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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 18.1906-1907

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Verband Deutscher Kunstgewerbevereine (Delegiertentag in Frankfurt a.M)
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https://doi.org/10.11588/diglit.4869#0171

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VERBAND DEUTSCHER KUNSTGEWERBEVEREINE

163

Hannover als Ort der nächsten Delegiertenversamm-
lung gewählt wurde. An die Referate, die zu den
übrigen Punkten der Tagesordnung erstattet wurden,
knüpften sich zum Teil sehr lebhafte Debatten an, be-
sonders zu den Referaten unter 6, 7, 9 und 10.

Der Referent zu Punkt 6 der Tagesordnung suchte
nachzuweisen, daß die künstlerische Photographie ein Recht
darauf erheben darf, als eine Technik des Kunstgewerbes
zu gelten und beantragte eine Resolution in diesem Sinne.
Gegen eine solche wurden von verschiedenen Seiten Be-
denken erhoben, da diese schwierige Frage noch einer
weiteren Klärung bedürfe, und da auch die Verhandlungen,
die hierüber in anderen Ländern, insbesondere in England,
geführt worden seien, keineswegs eine unbedingte Ent-
scheidung zugunsten der Photographie herbeigeführt hätten.
Wenn man sich an den Ausspruch Zolas halten wolle:
»Kunst sei Natur, gesehen durch ein Temperament«, so
könne man die Photographie nicht als eine Kunst ansehen,
denn sie habe kein Temperament und die Linse könne ihr
kein solches geben. Nach längerer Debatte einigte man
sich schließlich auf eine Erklärung, in der anerkannt wurde,
daß die künstlerische Photographie eine große Bedeutung
für Kunst und Kunstgewerbe habe und daß sie geeignet
erscheine, in dieser Hinsicht hervorragende Dienste zu
leisten, so daß ihre Pflege im Interesse der reinen sowohl
als der angewandten Kunst sehr zu wünschen sei.

Die Gesichtspunkte für das Jurieren kunstgewerblicher
Ausstellungsobjekte (Punkt 7 der Tagesordnung) waren nach
einem bestimmten Schema aufgestellt, und zwar derart,
daß jeder der Preisrichter bestimmte Eigenschaften, wie
»Schönheit, Farbe, Ornament, Großzügigkeit, Poesie, Zweck-
mäßigkeit, Materialgemäßheit, Verwendbarkeit, Arbeit und
Technik usw.« in Werten von 1 — 10 für jede Eigenschaft
schätzen solle. Dieselbe Schätzung solle bei der Beant-
wortung einiger weiterer Fragen zugrunde gelegt werden,
z. B.: »Ist das Werk deutsch? Ist es sympathisch, einfach,
neu? Sind die gegebenen Lichtverhältnisse gut ausgenutzt?«
usw. In der Debatte wurde betont, daß eine derartige
schematische Auffassung von Kunstwerken nicht möglich
sei, ein Kunstwerk müsse als Ganzes wirken und als solches
beurteilt werden. Verschiedene Redner erklärten sich gegen
das Jurieren überhaupt, während andere zugaben, daß es
bei den internationalen Ausstellungen nicht entbehrt werden
könne. Die verschiedenen Auffassungen, die im Laufe der
Debatte geäußert wurden, stimmten jedenfalls darin über-
ein, daß man ein derart kompliziertes Schema beim Jurieren
nicht verwenden könne.

Die Aussprache zu dem über Punkt 9 der Tagesord-
nung gelieferten Referat gab den Praktikern Gelegenheit,
ihre vielfachen Erfahrungen mitzuteilen. Im allgemeinen
war man darin einig, daß eine Entschädigung für nicht
zur Ausführung gekommene Entwürfe und Anschläge an-
gestrebt werden müsse und daß man in den Bestimmungen
des Architektenvereins ein geeignetes Vorbild hierfür habe.
Der Referent wurde beauftragt, diese Angelegenheit unter
Zuziehung geeigneter Mitarbeiter weiter zu verfolgen, so
daß dieselbe auf einem späteren Delegiertentage zum Ab-
schluß gebracht werden könne.

Im Referate zu Punkt 10 der Tagesordnung wurde
auf Veranstaltungen hingewiesen, die geeignet erscheinen,
dem Verkäufer im Kunstgewerbe die notwendige Fachaus-
bildung zu geben. Derartige Veranstaltungen sind insbe-
sondere Abendkurse, Führungen in Museen und Studien-
sammlungen, Handelssammlungen und vor allem ein zur
Einführung in das Verständnis für kunstgewerbliche Fragen
geeigneter, allgemein bildender Unterricht. Es wurde be-

MAROARETE TRAUTWEIN, BRESLAU. GESTICKTES KISSEN

ORETE RICHTER, BRESLAU. GESTICKTE DECKE

SPITZENSCHULE HIRSCHBERG. SPITZENTASCHENTUCH
 
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