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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 1.1848

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https://doi.org/10.11588/diglit.20259#0051

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Müirchener

Ein satyrtsches Originalblatt von M. E. Wertran».

Ganzjährig 2 fl., halbjährig -l si-, vierteljährig so kr.

Einzelne Nummern kosten 3 Kreuzer.

Sonntag. 1S. 16. April 1848.

FortfeHung der Grundriffe zu einer teutschen
Reichsverfaffung. (Siehe Nr. 10.)

15) Allgemeine Sicherheit der Personen. Von dieser find auch
die Gendarmen nicht ausgeschloffen.

18) Statt der bisherigen Geldkaution braucht jeder, der ein
Blatt herausgeben will, nur eine einfache Prüfung aus der Ortho--
graphie zu bestehen.

17) Da erwiesen ist, dast die meisten Steuern vermöge ihrer
Verwendung doch wieder in den Sack der Unterthanen zurückstießen,
so wird zur Zeitersparniß vorgeschlagen, man möge fie gleich von
vorneherein im Sack behalten.

18) Trotz des freien Afsoziationsrechtes bleiben in jeder Ehe
die Hausfreunde auch ferners verboten.

19) Jn Staaten, wo es Geld gibt, welches da sepn sollte,
wird die Civilliste von diesem imaginairen Vermögen bezahlt, so
weit es ausreicht.

20) Zu dem srüheren Gesetz, dast der Staatsdiener bei körper-
licher Gebrechlichkeit in Ruhestand versetzt werden dürfe, kommt,
daß von nun an auch geistige Gebrechlichkeit als hinreichender
Grund anzusehen sep!

21) Wer fich künftig ihm nicht gebührende Adelstitel oder Wap-
pen anmaßt, wird verurtheilt, fie zu behalten.

22) Durch langen Nichtgebrauch erlöschen die Adelsrechte. Nach
neuester Erfahrung aber auch durch langen Gebrauch.
 
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