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Gramsch, Robert; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Das Reich als Netzwerk der Fürsten: politische Strukturen unter dem Doppelkönigtum Friedrichs II. und Heinrichs (VII.) 1225 - 1235 — Mittelalter-Forschungen, Band 40: Ostfildern, 2013

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https://doi.org/10.11588/diglit.34756#0228

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3.2. Anerkennungskrise oder reichspolitische Stabilität?

227

Reichspolitik: Der König entzog dem Bischof die Regalien wieder und gewährte seine
Huld nunmehr dem Lüticher Städtebund, gegen den er noch im Dezember 1229 auf
Bitten des Bischofs vorgegangen war.^o Auf der Suche nach Verbündeten verfiel Bischof
Johann hingegen auf den vormaligen Gegner, Walram von Limburg, der am 1. April
1230 einen Vertrag mit dem Bischof schloss, in dem er ligischer Lehnsmann des Bischofs,
unter Treuevorbehalt gegen das Reich und den Herzog von Brabant, wurde. '
Die territorialpolitische Rivalität zwischen Limburg und Köln, die insbesondere
hinsichtlich des Besitzes der Siegburger Vogtei und der Stadt Deutz bestand, mündete im
Sommer 1230 in offene Kampfhandlungen.^ in dieser Situation traten nun auch noch
die Wittelsbacher auf den Plan: Auf dem Hoftag zu Aachen im März 1227 hatte Herzog
Heinrich IV. von Limburg mit Ludwig I. ein Bündnis gegen Jedermann außer das Reich
geschlossen, das freilich zu diesem Zeitpunkt wohl keine konkrete Stoßrichtung besaß.'^
Möglicherweise war es aber gerade das Drohpotential, welches in diesem Bündnis lag,
das Heinrich von Müllenark nunmehr bewog, mit dem Pfalzgrafen Otto (dem Sohn
des Kelheimers) und dessen Schwager, Markgraf Hermann von Baden, Verhandlungen
anzuknüpfen. Um sie zu einem Kriegsbündnis gegen Limburg zu bewegen, machte ihnen
der Erzbischof recht weitgehende finanzielle und territorialpolitische Zugeständnisse. So
wurde am 23. Oktober 1230 ein Bündnis geschlossen/^ von dem Michael Matscha in
wohl zutreffender Weise vermutet, dass an ihm „das Reich indirekt beteiligt war". '^

von Erzbischof Heinrich von Müllenark während der Lütticher Sedisvakanz vorgenommenen
Pfründenverleihungen für ungültig erklärte (REK 111/1, Nr. 697), gewährte er dem Bischof eine
politische Unterstützung, die offenbar für diesen der Preis für den Übertritt zur Papstpartei
dar stellte. (Tendenziell gegen Köln gerichtet war auch die Weihe des Bischofs in Anwesenheit
des Legaten durch den Erzbischof von Reims am 24.3.1230.) Vgl. zu Ottos Mission 1229
auch WiNKELMANN, Friedrich II., Bd. 2, S. 65ff., 72, 74ff.; FRECH, Legation Kardinal Ottos;
zum Auftreten des Legaten in Lüttich und dessen Auswirkung auf die Haltung des Kölner
Erzbischofs MATSCHA, Heinrich v. Müllenark, S. 115f. und 143f.
iso Zu den Lütticher Vorgängen 1229-31 vgl. im Zusammenhang BERNHARD DIESTELKAMP, Stau-
fische Privilegien für Städte am Niederrhein, in: KLAUS FLINK / WILHELM JANSSEN (Hgg.),
Königtum und Reichsgewalt am Niederrhein (Klever Archiv, 4), Kleve 1983, S. 103-144., hier
S. 132-136. Regalienentzug: MATSCHA, ebda., S. 276; Unterstützung der Lütticher Städte:
BF 4159/69.
181 MATSCHA, ebda., S. 105 und 276. Die politischen Verhältnisse werden dadurch verkompliziert,
dass Walram und sein Bruder, Herzog Heinrich IV. von Limburg, ihre Bündnispolitik offenbar
nur unzureichend koordinierten, so dass Herzog Heinrich wohl zeitweise auch gegen den
Bischof kämpfte. Die antikölnische Tendenz des Limburg-Lütticher Bündnisses passt aber
durchaus zur Generallinie der Limburger Politik, die wenig später in einen offenen Konflikt
zwischen Köln und Limburg mündete. Brabant hingegen hielt sich aus den kommenden
Auseinandersetzungen weitgehend heraus, indem es sowohl mit Köln als auch mit Lüttich
Hilfsabkommen schloss und auch gegenüber Limburg Neutralität wahrte, vgl. hierzu MiNKE,
Johann v. Lüttich (GATz), S. 366, sowie REK 111/1, Nr. 698 = BF 11081, dazu MATSCHA, ebda.,
S. 218f. und 277.
182 Vgl. zu Ursachen und Verlauf des Konflikts 1230 sowie der Beteiligung weiterer Fürsten und
Grafen insbes. MATSCHA, ebda., S. 216-222.
188 Siehe oben S. 189.
184 REK III/1, Nr. 707 = BF 11086; dazu MATSCHA, ebda., S. 104, 219f., sowie 304ff.; ferner GARNIER,
Amicus amicis, S. 80f.; zur merkwürdigen Einbeziehung Badens WiNKELMANN, Friedrich II.,
Bd. 2, S. 224.
188 Ebda., S. 104. Als Argumente für diese Position führt er die Anwesenheit von Reichsministe-
rialen und dem Königshof nahe stehender Adliger unter den Zeugen der Vertragsurkunde
sowie die Benennung des Königs als einen der Schiedsrichter im Falle von Streit zwischen
 
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