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Seibert, Hubertus; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Grafen, Herzöge, Könige: der Aufstieg der frühen Staufer und das Reich (1079 - 1152) — Mittelalter-Forschungen, Band 18: Ostfildern, 2005

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Weller, Tobias,: Auf dem Weg zum ›staufischen Haus‹. Zu Abstammung, Verwandtschaft und Konnubium der frühen Staufer
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https://doi.org/10.11588/diglit.34732#0075

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Auf dem Weg zum >staufischen Haus•

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ders als viele gräfliche Herrschaften im mainfränkischen Raum - eher tradi-
tionellen, noch in der alten Amtsgrafschaft wurzelnden Strukturen verhaftet
blieb115. Der Übergang an die Staufer erklärt sich recht unspektakulär: Nach-
dem Graf Heinrich II. im Januar 1116 erbenlos gestorben war, wurde sein co-
mitatus dem Staufer Konrad verliehen, der ja um dieselbe Zeit auch mit der
Herzogsgewalt in der Francia orientalis ausgestattet wurde116. Es besteht kein
Anlaß, hier erbrechtliche Motive zu vermuten117, zumal nicht einmal zweifels-
frei nachgewiesen werden kann, ob neben der Grafschaft auch Teile des Kom-
burger Allodialbesitzes an Konrad übergegangen sind118.
Fassen wir zusammen: Was die Nachkommenschaft Herzog Friedrichs I.
mit der Salierin Agnes angeht, so bleibt es bei dem, was seit langem bekannt
ist. Aus der Verbindung stammen lediglich drei Kinder: Herzog Friedrich II.,
König Konrad III. und die Pfalzgräfin Gertrud. Auch war Konrad III. nur ein-
mal verheiratet, nämlich mit Gertrud von Sulzbach. Welchen Reim man sich
auf die obskure Namensliste aus dem >Roten Buch< machen muß, steht dahin.
Der Codex selbst wurde 1981 restauriert und ist zumindest in weiten Teilen
wieder entzifferbar119. Der Text der Namensliste läßt sich jedoch anhand der
Archivalie nicht verifizieren120. Ein tragfähiges genealogisches Gerüst kann
man auf einem solchen Fundament sicher nicht zimmern.

her nur nicht ausreichend erklären konnte, daß der erste staufische König, Konrad III., mit aller
Deutlichkeit und in rechtsverbindlicher Form sagt, die Grafschaft Komburg sei sein Eigen ge-
wesen, ehe er das römisch-deutsche Königtum erreichte.« Ebd., S. 6f.: »Die Staufer haben also
die Grafschaft Komburg besessen. Sie müssen sie geerbt haben, denn sie schalten auch später
mit der Komburg wie mit Eigengut. Es ist nie davon die Rede, daß es sich um Reichslehen han-
delt, .... Es kann sich also nur um Allod handeln.«
115 GERHARD Lubich, Zur Bedeutung der Grafen von Comburg und Rothenburg, in: Württember-
gisch Franken 81,1997, S. 29-50, hier insb. S. 43-45.
116 Vgl. Anm. 30. Zur Übertragung der Kochergaugrafschaft an Konrad s. auch LUBICH, Auf dem
Weg (wie Anm. 30), S. 168-173.
117 S. auch LUBICH, Auf dem Weg (wie Anm. 30), S. 171-174; DERS., Beobachtungen zur Wahl
Konrads III. (wie Anm. 59), S. 317f. mit Anm. 37.
118 Dies hat noch NIEDERKORN, Die Erwerbung (wie Anm. 107), S. 16-20 zumindest für die Orte
Nuinburc und Rothenburg angenommen. Dagegen neuerdings GERHARD LUBICH, Der Besitz
der frühen Staufer in Franken - ein »Erbe auf Umwegen«?, in: Zeitschrift für württembergische
Landesgeschichte 59, 2000, S. 403-412.
119 Nach LUBICH, Auf dem Weg (wie Anm. 30), S. 2481 ist etwa 25-30 Prozent des Textes im Roten
Buch nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt lesbar. Einen Eindruck von dem heutigen
Zustand des Codex gibt die Abbildung in: 900 Jahr Kloster Lorch (wie Anm. 83), S. 18.
120 Vgl. Graf, Staufer-Überlieferungen (wie Anm. 18), S. 237f. Zu Inhalt und Aufbau des Roten
Buches ausführlich LUBICH, Auf dem Weg (wie Anm. 30), S. 251-272, der auch den Wortlaut
des Fundationsberichtes, von dem nur noch einzelne Worte entzifferbar sind, zumindest in Tei-
len erschließen konnte (ebd., S. 252-258). In den beiden Nekrologen, die das Rote Buch enthält
und in denen man die Namensliste am ehesten vermuten würde, kann sie nach Ansicht LU-
BICHs nicht gestanden haben (ebd., S. 258-260).
 
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