Darzau vorliegenden Befunde als Regel zu bestätigen 169. Allerdings sind auf dem Urnenfriedhof
in Putensen 4 Bestattungen freigelegt worden (Gräber 329, 513, 514 und 515), die zwei, bzw. drei
Fibeln bargen (W. WEGEWITZ, 1973). Die Diskussion hierüber dürfte somit noch nicht beendet
sein. In Bargstedt I, einem Friedhof vom Typ Darzau, wurden in sechs Gräbern zwei oder drei
Fibeln angetroffen (Taf. 26, 195; 31, 237; 32, 245 u.a.) (vgl. Teil II S. 1 ff.). Aus Sauensiek ist eine
weitere Kombination von 2 Fibeln bekannt geworden (Taf. 43, 10). Hervorzuheben ist aber, daß
die überwiegende Anzahl der Gräber auf beiden Friedhofstypen keine oder nur eine Fibel enthält.
Verfasser hat in anderem Zusammenhang versucht, diese Unterschiedlichkeiten auf klimatische
Ursachen zurückzuführen (H.-J. HÄSSLER, 1972).
Chronologisch interessant ist die Vergesellschaftung einer Fibel mit geknicktem Bügel und
einem Exemplar mit rechteckigem Fuß in Bargstedt I Grab 257 (Taf. 34, 257). Dieser Fund zeigt,
daß die für die nach R. HACHMANN (1961, Taf. 1) frühe und späte Mittelphase der jüngeren
vorrömischen Eisenzeit typischen Fibelformen gleichzeitig in Benutzung waren.
Fast ausschließlich auf Friedhöfe vom Typ Darzau konzentrieren sich die Knochennadeln. Da
ihre genaue Anzahl wegen des meist sehr desolaten Zustandes nicht immer zu ermitteln ist, wird
ihre wirkliche Bedeutung als funktional gebundenes Objekt nicht hinreichend erkennbar. Sicherlich
kam ihnen und anderen aus Holz oder Horn gefertigten Objekten für das Zustecken der Kleidung
eine nicht zu unterschätzende Rolle zu. Möglicherweise sind damit auch die zahlreichen Brand-
gräber ohne Fibeln zu erklären.
In Bargstedt I sind Knochennadeln in verschiedenen Gräbern mit mehreren Exemplaren belegt
(Taf. 34, 257 z.B.); ebenso in Sauensiek (Taf. 45, 20; 47, 36). Auf Friedhöfen vom Typ Rieste
sind sie im Arbeitsgebiet bislang nur in den Urnen 329, 513 und 514 des Gräberfeldes von Puten-
sen und mit einem Exemplar in Hamburg-Langenbek bekannt (W. WEGEWITZ, 1973, 58, 74;
1965, 25, Grab 10). Da die Gräber aus Putensen drei von den vieren sind, die mit zwei bzw. drei
Fibeln ausgestattet waren, erhebt sich hier die Frage, ob auf diesem Friedhof verschiedentlich auch
Frauen bestattet worden sind. Das in Grab 514 beigelegene halbmondförmige Rasiermesser, bisher
als ein sicheres Indiz für ein Männergrab angesehen, mag dagegen sprechen; zu bedenken bleibt
aber, daß es bei einer derartigen Fülle (mehrere Tausend) von Grabfunden immer wieder zu Aus-
nahmeerscheinungen kommen kann, deren Existenz die gewünschte wissenschaftlich saubere
Trennung der Befunde zwar stört, die aber nicht überbewertet werden sollten. Uns verschlossene
Zufälligkeiten vor und während der Grabniederlegung oder auch noch nach der Ausgrabung,
können vereinzelt Befundbilder geschaffen haben, die sich einer logisch erscheinenden Interpre-
tation entziehen. Dies gilt allgemein und in unserem konkreten Falle auch für die wenigen Waffen-
funde auf dem sonst als Friedhof vom Typ Darzau zu bezeichnenden Urnenfeld von Drögennin-
dorf (G. KÖRNER, F. LAUX, 1971, 106 f.).
Neben Fibeln und Knochennadeln treten auf Friedhöfen vom Typ Darzau gestielte Bogen-
klingen, lange Eisen- und Bronzezwingen (Taf. 28, 209) oder vereinzelt Gürtelhaken auf (z.B. W.
WEGEWITZ, 1970, Taf. 25). Gestielte Bogenklingen sind allerdings auch für den zweiten Fried-
hofstyp üblich. Die nur sporadisch auftretenden Gürtelhaken sind wohl östlicher Herkunft und
weisen formal keine Gemeinsamkeiten mit den alten Hakenformen der älteren Spätlatenezeit dieses
Gebietes auf. In Wetzen, Kr. Harburg, wurde neben einem Stangengürtelhaken ein Ringknopfhaken
aus Bronze gefunden (W. WEGEWITZ, 1970, Taf. 1,3; 3,20). Stangengürtelhaken haben ihren Ver-
breitungsschwerpunkt im mittleren Elbebereich 170. Vielleicht ist von Bedeutung, daß die
Kombination dieses Hakens mit drei Fibeln in einem Grab bei Naumburg a.d. Saale ihre Ent-
169 T. CAPELLE (1971, 113). Man beachte dazu die Kombination auf dem Urnenfeld von Hornbek (A. RANGS-
BORCHLING, 1963, Taf. 106; 107).
170 E. SPEHR (1968, 233 ff.). H.J. HUNDT (1935). T.-E. HAEVERNICK (1938, Taf. 38). H. GRÜNERT (1957, Taf.
21). W. MÄHLING (1944).
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in Putensen 4 Bestattungen freigelegt worden (Gräber 329, 513, 514 und 515), die zwei, bzw. drei
Fibeln bargen (W. WEGEWITZ, 1973). Die Diskussion hierüber dürfte somit noch nicht beendet
sein. In Bargstedt I, einem Friedhof vom Typ Darzau, wurden in sechs Gräbern zwei oder drei
Fibeln angetroffen (Taf. 26, 195; 31, 237; 32, 245 u.a.) (vgl. Teil II S. 1 ff.). Aus Sauensiek ist eine
weitere Kombination von 2 Fibeln bekannt geworden (Taf. 43, 10). Hervorzuheben ist aber, daß
die überwiegende Anzahl der Gräber auf beiden Friedhofstypen keine oder nur eine Fibel enthält.
Verfasser hat in anderem Zusammenhang versucht, diese Unterschiedlichkeiten auf klimatische
Ursachen zurückzuführen (H.-J. HÄSSLER, 1972).
Chronologisch interessant ist die Vergesellschaftung einer Fibel mit geknicktem Bügel und
einem Exemplar mit rechteckigem Fuß in Bargstedt I Grab 257 (Taf. 34, 257). Dieser Fund zeigt,
daß die für die nach R. HACHMANN (1961, Taf. 1) frühe und späte Mittelphase der jüngeren
vorrömischen Eisenzeit typischen Fibelformen gleichzeitig in Benutzung waren.
Fast ausschließlich auf Friedhöfe vom Typ Darzau konzentrieren sich die Knochennadeln. Da
ihre genaue Anzahl wegen des meist sehr desolaten Zustandes nicht immer zu ermitteln ist, wird
ihre wirkliche Bedeutung als funktional gebundenes Objekt nicht hinreichend erkennbar. Sicherlich
kam ihnen und anderen aus Holz oder Horn gefertigten Objekten für das Zustecken der Kleidung
eine nicht zu unterschätzende Rolle zu. Möglicherweise sind damit auch die zahlreichen Brand-
gräber ohne Fibeln zu erklären.
In Bargstedt I sind Knochennadeln in verschiedenen Gräbern mit mehreren Exemplaren belegt
(Taf. 34, 257 z.B.); ebenso in Sauensiek (Taf. 45, 20; 47, 36). Auf Friedhöfen vom Typ Rieste
sind sie im Arbeitsgebiet bislang nur in den Urnen 329, 513 und 514 des Gräberfeldes von Puten-
sen und mit einem Exemplar in Hamburg-Langenbek bekannt (W. WEGEWITZ, 1973, 58, 74;
1965, 25, Grab 10). Da die Gräber aus Putensen drei von den vieren sind, die mit zwei bzw. drei
Fibeln ausgestattet waren, erhebt sich hier die Frage, ob auf diesem Friedhof verschiedentlich auch
Frauen bestattet worden sind. Das in Grab 514 beigelegene halbmondförmige Rasiermesser, bisher
als ein sicheres Indiz für ein Männergrab angesehen, mag dagegen sprechen; zu bedenken bleibt
aber, daß es bei einer derartigen Fülle (mehrere Tausend) von Grabfunden immer wieder zu Aus-
nahmeerscheinungen kommen kann, deren Existenz die gewünschte wissenschaftlich saubere
Trennung der Befunde zwar stört, die aber nicht überbewertet werden sollten. Uns verschlossene
Zufälligkeiten vor und während der Grabniederlegung oder auch noch nach der Ausgrabung,
können vereinzelt Befundbilder geschaffen haben, die sich einer logisch erscheinenden Interpre-
tation entziehen. Dies gilt allgemein und in unserem konkreten Falle auch für die wenigen Waffen-
funde auf dem sonst als Friedhof vom Typ Darzau zu bezeichnenden Urnenfeld von Drögennin-
dorf (G. KÖRNER, F. LAUX, 1971, 106 f.).
Neben Fibeln und Knochennadeln treten auf Friedhöfen vom Typ Darzau gestielte Bogen-
klingen, lange Eisen- und Bronzezwingen (Taf. 28, 209) oder vereinzelt Gürtelhaken auf (z.B. W.
WEGEWITZ, 1970, Taf. 25). Gestielte Bogenklingen sind allerdings auch für den zweiten Fried-
hofstyp üblich. Die nur sporadisch auftretenden Gürtelhaken sind wohl östlicher Herkunft und
weisen formal keine Gemeinsamkeiten mit den alten Hakenformen der älteren Spätlatenezeit dieses
Gebietes auf. In Wetzen, Kr. Harburg, wurde neben einem Stangengürtelhaken ein Ringknopfhaken
aus Bronze gefunden (W. WEGEWITZ, 1970, Taf. 1,3; 3,20). Stangengürtelhaken haben ihren Ver-
breitungsschwerpunkt im mittleren Elbebereich 170. Vielleicht ist von Bedeutung, daß die
Kombination dieses Hakens mit drei Fibeln in einem Grab bei Naumburg a.d. Saale ihre Ent-
169 T. CAPELLE (1971, 113). Man beachte dazu die Kombination auf dem Urnenfeld von Hornbek (A. RANGS-
BORCHLING, 1963, Taf. 106; 107).
170 E. SPEHR (1968, 233 ff.). H.J. HUNDT (1935). T.-E. HAEVERNICK (1938, Taf. 38). H. GRÜNERT (1957, Taf.
21). W. MÄHLING (1944).
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