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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Deutsches Porzellan des 18. Jahrhunderts: deutsche und holländische Fayencen, Hafnerkeramik, Gläser, Arbeiten in Gold und Silber, Kupfer, Zinn, Eisen, Skulpturen in Holz und Elfenbein ; Schutz- und Trutzwaffen, Möbel ; deutscher Museums- und Privatbesitz ; Versteigerung: 12. Juni bis 14. Juni 1923 — Köln, Nr. 214.[1923]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.17956#0004
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Verkaufs-Ordnung.

Dienstag, den 12. Juni 1923 von 10 — 1 und 3—6 Uhr: Nr. 1—291: Deutsches und ostasiatisches

Porzellan, Fayence, Steinzeug, Gläser; ostasiatische Kleinkunst, Zinn.
Mittwoch, den 13. Juni 1923 von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 292—613: Messing, Bronze, Eisen,

Gold und Silber; Skulpturen in Holz, Elfenbein, Wachs, Kupferstiche, Bücher etc.
Donnerstag, den 14. Juni 1923 von 10—1 und 3—6 Uhr: Nr. 614—875: Dosen, Miniaturen,

Verschiedenes, Textilien, Stickereien, Schutz- und Trutzwaffen, Möbel. (Die Möbel

Nachmittags )

Auktions-Bedingungen,

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher
für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Finna durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise das gewöhnliche Aufgeld von fünfzehn Prozent
für unterzeichnete Firma zu entrichten. Die Beträge sind mit Rücksicht auf die Geldlage inner-
halb 24 Stunden nach Schluß der Versteigerung zu zahlen. Andernfalls ist der Käufer für alle
durch Kursschwankungen entstehenden Verluste haftbar. Das Eigentumsrecht geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die
Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf
Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im
Augenblick des Zuschlags befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr.
Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine
Angaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also Rekla-
mationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu ver-
kaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem
Doppelgebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten
ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes kann
nur dann gewährt werden, wenn der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung
des ersten Zuschlags im Original vorgelegt wird.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ

Inhaber; P. Hanstein & Söhne

Fernruf: ANNO 1940 KÖLN Neumarkt 3

Gegründet 1846
 
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