Die Neuordnung, die mit der Durchführungsverordnung vom 6. März 1961 ver-
kündet wurde, hat in fast allen Lagern der Philoiogen Unzufriedenheit oder sogar
Befremden ausgelöst. Mit den Naturwissenschafidern bedauert es die Mehrheit der Phi-
lologen, daß es von der Wahl des einzeinen Primaners in Zukunff abhängt, ob er auf
der Prima NaturwissenschaA zu treiben hat oder nicht.
Die Neueren Fremdsprachen haben am altsprachlichen und mathematisch-natur-
wissenschaAlichen Gymnasium nicht den gcbührenden Anteil an den PAichtstunden der
Oberstufe. So sind z. B. die Altphilologen enttäuscht darüber, daß ihre jahreiangen
Bemühungen um pAichtmäßige Fortführung des Englischen bis zum Abitur vergeblich
gewesen sind.
Das neue Fach GemeinschaAskunde hat allenthalben größtes Unbehagen ausgelöst,
da seine Unterrichtsaufgabe noch ebenso unklar ist wie der neue Arbeitsstil, der an-
geblich die Oberstufenarbeit in ZukunA beherrschen solt.
Aus mehreren Gründen sind die Altphilologen zu Recht erbost:
1. Der Lateinunterricht am altsprachlichen Gymnasium wurde auf der Oberstufe
um 3 Stunden gekürzt, eine Maßnahme, die um so unverständlicher ist, als sie den
Charakter einer einseitigen Benachteiligung erhält, weil bei den anderen Gymnasiai-
typen eine Verstärkung der charakteristischen Fächer zum Programm der Neuordnung
gehörte. Nur wenig kann die Verstärkung des Griechischen um eine Stunde über den
Verlust hinwegtrösten.
2. Entrüstung und Resignation zugieich haben die neuen Stundentafeln für Latein
am neusprachlichen Gymnasium hervorgerufen, das der größte Prozentsatz der Schülcr
in Nordrhein-Westfalen besucht. Die Regelform sieht fünf Jahre Latein von Quarta
bis Obersekunda vor mit 22 Stunden. Die Durchführungsverordnung crkennt dem Ab-
solventen eines fünfjährigen Lateinlehrganges ohne Vorbehalt (also auch bei Abschluß-
zensur mangeihaA) das Große Latinum zu. Welche Entwertung dieses erfahren hat,
wird noch deutiicher an der Tatsache, daß sogar ein dreijähriger Lateinunterricht mit
18 Stunden an den Aufbauztigen des Realgymnasiums zur Berechtigung des Großen
Latinums führen soll.
3. Am mathematisch-naturwissenschaAlichen Gymnasium gibt es ftir den Latein-
unterricht in ZukunA folgende Möglichkeiten:
Lehrgang von VI bis OI Lehrgang von IV bis OI
Lehrgang von VI bis OII Lehrgang von IV bis OII.
Der Regelfall wird auch hier ein ftinfjähriger Lateinunterricht von Quarta bis Ober-
sekunda sein. - Es besteht für aile Fachieute kein Zweifel daran, daß ein fünfjähriger
Lateinunterricht mit unzureichender Stundenzahl, der in die ungünstigsten Lernjahre
fällt, der des Gewichts eines Abiturfaches entbehrt und in jedcm Fall die gewünschte
Berechtigung verleiht, an so ungünstige Voraussetzungen gebunden ist, daß er nicht zu
befriedigenden Erfolgen führen kann. Es wäre zu hoAen, daß die kiaren Gegenvor-
steHungen des Aitphiiologenverbandes, die den Beifali auch aus Universitätskreisen
gefunden haben, das Kuitusministerium veranlassen würden, die alienthalben ais über-
eiit und noch nicht ausgereiA empfundene Neuordnung zu stoppen und dem Beispiei
der Mehrheit der Bundesiänder zu foigen, die die Durchführung der Saarbrücker Ver-
einbarung vorläuAg auszusetzen scheinen. Aber schon ist die Arbeit zur Ersteiiung neuer
Richtiinien in aiien Fachkommissionen mit Macht angeiaufen. Kein Zweifei, daß 10-
jährige Erfahrung geiehrt hat, daß die aiten Richtiinien in manchen Punkten ais über-
hoit und unzeitgemäß anzusehen sind. Auch verspricht ein erfreuiicher frischer Wind,
der vom Ministerium aus die didaktischen und methodischen Vorüberiegungen zur
Durchführung der Neuordnung belebt, manch begrüßenswerten Fortschritt. Gieichwohi
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kündet wurde, hat in fast allen Lagern der Philoiogen Unzufriedenheit oder sogar
Befremden ausgelöst. Mit den Naturwissenschafidern bedauert es die Mehrheit der Phi-
lologen, daß es von der Wahl des einzeinen Primaners in Zukunff abhängt, ob er auf
der Prima NaturwissenschaA zu treiben hat oder nicht.
Die Neueren Fremdsprachen haben am altsprachlichen und mathematisch-natur-
wissenschaAlichen Gymnasium nicht den gcbührenden Anteil an den PAichtstunden der
Oberstufe. So sind z. B. die Altphilologen enttäuscht darüber, daß ihre jahreiangen
Bemühungen um pAichtmäßige Fortführung des Englischen bis zum Abitur vergeblich
gewesen sind.
Das neue Fach GemeinschaAskunde hat allenthalben größtes Unbehagen ausgelöst,
da seine Unterrichtsaufgabe noch ebenso unklar ist wie der neue Arbeitsstil, der an-
geblich die Oberstufenarbeit in ZukunA beherrschen solt.
Aus mehreren Gründen sind die Altphilologen zu Recht erbost:
1. Der Lateinunterricht am altsprachlichen Gymnasium wurde auf der Oberstufe
um 3 Stunden gekürzt, eine Maßnahme, die um so unverständlicher ist, als sie den
Charakter einer einseitigen Benachteiligung erhält, weil bei den anderen Gymnasiai-
typen eine Verstärkung der charakteristischen Fächer zum Programm der Neuordnung
gehörte. Nur wenig kann die Verstärkung des Griechischen um eine Stunde über den
Verlust hinwegtrösten.
2. Entrüstung und Resignation zugieich haben die neuen Stundentafeln für Latein
am neusprachlichen Gymnasium hervorgerufen, das der größte Prozentsatz der Schülcr
in Nordrhein-Westfalen besucht. Die Regelform sieht fünf Jahre Latein von Quarta
bis Obersekunda vor mit 22 Stunden. Die Durchführungsverordnung crkennt dem Ab-
solventen eines fünfjährigen Lateinlehrganges ohne Vorbehalt (also auch bei Abschluß-
zensur mangeihaA) das Große Latinum zu. Welche Entwertung dieses erfahren hat,
wird noch deutiicher an der Tatsache, daß sogar ein dreijähriger Lateinunterricht mit
18 Stunden an den Aufbauztigen des Realgymnasiums zur Berechtigung des Großen
Latinums führen soll.
3. Am mathematisch-naturwissenschaAlichen Gymnasium gibt es ftir den Latein-
unterricht in ZukunA folgende Möglichkeiten:
Lehrgang von VI bis OI Lehrgang von IV bis OI
Lehrgang von VI bis OII Lehrgang von IV bis OII.
Der Regelfall wird auch hier ein ftinfjähriger Lateinunterricht von Quarta bis Ober-
sekunda sein. - Es besteht für aile Fachieute kein Zweifel daran, daß ein fünfjähriger
Lateinunterricht mit unzureichender Stundenzahl, der in die ungünstigsten Lernjahre
fällt, der des Gewichts eines Abiturfaches entbehrt und in jedcm Fall die gewünschte
Berechtigung verleiht, an so ungünstige Voraussetzungen gebunden ist, daß er nicht zu
befriedigenden Erfolgen führen kann. Es wäre zu hoAen, daß die kiaren Gegenvor-
steHungen des Aitphiiologenverbandes, die den Beifali auch aus Universitätskreisen
gefunden haben, das Kuitusministerium veranlassen würden, die alienthalben ais über-
eiit und noch nicht ausgereiA empfundene Neuordnung zu stoppen und dem Beispiei
der Mehrheit der Bundesiänder zu foigen, die die Durchführung der Saarbrücker Ver-
einbarung vorläuAg auszusetzen scheinen. Aber schon ist die Arbeit zur Ersteiiung neuer
Richtiinien in aiien Fachkommissionen mit Macht angeiaufen. Kein Zweifei, daß 10-
jährige Erfahrung geiehrt hat, daß die aiten Richtiinien in manchen Punkten ais über-
hoit und unzeitgemäß anzusehen sind. Auch verspricht ein erfreuiicher frischer Wind,
der vom Ministerium aus die didaktischen und methodischen Vorüberiegungen zur
Durchführung der Neuordnung belebt, manch begrüßenswerten Fortschritt. Gieichwohi
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