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Meyer, Johann Heinrich
Die bühnenschriftstellerische Tätigkeit des Freiherrn Wolfgang Heribert v. Dalberg — Heidelberg: Buch- und Kunstdruckerei von Carl Pfeffer, 1902

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https://doi.org/10.11588/diglit.56547#0068
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empfohlen. Nachdem der Unbekannte das Urteil abgeholt, er-
scheint der alte Dormann, der dem Treumund erklärt, er wolle
seine Tochter Antonie heiraten, die aber den jungen Dormann
liebt und wieder geliebt wird. Marianne unterstützt, dies Ver-
hältnis. Bei einer . glutvollen Liebeserklärung des jungen Dor-
mann ist Marianne zugegen. Sie erzählt Antonie von dem ver-
suchten Angriff auf ihre Tugend, und dass sie dem Ungestümen
verziehen habe. Gerührt schliesst der junge Dormann beide,
Mutter und Tochter, in die Arme, als Treumund eintritt,,
dessen alte Eifersucht erwacht, zumal er ein Billet findet,
worin von einer vom Vater gebilligten Ehescheidung die Rede
ist. Aber dies Billet ist von einem Grafen an Henriette, die
sich wegen eines Zwistes mit ihrem Manne im Elternhause be-
findet. Doch bald klärt es sich auf. Der junge Dormann er-
hält die Hand Antoniens, Henriette versöhnt sich mit ihrem
Manne und Treumund ist stolzer auf seine Frau, denn je. Der
alte Dormann allein geht leer aus, doch seine Schwiegertochter
will ihn mit Liebe pflegen. Was vom Weibergelübde über die
Entlehnung gesagt wurde, gilt auch hier. Jedenfalls ist die
Quelle nicht, wie Hettner annimmt, ’) bei Aphra Ben zu suchen,
deren Komödien allerdings zum grössten Teile eheliche Szenen
zum Vorwurf haben. Die Einakter sind in der Form und im
Aufbau recht einfach. Die Personen, die der Verfasser braucht,
kommen zur rechten oder unrechten Zeit, und verlassen das
Zimmer, wie es gerade nötig erscheint. Zur Lösung des Kon-
fliktes ist in allen drei Stücken der Brief da, der mit den nötigen
Erklärungen versehen wird. Der Erfolg der ehelichen Probe,
die häufig gegeben wurde, hat. wahrscheinlich Dalberg bewogen,
die Fortsetzungen, die aber bedeutend weniger beliebt waren,
zu verfassen.

*) Hettner, Deutsche Literaturgeschichte des achtzehnten Jahr-
hunderts 1872. I. 120.
 
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