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Die Ortssiegel und Ortswappen des Rheingaus 27

Seit 1224 ist ein Schultheiß in Hallgarten bezeugt. Wie in kirchlicher, so ist
der Ort ursprünglich in gerichtlicher Beziehung von Östrich, zeitweise auch von
Hattenheim abhängig. Anfang des 14. Jahrhunderts gelangt das Gericht zu voller
Besetzung. Um die Wende zum nächsten entstehen Streitigkeiten zwischen
Schöffen und Gemeinde. Als sie 1407 beigelegt werden, entbehrt der Ort noch des
Siegels. Er ist auf das des Östricher Schultheißen oder des Hallgarter Pfarrers
angewiesen, bis seit 1387 der eigene Schultheiß mit einem persönlichen Siegel
begegnet. 1460 ist zuerst ein amtliches Siegel (I) belegt, ein Gerichtssiegel, das
wie sein Nachfolger von 1678 (II) seit dem 17. Jahrhundert auch als Ratssiegel
dient. Gemeinsam benutzt wird auch das Signet (III) und das Siegel des 18. Jahr-
hunderts (IV).

Die Zange, die auf sämtlichen Siegeln erscheint (Abb. 12—14), ist das Hall-
garter Ortszeichen. Während die Gerichtssiegel zwischen ihre Schenkel eine
Traube setzen, fehlt dieses Sinnbild auf den beiden späteren Siegeln (IIL, IV),
die als Gemeindesiegel zu gelten haben. Es fehlt auch auf den Grenzsteinen:
einem des 16./17.?°), der im Maul der Zange ein Eisenstückchen schweben läßt,
und denen des 18. Jahrhunderts’). Doch auch hier gab am Ende des 19. Jahr-
_ hunderts das Gerichtssiegel den Ausschlag. Nach ihm formte Schellenhberg
das Wappenbild, wie es die Gemeinde heute besitzt: in rotem Schild eine
silberne Zange, durchzogen von goldenem - heute silbernem - Zweigstück, an
dem eine silberne Traube hängt. Besser wäre Traube wie Zweigstück golden
zu tingieren.

9, Hattenheim

I. Gemeindesiegel des 15. Jh. 43 x 29 mm. In ovalem Feld eine menschliche Figur
stehend in langem Gewand, links daneben ein Baum oder Zweig (Näheres nicht zu erkennen).
Umschrift (unzial): SIGILL/M HATTENHEIM
Abdrücke: 1497, 1576.

II. Gerichtssiegel von ca. 1490. Dm 30 mm. In rundem Siegelfeld der hl. Vincenz, in der
Rechten einen Palmzweig, vor der Brust und unter dem linken Arm einen Rost mit Zacken
haltend, die linke Hand gestützt auf einen vor ihm stehenden Schild, der das Mainzer Rad
und darüber ein Kreuz enthält. Die übrigen Flächen des Felds sind rechts mit kleinen Lilien,
links mit stilisierten Flammen gefüllt. )

Umschnrift: : S : iudicii : ville hattenum : ;
Abdrücke: 1492—1607. Abb. 15

II. Gerichtssiegel der 1. Hälfte d. 17. Jh. Dm 32 mm. Wie bei I, doch fehlen Rost, Lilien
und Flammen; dafür beiderseits des Schildes die Buchstaben S V [St. Vincentius|].
Umschrift: S: VINCENTIVS: PATRONVS +: HATTENHEIM :

Abdrücke: 1660—1795.

IV. Kleines Gerichtssiegel des 17. Jh. Dm 23 mm. Wie bei IIT, doch ohne Kreuz und
Buchstaben. '
Umschrift (rechts unten beginnend): S: VINCENTIVS: PATRON HATAN:
Abdrücke: 1647—1700. ;

V. Gerichtssiegel des frühen 17. Jh. Dm 28 mm. Im Schild ein stehender Palmzweig; zu
beiden Seiten des Schilds die Buchstaben: H und M G [Hattenheim, Mainzer Gericht].
Umschrift: DAS : GERICHT : ZV: HADENHEIM :

Stempel im StAW. Abb. 16
VI. Schlag-Stempel von ea. 1700. 29 x 28 mm. In ovalem Feld ohne Umschrift das

Mainzer Rad zwischen zwei unten gekreuzten palmenartigen Zweigen, darüber: HA TTEN-

HEIM.

1926 bei Dessau gefunden, im Besitz der Gemeinde.

VII. Gerichtssiegel des 18. Jh. 20 x 183 mm. In ovalem Feld das von einem Zweig über-
höhte Rad zwischen zwei unten gekreuzten Zweigen; beiderseits die Buchstaben H H
[Hatten-Heim]. ;

Umschrift: S: VINCENTIVS +: PATRONVS
Abdrücke: 1743—1789.

36) Abb. 42; Zorn 276. —?) Zorn 273; auch auf einer Karte von ca. 1770 (StAW 100, HG. 18 u. 36).
 
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