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Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]; Dendorfer, Jürgen [Bearb.]
Das Lehnswesen im Hochmittelalter: Forschungskonstrukte - Quellenbefunde - Deutungsrelevanz — Mittelalter-Forschungen, Band 34: Ostfildern, 2010

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van Eickels, Klaus: Verwandtschaft, Freundschaft und Vasallität: Der Wandel von Konzepten personaler Bindung im 12. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.34751#0403

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402

Klaus van Eickels

wesen sei eine Erscheinungsform hochmittelalterlicher Staatlichkeit. Nach der
weitgehenden Auflösung der staatlichen Strukturen der Karolingerzeit hätten die
Könige der Nachfolgreiche ihre Herrschaft immer mehr auf vasallitische
Bindungen gestützt. Persönliche Treue sei an die Stelle der Amtspflichten der
nachgeordneten Herrschaftsträger getreten; Lehnsbindungen seien so zum
konstitutiven, tragenden Element der Staatlichkeit geworden. Zweitens die
Annahme, die Vasallität (da quasi-staatlich) und die alternativen Konzepte
personaler Bindung (Verwandtschaft, Freundschaft) hätten nicht in unmittelbarer
Konkurrenz zueinander gestanden, da erstere der öffentlichen, letztere der
privaten Sphäre zuzurechnen seien. Drittens die Annahme, es habe auch schon
vor der Verschriftlichung des Lehnrechts klare Vorstellungen von den Grund-
sätzen lehnrechtlicher Bindungen gegeben, so dass eine Differenzierung
zwischen Lehnsverhältnissen und anderen Formen personaler Bindung schon seit
dem 11. Jahrhundert selbstverständliches Anliegen der Zeitgenossen war. Vier-
tens die Annahme, die wechselseitige Hilfe, die sich Verwandte und Freunde
schuldeten, sei als »nur moralische« Verpflichtung schwächer gewesen als die
rechtliche Bindung, die aus der Lehnshuldigung erwuchs.
Obwohl die Quellenbelege, aus denen sich diese Prämissen des lehn-
rechtlichen Deutungsmodells ableiten ließen, rar und wenig eindeutig waren,
blieb eine grundsätzliche Überprüfung aus. Die Annahme, der Staat des hohen
Mittelalters sei auf Lehnsbindungen gegründet gewesen, war keineswegs rein
deskriptiv und frei diskutierbar, sondern im späten 19. und frühen 20. Jahr-
hundert in hohem Maße ideologisch aufgeladen: In Deutschland erwiesen sich
die Begriffe »Treue« und »Gefolgschaft« als politisch nutzbar, da die nationale
Rechte nach »germanischen« Alternativen zur liberalen Demokratie nach west-
lichem Vorbild suchte. In der Nachkriegszeit führte dann das Bedürfnis nach
Abgrenzung vom marxistischen Feudalismusbegriff zu einer weiteren rechts-
historischen Reduktion des Begriffs »Lehnswesen«, so dass eine grundsätzliche
Auseinandersetzung mit dem Konzept nach 1968 unterblieb, da die Be-
schäftigung mit rein verfassungsgeschichtlichen Fragen den meisten Historikern
nur mehr wenig relevant erschien.
Auch in Frankreich wurde die Frage um die »rechtliche Natur der Bindung
der französischen Großen an das Königtum« in der Dritten Republik zum
Gegenstand einer erbittert geführten rechtshistorischen Debatte. Ferdinand Lot
setzte sich schließlich mit seiner Auffassung durch, dass die großen französischen
Barone durchgehend dem König zur Lehnshuldigung verpflichtet gewesen seien
und diese auch geleistet hätten. »Fidèles ou vassaux« lautete programmatisch der
Titel seiner Untersuchung, mit der er 1904 auf Jacques Flachs mehrbändiges Werk
»Les Origines de Tancienne France« antwortete. Darin hatte dieser mit guten
Argumenten die Auffassung vertreten, bis zur Zeit Philipps II. Augustus seien
allenfalls Treueide geleistet worden (und auch diese nicht systematisch); er
 
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