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Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins — 1907-1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.7713#0006
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WÜRTTEMBERGISCHER KUNSTGEWERBEVEREIN

STUTTGART.

Die Mitteilungen des Württembergischen Kunstgewerbevereins erscheinen
jährlich in 4 Heften, durchschnittlich 50 Seiten stark. Sie werden den Mit-
gliedern gratis und franko zugesandt. Der Mitgliedsbeitrag beträgt Mk. 10.—,
der Abonnementspreis der Mitteilungen für das Heft Mk. 2.50, des Doppel-
heftes Mk. 4.—.

Die Hefte sind von dem Kommissionsverlag ILLIG & MÜLLER, GÖPPINGEN,
oder von den Buchhandlungen zu beziehen. Neueintretenden Mitgliedern werden
die erschienenen Hefte des laufenden Jahrgangs, soweit der Vorrat reicht, nach-
geliefert. Das Mitgliedsjahr beginnt je am 1. Januar, das Etatsjahr und das
Erscheinungsjahr der Mitteilungen am 1. April.

Sämtliche in den Mitteilungen abgedruckte Druckstöcke sind käuflich, soweit sie
Eigentum der Mitteilungen sind. Anfragen sind an den Württembergischen
Kunstgewerbeverein in Stuttgart zu richten.

Die Aufnahme als Mitglied des Vereins erfolgt durch Beschluß des Aus-
schusses auf Grund schriftlicher Beitrittserklärung oder auf Vorschlag
eines Mitglieds hin.
Die Mitglieder des Vereins haben die Rechte:

1. des freien Eintritts zu der „fortdauernden Ausstellung" und zum Be-
suche der Vorträge und Gesellschaftsabende, des unentgeltlichen Bezugs
der Vereinszeitschrift, der Vereinsgaben und der Anteilnahme an
Vereins-Verlosungen;

2. unentgeltlicher Ausstellung eigener Fabrikate, soweit die Jury sie
gutheißt;

3. der Stimmführung in den öffentlichen Vereins-Versammlungen.
Außerdem berechtigt die Mitgliedschaft dazu:

4. von der Schriftleitung die tunlichste Vermittlung von Skizzen und
Werkzeichnungen zu kunstgewerblichen Gegenständen und Arbeiten
anzusprechen;

5. der Jury Entwürfe zu künstlerischer Beurteilung zu übergeben. Die Jury
besteht aus den Herren: Hofrat Bruckmann, Heilbronn, Verlagsbuch-
händler Julius Hoffmann, Lithographiebesitzer Seeger, Regierungsbau-
meister Wolff, Schriftsteller A. Marquard.

Pflichten: Der Beitrag der Mitglieder beträgt jährlich 10 Mk. Er verfällt
mit dem 1. April.

Wollen Firmen oder Handelsgesellschaften als solche Mitglieder des Vereins
werden, so muß jeder Teilhaber die Mitgliedschaft erwerben.

Für Vereine und Gesellschaften bestimmt im Fall ihrer Aufnahme als
Vereinsmitglied der Ausschuß zugleich den jeweiligen Jahresbeitrag unter ge-
eigneter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und sonstigen Verhältnisse; derselbe
beträgt 10 bis 30 Mk.

SENDUNGEN für den redaktionellen Teil der Zeitschrift, Manuskripte, Zeichnungen.
Photographien, Klischees sowie

AUSSTELLUNGSGEGENSTÄNDE sind an den "Württembergischen Kunstgewerbe-
verein im Landesgewerbemuseum Stuttgart zu adressieren.

Druck von Iiiig & Müller in Göppingen.
 
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