst in eine hohe und eine niedere, in
schöne Kunst und Kunstgewerbe hat in der Wirklich-
keit keinen Sinn und der Schönheitsgedanke sowie
der der künstlerischen Vollendung ist der gleiche für
jedes aus der Menschenhand hervorgegangene Werk.
Die Kunst ist die nämliche beim Eisenschmiede wie
beim Maler, in der Bildhauerei wie in der Stickerei;
es sind lediglich die Ausdrucksmittel, welche vonein-
ander unterschieden sind. Des weiteren wird sodann
ganz besonders eindringlich auf die Beobachtung der
Natur hingewiesen, in welcher der eigentliche Auf-
schluss über die Kunstformen zu finden ist. Eine
Anzahl den Artikel begleitender Abbildungen veran-
schaulichen noch deutlicher die Eigenart und den
Gang des Unterrichts. So ist beispielsweise der näm-
liche Distelzweig als Vorlage für eine Steinmetz-Arbeit,
für eine solche in Schmiedeeisen und für ein Glas-
fenster in Bleifassung verwendet, ein Zweig blühender
Lilien in einer Vase für eine durchbrochene Arbeit in
Haustein und für ein Glasmosaik. Zwei weitere Ab-
bildungen zeigen, einander gegenübergestellt, ein aus
lauter geschwungenen Linien komponiertes metallenes
Gitterwerk und ein solches, das aus lauter gebrochenen
Linien zusammengesetzt ist. -ss-

AUSSTELLUNGEN

DÜSSELDORF. Der Arbeits-Ausschuss für die
Industrie-, Gewerbe- und Kunst-Ausstellung1Q02
versendet soeben dic^Ausstellungsbedingungen.
Ausser, Rheinland-Westfalen wird auch der Regierungs-
bezirk Wiesbaden zur Ausstellung zugelassen. Mit
Ausnahme von kunstgewerblichen Altertümern und der
Ausstellung technischer Lehranstalten und wissenschaft-
licher Vereinigungen dürfen nur solche Gegenstände

ausgestellt werden, die in den genannten Bezirken,
mittels gewerblicher Thätigkeit gewonnen aber durch
eine wesentliche Bearbeitung oder Verarbeitung von
auswärts bezogener Stoffe hergestellt sind. Für die
Dauer der Ausstellung ist die Zeit vom 1. Mai bis
20. Oktober 1902 in Aussicht genommen. Die An-
meldungen zur Ausstellung müssen bis zum 1. Januar
1901 eingesandt werden. -u-

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA. Dem
Moniteur des Expeditions zufolge haben, nach
Mitteilungen des Times Herald in Chicago meh-
rere grosse amerikanische Städte die Absicht, in näherer
oder fernerer Zeit Ausstellungen ins Leben zu rufen.
Abgesehen von der Greater American oder nationalen
Ausstellung, welche seit dem 1. Juli d. J. die Erzeug-
nisse des neuen Kolonialbesitzes der Vereinigten Staaten
in Omaha (Nebraska) zur Anschauung bringt, ist die
Rede von einer Ohio-Hundertjahr-Ausstellung in Toledo
im Jahre 1902, anlässlich der hundert Jahre vorher
erfolgten Einverleibung des Staates Ohio. An dieser
Ausstellung werden insbesondere die Staaten Illinois,
Indiana, Michigan, Minnesota und Ohio beteiligt sein,
da sie den Hauptteil des nordwestlichen Territoriums
der Vereinigten Staaten bilden. Ferner rüstet die Stadt
St. Louis (Missouri) sich, die Erwerbung Louisianas
durch eine grosse Ausstellung im Jahre 1903 zu be-
gehen. Die nächste sämtlicher bevorstehender Aus-
stellungen wird die für Buffalo um das Jahr 1901
geplante panamerikanische Ausstellung sein.

Einer jeden dieser grossen Städte liegt es natur-
gemäss am Herzen, sich durch die Veranstaltung dieser
Ausstellungen ein besonderes, ihren eigenen Interessen
nützliches Ansehen zu geben. Nicht weniger aber ist
vielleicht die in den Vereinigten Staaten allgemein ver-
breitete Überzeugung, dass Ausstellungen der Beleh-
rung der Massen förderlich sind, einer der haupt-
sächlichsten Beweggründe für alle diese Pläne. Es
herrscht das Bestreben, sich zu unterrichten und zu
kräftigen, um mit immer wachsender Sicherheit an die
Eroberung der fremden Märkte gehen zu können.
Und das ist eine überaus dringende, durch die un-
gewöhnliche Entwickelung der Produktionsmittel des
Landes herbeigeführte Notwendigkeit. »Wir haben«,
äusserte kürzlich der Vorsitzende der Gesellschaft der
amerikanischen Ausfuhrhändler, »eine Bevölkerung von
75 Millionen Seelen und sind im stände, Güter zur
Befriedigung der Bedürfnisse von 150 Millionen Seelen
zu erzeugen.« -ss-

KANEA. Eine /. Internationale Ausstellung wird
vom 11. April bis 7. Mai 1900 unter dem
Protektorat des Prinzen Georg von Griechen-
land, Oberkommissars von Kreta, stattfinden und alle
Erzeugnisse auf dem Gebiete der Industrie, des Ge-
werbes, des Handels und der Landwirtschaft, der
Volksernährung, der Kunst und des Unterrichts um-
fassen. In Betracht kommen besonders Maschinenbau,
Elektrizität, Beleuchtung, Textilindustrie, Chemie, Sport.
Als Auszeichnung kommen zur Verteilung Ehren-
diplome, sowie Diplome der goldenen, silbernen und
 
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