38
lung nrcht in Berlrn gehalten wird, wo fie noch viel feinere Dinge
zu kosten bekäme. Der braunschweigische Gesandte beantragt über
die zu wählenden Sorten sogleich eine Debatte und eine Huldig-
ungsadresse für derlei Beweise deutscher Gefinnung.
§. 4. Alle Bundesregierungen haben strengstenS darüber zu wa°
chen, dast Teutschland — mit hartem T geschrieben wird! Jn
dieser wichtigen Sache wünschte man dieselbe Energie, mit welcher
in „Bayern" das y durchgesetzt wurde.
tz. 5. Die Fürsten haben den Parlamentsmitgliedern artig zu
begegnen, und selben auf ihre Fragen verständig und bescheiden zu
antworten. Hingegen darf auch das Volk an früheren Bundestags-
gesandten keine Rache nehmen, und jeder Frevel hierin würde ebenso
bestraft, wie die Beschädigung öffentlicher Denkmäler.
tz. 6. Vermöge eines zeitgemässen Bundesbeschluffes wird be-
kannt gegcben, daß hohe Personen Niemanden mehr den Hut vom
Kopf schlagen dürfen.
tz. 7. Jn keinem Staate kann künftig ein eigener Militairstand
sepn, und auch die Söhne der edelsten Familien müffen etwas lernen.
tz. 8. Jm allerweitesten Sinne herrscht Rcligions- und Lehr-
freiheit; daß trotz der erstern z. B. in Bayern die Mönche nicht
mehr geduldet werden, daß unbeschadet der zweiten keine orthodo-
ren Professoren angestellt werden, wird der Zeitgeist entschuldigen.
tz. 9. Mit 21 Jahren ist jedermann Wähler, mit 25 wählbar.
Zur Aufhebung der Wahlzettel werden daher eigene Gebäude auf-
geführt.
tz. 10. Der bekannte Erfinder der „geheimen Polizei" und dcs
„Abbittens vor Bildern" erhält auf Verwendung des Bundes das
ruffische Ehrenbürgerrecht.
tz. 11. Es wird eine großc Amnestie erlaffen für alle Jnhaber
des rothen Adlerordens.
tz. 12. Die Nationalvertretung gehört zu den beweglichen Gü-
tern. Sie kommt nach Frankfurt, Wien und München. Nach Pots-
dam soll ein eigener Entschuldigungsbrief abgehen, mit deffen Ab-
fassung der Herzog von Braunschweig beauftragt wird.
tz. 13. Jede Verhandlung ist öffentlich. Auch in der Fürsten-
kammer kann jedermann zuhören, so lange er es aushält. Das Un-
terhaus bekommt gepolsterte Bänke, mit Leder überzogen. So oft
die Versammlung keine Sitzung hält, wird das Leder ausgeklopft.
Die Oberhäusler haben sich Sammt vorbehalten. Weil sie in an-
dern Punkten jetzt viel härter sitzen, mögen sie den Vorzug haben,
zumal da der Sammt bald wohlfeiler wird, als das Leder.
lung nrcht in Berlrn gehalten wird, wo fie noch viel feinere Dinge
zu kosten bekäme. Der braunschweigische Gesandte beantragt über
die zu wählenden Sorten sogleich eine Debatte und eine Huldig-
ungsadresse für derlei Beweise deutscher Gefinnung.
§. 4. Alle Bundesregierungen haben strengstenS darüber zu wa°
chen, dast Teutschland — mit hartem T geschrieben wird! Jn
dieser wichtigen Sache wünschte man dieselbe Energie, mit welcher
in „Bayern" das y durchgesetzt wurde.
tz. 5. Die Fürsten haben den Parlamentsmitgliedern artig zu
begegnen, und selben auf ihre Fragen verständig und bescheiden zu
antworten. Hingegen darf auch das Volk an früheren Bundestags-
gesandten keine Rache nehmen, und jeder Frevel hierin würde ebenso
bestraft, wie die Beschädigung öffentlicher Denkmäler.
tz. 6. Vermöge eines zeitgemässen Bundesbeschluffes wird be-
kannt gegcben, daß hohe Personen Niemanden mehr den Hut vom
Kopf schlagen dürfen.
tz. 7. Jn keinem Staate kann künftig ein eigener Militairstand
sepn, und auch die Söhne der edelsten Familien müffen etwas lernen.
tz. 8. Jm allerweitesten Sinne herrscht Rcligions- und Lehr-
freiheit; daß trotz der erstern z. B. in Bayern die Mönche nicht
mehr geduldet werden, daß unbeschadet der zweiten keine orthodo-
ren Professoren angestellt werden, wird der Zeitgeist entschuldigen.
tz. 9. Mit 21 Jahren ist jedermann Wähler, mit 25 wählbar.
Zur Aufhebung der Wahlzettel werden daher eigene Gebäude auf-
geführt.
tz. 10. Der bekannte Erfinder der „geheimen Polizei" und dcs
„Abbittens vor Bildern" erhält auf Verwendung des Bundes das
ruffische Ehrenbürgerrecht.
tz. 11. Es wird eine großc Amnestie erlaffen für alle Jnhaber
des rothen Adlerordens.
tz. 12. Die Nationalvertretung gehört zu den beweglichen Gü-
tern. Sie kommt nach Frankfurt, Wien und München. Nach Pots-
dam soll ein eigener Entschuldigungsbrief abgehen, mit deffen Ab-
fassung der Herzog von Braunschweig beauftragt wird.
tz. 13. Jede Verhandlung ist öffentlich. Auch in der Fürsten-
kammer kann jedermann zuhören, so lange er es aushält. Das Un-
terhaus bekommt gepolsterte Bänke, mit Leder überzogen. So oft
die Versammlung keine Sitzung hält, wird das Leder ausgeklopft.
Die Oberhäusler haben sich Sammt vorbehalten. Weil sie in an-
dern Punkten jetzt viel härter sitzen, mögen sie den Vorzug haben,
zumal da der Sammt bald wohlfeiler wird, als das Leder.